Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

1/21  I!1/22  1/24  111/25  I/2T  111/28  1/30  111/31
Quartal
Die  Entwicklung  der  Ortsgruppen  1920-1932
so  wurden  lokale  Ableger  des  „Reichsverbandes  der  Rheinländer“  oder  Birkenfelder
Vereine7'1  bzw.  auch  nicht  landsmannschaftliche  Verbände  wie  der  Bremer  „Deutsche
Volksbund  für  Gerechtigkeit“  zu  Ortsgruppen  deklariert79 80.  Neben  den  Ortsgruppen
des  Bundes  existierten  bis  weit  in  die  Zwanziger  noch  unabhängige  Vereinigungen
wie  beispielsweise  der  Gelsenkirchener  „Verein  der  Saarländer  und  Pfälzer“,  der  sich
erst  nach  Jahren  der  Gesamtorganisation  anschloß81 82.
Schenkt  man  dem  Tätigkeitsbericht  Vogels  auf  der  ersten  ordentlichen  Bundestagung
im  April  1921  in  Kassel  Glauben,  dann  war  es  gelungen,  die  Zahl  der  Ortsgruppen
binnen  eines  halben  Jahres  von  ursprünglich  32  Gründungsvereinen  auf  50  Zweigstellen
  zu  steigern,  die  zusammen  etwa  5.600  Mitglieder  zählten.  Verstreut  auf
verschiedene  Städte  des  Reiches  kamen  weitere  1.300  Einzelmitglieder  und  Vertrauensleute
  hinzu,  ferner  schlossen  sich  140  Korporationen  sowie  210  Städte  und  50
Landkreise  der  Organisation  anx:.  Wie  die  Graphik  zeigt,  wuchs  der  Bund  der  Saarvereine
  anfangs  mehr  oder  weniger  linear.  Nach  1923  lassen  sich  zwei  allerdings
unterschiedliche  Niveaulinien  ablesen:  Die  obere  pendelte  sich  zwischen  90  und  100
Ortsgruppen  ein,  während  die  untere  mit  gewissen  Schwankungen  bis  zum  Ende  der
Weimarer  Republik  etwa  auf  dem  Stand  von  1923  stagnierte.  Der  scheinbare  Wider-79
  Vgl.  für  Oldenburg,  in:  SF  4  (1923)  13.  S.  181.  für  Chemnitz  (1922-1934),  in:  SF  3  (1922)  22,  S.  339
f.;  SF  15  (1934)  9,  S.  160  f.  und  für  Bernburg  (1930),  in:  SF  11  (1930)  16,  S.  314.
80  Vgl.  BA-R  8014/275;  SF  3  (1922)  8,  S.  128;  SF4(1923)  2,  S.  20  f.;  SF  4  (1923)3,  S.  33.
81  Vgl,  SF  7  (1926)  18,  S.  348.  Es  ist  anzunehmen,  daß  zwischenzeitlich  einzelne  Ortsgruppen  ihre
Bindungen  zur  Bundesorganisation  lösten,  da  Debusmann  in  einer  Sitzung  der  Ruhrgruppen  jede
partikularistische  Absonderungen  und  Eigenbrötelei  verurteilte:  Vgl.  SF  6  (1925)  24,  S.  415.
82  Vgl.  Tätigkeitsbericht  Vogels  auf  der  Mitgliederversammlung  in  Kassel  (03.04.21),  in:  BA-R  8014/18.

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