Full text : 'Nordwörter' und 'Südwörter' im Saar-Mosel-Raum

D. /éop/?e/-Flurnamen  verteilen  sich  im  Untersuchungsgebiet  einerseits  auf  das
Saarland,  wo  mit  dem  Beleg  aus  Walsheim  (a.  1300)  die  früheste  Bezeugung
für  diesen  Raum  vorliegt,  andererseits  sind  das  Département  Moselle  und  der
westliche  Teil  des  Départements  Bas-Rhin  berührt,  diese  allerdings  nur  mit
rezenten  Namen  und  historischen  Belegen  aus  dem  18.  Jahrhundert.
Die  zusammengesetzten  ÄT>/?/?e/-Flurnamen  des  Saar-Mosel-Raums  sind
mit  den  Grundwörtern  Bühl  (Albestroff),  Driesch  (Haut-Clocher  /  Zittersdorf),
Garten  (Nelling,  Oermingen,  Ormesheim),  Gasse  (Folpersviller),  Graben
(Butten),  rodt/roth  (Folpersviller,  Mittersheim),  Stücken  (Büschdorf),  Wald
(Ormesheim),  Weg  (Bambiderstroff,  Morhange  /  Mörchingen),  Weide  (Walsheim),
  Weier  (Niedersalbach)  und  Wiese  (Bliesen,  Konfeld,  Weiskirchen)  gebildet.
  Bei  einigen  dieser  Namen  dürfte  Koppel  als  Rechtsterminus  für  ein  im
gemeinschaftlichen  Besitz  befindliches  oder  gemeinschaftlich  genutztes  Stück
Land  aufzufassen  sein.  Es  kann  jedoch  auch  die  Lage  des  jeweiligen  Flurstücks
  an  einer  Koppel  im  Sinne  von  eingezäuntem  Weideland  gemeint  sein
oder  eine  Einzäunung  oder  Umhegung  zum  Ausdruck  gebracht  werden.  Die
mit  Gasse  oder  Weg  komponierten  Namen  verweisen  auf  (ehemals)  zu  einer
Koppel  führende  Wege.  Als  Grundwort  erscheint  Koppel  in  den  Mundartbelegen
  ['pfemdokoplj  und  ['fi:kopl]  aus  Rittenhofen;  es  ist  hier  als  landwirtschaftlicher
  Fachterminus  für  eine  eingezäunte  Pferde-  bzw.  Viehweide  zu  verstehen.
Feminines  Genus  ist  bei  dem  Mundartbeleg  [di  'kopl]  aus  Berschweiler
festzustellen,  [in  da  'kapal]  aus  Frankenholz  ist  mehrdeutig.  Sonst  ist  Koppel
meist  Bestimmungswort,  das  Genus  also  nicht  erkennbar.
Die  Belege  des  18.  Jahrhunderts  aus  Insming  lauten  kappenbühl,  cappembille
  etc.,  die  dazugehörigen  amtlichen  Flurnamen  Koppelbühl;  hier  dürfte  ein
analogischer  Anschluß  des  nicht  mehr  verstandenen  Bestimmungswortes
kappen-,  cappem-~~A  an  Koppel  vorliegen.
Koppel  ist  nach  DRW  7,  1296f.  in  Saarbrücken  und  St.  Johann  seit  dem  16.
Jahrhundert  auch  die  Benennung  einer  Abgabe  für  verkaufte  Frucht  als  Bestandteil
  des  Pfundzolls;  diese  Bedeutung  spielt  bei  den  ÄT)/?/?e/-Flurnamen
des  Untersuchungsgebietes  jedoch  keine  Rolle.
(R.  K.)

“4  Bei  diesem  Bestimmungswort  handelt  es  sich  möglicherweise  um  ahd.  cappo,  mhd.
kappe,  kappün  m.  .Kapaun;  gemästeter,  kastrierter  Hahn1;  alternativ  ist  an  den  Plural
  von  Kapp  ,runde,  bewaldete  Waldkuppe1  zu  denken  (vgl.  SHessFln  551).

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