D. /éop/?e/-Flurnamen verteilen sich im Untersuchungsgebiet einerseits auf das
Saarland, wo mit dem Beleg aus Walsheim (a. 1300) die früheste Bezeugung
für diesen Raum vorliegt, andererseits sind das Département Moselle und der
westliche Teil des Départements Bas-Rhin berührt, diese allerdings nur mit
rezenten Namen und historischen Belegen aus dem 18. Jahrhundert.
Die zusammengesetzten ÄT>/?/?e/-Flurnamen des Saar-Mosel-Raums sind
mit den Grundwörtern Bühl (Albestroff), Driesch (Haut-Clocher / Zittersdorf),
Garten (Nelling, Oermingen, Ormesheim), Gasse (Folpersviller), Graben
(Butten), rodt/roth (Folpersviller, Mittersheim), Stücken (Büschdorf), Wald
(Ormesheim), Weg (Bambiderstroff, Morhange / Mörchingen), Weide (Walsheim),
Weier (Niedersalbach) und Wiese (Bliesen, Konfeld, Weiskirchen) gebildet.
Bei einigen dieser Namen dürfte Koppel als Rechtsterminus für ein im
gemeinschaftlichen Besitz befindliches oder gemeinschaftlich genutztes Stück
Land aufzufassen sein. Es kann jedoch auch die Lage des jeweiligen Flurstücks
an einer Koppel im Sinne von eingezäuntem Weideland gemeint sein
oder eine Einzäunung oder Umhegung zum Ausdruck gebracht werden. Die
mit Gasse oder Weg komponierten Namen verweisen auf (ehemals) zu einer
Koppel führende Wege. Als Grundwort erscheint Koppel in den Mundartbelegen
['pfemdokoplj und ['fi:kopl] aus Rittenhofen; es ist hier als landwirtschaftlicher
Fachterminus für eine eingezäunte Pferde- bzw. Viehweide zu verstehen.
Feminines Genus ist bei dem Mundartbeleg [di 'kopl] aus Berschweiler
festzustellen, [in da 'kapal] aus Frankenholz ist mehrdeutig. Sonst ist Koppel
meist Bestimmungswort, das Genus also nicht erkennbar.
Die Belege des 18. Jahrhunderts aus Insming lauten kappenbühl, cappembille
etc., die dazugehörigen amtlichen Flurnamen Koppelbühl; hier dürfte ein
analogischer Anschluß des nicht mehr verstandenen Bestimmungswortes
kappen-, cappem-~~A an Koppel vorliegen.
Koppel ist nach DRW 7, 1296f. in Saarbrücken und St. Johann seit dem 16.
Jahrhundert auch die Benennung einer Abgabe für verkaufte Frucht als Bestandteil
des Pfundzolls; diese Bedeutung spielt bei den ÄT)/?/?e/-Flurnamen
des Untersuchungsgebietes jedoch keine Rolle.
(R. K.)
“4 Bei diesem Bestimmungswort handelt es sich möglicherweise um ahd. cappo, mhd.
kappe, kappün m. .Kapaun; gemästeter, kastrierter Hahn1; alternativ ist an den Plural
von Kapp ,runde, bewaldete Waldkuppe1 zu denken (vgl. SHessFln 551).
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