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Quartal
Die Entwicklung der Ortsgruppen 1920-1932
so wurden lokale Ableger des „Reichsverbandes der Rheinländer“ oder Birkenfelder
Vereine7'1 bzw. auch nicht landsmannschaftliche Verbände wie der Bremer „Deutsche
Volksbund für Gerechtigkeit“ zu Ortsgruppen deklariert79 80. Neben den Ortsgruppen
des Bundes existierten bis weit in die Zwanziger noch unabhängige Vereinigungen
wie beispielsweise der Gelsenkirchener „Verein der Saarländer und Pfälzer“, der sich
erst nach Jahren der Gesamtorganisation anschloß81 82.
Schenkt man dem Tätigkeitsbericht Vogels auf der ersten ordentlichen Bundestagung
im April 1921 in Kassel Glauben, dann war es gelungen, die Zahl der Ortsgruppen
binnen eines halben Jahres von ursprünglich 32 Gründungsvereinen auf 50 Zweig¬
stellen zu steigern, die zusammen etwa 5.600 Mitglieder zählten. Verstreut auf
verschiedene Städte des Reiches kamen weitere 1.300 Einzelmitglieder und Ver¬
trauensleute hinzu, ferner schlossen sich 140 Korporationen sowie 210 Städte und 50
Landkreise der Organisation anx:. Wie die Graphik zeigt, wuchs der Bund der Saar¬
vereine anfangs mehr oder weniger linear. Nach 1923 lassen sich zwei allerdings
unterschiedliche Niveaulinien ablesen: Die obere pendelte sich zwischen 90 und 100
Ortsgruppen ein, während die untere mit gewissen Schwankungen bis zum Ende der
Weimarer Republik etwa auf dem Stand von 1923 stagnierte. Der scheinbare Wider-
79 Vgl. für Oldenburg, in: SF 4 (1923) 13. S. 181. für Chemnitz (1922-1934), in: SF 3 (1922) 22, S. 339
f.; SF 15 (1934) 9, S. 160 f. und für Bernburg (1930), in: SF 11 (1930) 16, S. 314.
80 Vgl. BA-R 8014/275; SF 3 (1922) 8, S. 128; SF4(1923) 2, S. 20 f.; SF 4 (1923)3, S. 33.
81 Vgl, SF 7 (1926) 18, S. 348. Es ist anzunehmen, daß zwischenzeitlich einzelne Ortsgruppen ihre
Bindungen zur Bundesorganisation lösten, da Debusmann in einer Sitzung der Ruhrgruppen jede
partikularistische Absonderungen und Eigenbrötelei verurteilte: Vgl. SF 6 (1925) 24, S. 415.
82 Vgl. Tätigkeitsbericht Vogels auf der Mitgliederversammlung in Kassel (03.04.21), in: BA-R 8014/18.
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