Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

gebietes  sollten  sie  dem  „Historischen  Verein  für  die  Saargegend“  in  Saarbrücken  zur
Verfügung  gestellt  werden90.

Es  ist  schwer  zu  ermessen,  ob  der  Saargebietsschutz  seine  selbst  gesteckten  Ziele  erreicht
  hat.  Rückblickend  charakterisierte  er  zehn  Jahre  später  sein  Wirken  wie  folgt:
„Die  Aufgabe  des  Ausschusses  für  den  Saargebietsschutz  darf  somit  als  eine  ,Rettungsaktion‘
gelten.  Durch  sie  sollte  das  Saargebiet  fiir  Deutschland  gerettet  werden.  Wenn  dieser  Erfolg  auch
nicht  erzielt  worden  ist,  da  durch  den  Friedensvertrag  das  Saargebiet  von  Deutschland  tatsächlich
abgetrennt  worden  ist,  so  braucht  die  dem  Ausschuß  für  den  Saargebietsschutz  gestellte  Aufgabe
nicht  als  unerfüllt  und  als  vergeblich  angesehen  werden,  da  doch  immerhin  nicht  zu  unterschätzende
  indirekte  Erfolge  zu  verzeichnen  sind.  Die  Protestbewegung  war  eine  Volksbewegung,
  die  sich  eindrucksvoll  gestaltet  hat  in  ihrer  Auswirkung  auf  das  In-  und  Ausland.  Die
verschiedenen  ,  Unannehmbar'  der  ersten  Reichsregierung  sind  zu  einem  wesentlichen  Teil  mit
auf  die  Propagandatätigkeit  des  Ausschusses  für  den  Saargebietsschutz  zurückzuführen.  Die
weitgehende  Aufklärungsarbeit  der  letzteren  hat  aber  auch  unsere  Saarheimat  den  weitesten
Kreisen  Deutschlands  nahe  gebracht  und  war  eine  hervorragende  Werbung  für  Land  und  Volk  an
der  deutschen  Saar.  [...]  Das  eine  steht  fest  und  kann  nicht  genug  hervorgehoben  werden,  daß  das
Saargebiet  mit  größter  Wahrscheinlichkeit  das  Schicksal  Elsaß-Lothringens  geteilt  hätte,  wenn
der  Ausschuß  für  den  Saargebietsschutz  nicht  so  erfolgreiche  Propaganda  getrieben  hätte.  Es
wäre  sonst  in  gleicher  Weise,  wie  Elsaß-Lothringen,  eine  direkte  Angliederung  an  Frankreich
ausgesprochen  worden.“91
Obwohl  diese  Behauptungen  keine  Stütze  in  den  Akten  finden  und  die  Propagandaarbeit
  des  Saargebietsschutzes  weder  in  den  Beratungen  des  Reichskabinetts  noch  den
Debatten  der  Nationalversammlung  thematisiert  wurde,  kann  nicht  pauschal  von
einem  Scheitern  seiner  Bemühungen  gesprochen  werden.  Es  waren  zahlreiche  mehr
oder  weniger  gewichtige  Informationen,  die  gemeinsam  die  saarspezifischen  Instruktionen
  für  die  deutschen  Friedensunterhändler  beeinflußten.  Wie  die  Denkschrift
der  Versailler  Delegation  vom  29.  Mai  zeigt,  gelang  es  einzelnen  Ausschußmitgliedern
  aufgrund  ihres  Prestiges  und  familiärer  Verbindungen,  dem  Standpunkt  der
„Saar-Freunde“  Geltung  zu  verschaffen.  Der  Erfolg  des  Saargebietsschutzes  war
demnach  nicht  institutionell-organisatorischer,  sondern  persönlicher  und  informeller
Art.  Auf  der  anderen  Seite  hieße  es  aber,  dem  ersten  Reichskabinett  ein  Armutszeugnis
  auszustellen,  wollte  man  behaupten,  daß  es  ohne  den  Saargebietsschutz  in
der  Saarfrage  inaktiv  geblieben  wäre.  Sicherlich  besaß  die  Saar  nicht  den  gleichen  -
vor  allem  emotionalen  -  Stellenwert  wie  die  bedrohten  Ostgebiete,  es  mangelte  aber
keineswegs  an  eindeutigen  Äußerungen  der  verantwortlichen  Politiker  in  Berlin92.
Die  Reichsregierung  verfügte  auch  ohne  Exekutivgewalt  im  besetzten  Rheinland  über
Informationen  aus  dem  Saargebiet:  nichtsdestotrotz  war  die  nachrichtendienstliche
Tätigkeit  des  Saargebietsschutzes  eine  wertvolle  und  erwünschte  Ergänzung.  Mit

90  Vgl.  Brief  der  GSV  an  das  PrMFinanz  (14.02.22),  in:  BA-R  8014/667.
91  SF  10  (1929)  4.  S.  68  f.  Im  Original  gesperrt  hervorgehoben.
92  Vgl.  die  programmatische  Erklärung  der  Reichsregierung  vom  13.03.19  vorder  Nationalversammlung,
in:  Heilfron,  Bd,  I  II,  s.  1903.  Siehe  außerdem:  Reden  des  Zentrumsabgeordneten  Gröber  vor  der
Nationalversammlung  am  13.02.19  (6.  Sitzung,  in:  Heilfron,  Bd.  I,  S.  109-123),  Brockdorff-Rantzaus
am  14.02.19  (7.  Sitzung,  in:  Ebd..  S.  153  f.),  Erzbergers  am  19.02.19  (11  Sitzung,  in:  Ebd.,  S.  469),
Stegerwalds  am  21.02.19  (13.  Sitzung,  in:  HEILFRON,  Bd.  II,  S.  628  f.)  sowie  AdR,  Kabinett  Scheidemann,
  Dok.  21,  S.  94  (22.03.19),  Dok.  41,  S.  159  (14.04.19)  und  Dok.  44,  S.  180  (17.04.19).

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