Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

2 Die  Organisation  der  privaten  Saarpropaganda
2.1 Theodor  Vogel
Die  Unterzeichnung  des  Friedensvertrages  in  Versailles  und  die  anschließende
Ratifizierung  durch  die  Nationalversammlung  machten  den  Saargebietsschutz  mit
seiner  auf  ein  Nahziel  angelegten  Strategie  überflüssig.  An  der  Uneinigkeit  der
Alliierten  war  zwar  die  drohende  Annexion  des  Saarkohlebeckens  durch  Frankreich
gescheitert,  doch  lag  es  angesichts  der  im  Saarstatut  festgesetzten  15jährigen  Völkerbundsverwaltung
  nahe,  eine  dauerhafte  Abwehrorganisation  zu  schaffen.  Da  Artikel
49  die  bisherigen  reichsdeutschen  Autoritäten  im  Saargebiet  ausschaltete,  mußte
fortan  eine  Arbeitsteilung  vorgenommen  werden:  Offizielle  politische  Kontakte  zur
französischen  Besatzungsmacht  an  der  Saar  bzw,  der  späteren  Regierungskommission
  liefen  über  das  Auswärtige  Amt  als  zuständiger  Reichsbehörde,  während  sich
das  Reichsinnenministerium  ebenso  wie  die  Länder  um  kulturelle  Angelegenheiten
kümmerte.  Die  Wahrnehmung  informeller  Verbindungen  zwischen  dem  Reich  und
dem  Saargebiet,  die  Stärkung  und  Bekräftigung  des  Zugehörigkeitsgefühls  zu
Deutschland  -  kurz:  die  prodeutsche  Propaganda  -  wurde  hingegen  in  die  Hände
einer  formal  unabhängigen  und  privaten  Organisation  gelegt.
Es  ergab  sich  zwangsläufig,  daß  die  mit  Saarpropaganda  betraute  Vereinigung
zumindest  offiziell  auf  einer  breiteren  gesellschaftlichen  und  politischen  Grundlage
stehen  mußte  als  der  mit  den  preußischen  Ministerien  eng  verzahnte  Saargebietsschutz.
  Das  Bild,  das  die  Saarheimat-Schutzbewegung  damit  bot,  fügt  sich  in  das
bekannte  Muster  zahlreicher  anderer  Organisationen  und  Institutionen  ein,  die  sich
nach  dem  Ersten  Weltkrieg  der  Deutschtumspflege  und  landsmannschaftlichen
Interessenvertretung  verschrieben  hatten:  Nach  außen  autark  gegenüber  staatlichen
Direktiven  und  aus  Mitteln  der  Bevölkerung  getragen,  tatsächlich  aber  finanziert  und
gesteuert  von  den  verschiedenen  Reichs-  und  Länderministerien1.  Unter  den  nur
widerwillig  zur  Kenntnis  genommenen  und  innerlich  nie  akzeptierten  veränderten
Rahmenbedingungen  entschloß  sich  der  noch  halbamtliche  Saargebietsschutz  zur
Selbstauflösung2,  schuf  zugleich  aber  eine  Rechtsnachfolgerin,  die  bis  zur  Volksabstimmung
  1935  Bestand  haben  sollte.
Offiziell  erfolgte  die  Gründung  der  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“,  zu  der  auch  eine
Anzahl  namentlich  nicht  genannter  Persönlichkeiten  erschienen  war,  am  18.  Juli  1919
unter  der  Leitung  Kar!  Röchlings3.  Nach  §  2  seiner  Geschäftsordnung  verfolgte  das
Unternehmen  den  Zweck,  „durch  eine  unabhängige  Propaganda  die  Befreiung  des

1  Vgl.  Krekeler:  Deutschtumspolitik.  Am  Beispiel  des  DSB  demonstriert  dies:  FENSCH:  Deutscher
Schutzbund,  S.  296.
1  Die  Auflösung  war  um  so  notwendiger,  da  die  Regierungskreise  enttarnt  worden  waren,  die  hinter  dem
SGS  standen:  Vgl.  Brief  der  GSV  an  die  RVP  (14.04.28),  in:  BA-R  8014/784.
3 Der  neutrale  Name  „Saarverein“  wurde  gewählt,  um  jeden  Anschein  der  Aggressivität  gegenüber
Frankreich  zu  vermeiden:  Vgl.  Brief  Vogels  an  Dr.  Griiters  (30.10.19),  in:  BA-R  8014/737.

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