Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

Fochs  Vorbereitungen  liefen,  die  Stadt  als  Teil  Frankreichs  zu  proklamieren'6.  Wie
bei  solchen  Kundgebungen  üblich,  wurden  Begrüßungs-  und  Zustimmungstelegramme
  verlesen,  so  unter  anderem  von  Reichsministerpräsident  Philipp  Scheidemann  und
den  saarländischen  Abgeordneten  in  Weimar56 57.  In  der  abrundenden  Entschließung
wurde  der  überparteiliche  und  ständeübergreifende  Charakter  der  Veranstaltung
hervorgehoben  und  erneut  die  Anwendung  des  Selbstbestimmungsrechtes  für  die
Saarländer  gefordert.  Deren  Bekenntnis,  deutsch  bleiben  zu  wollen,  zog  sich  als  roter
Faden  durch  die  einzelnen  Redebeiträge.
Die  unmittelbare  Wirkung  der  Veranstaltung  beschränkte  sich  vor  allem  auf  selbst
lancierte  Presseberichte,  wodurch  den  „Saarfreunden'1  zunächst  die  erhoffte  öffentliche
  Anerkennung  verwehrt  blieb.  Dennoch  war  die  Sportpalastkundgebung  kein
singuläres  Phänomen.  Sie  bildete  vielmehr  den  Startschuß  zu  einer  im  ganzen  nichtbesetzten
  Reichsgebiet  verbreiteten,  in  vielfachen  Erscheinungsformen  durchgeführten
  und  bis  in  die  Tage  der  Unterzeichnung  des  Friedensvertrages  andauernden
Propagandakampagne  des  Saargebietsschutzes.
Diesbezüglich  hatte  sich  schon  Anfang  März  1919  Generalleutnant  a.D.  Hermann
Heidbom58  im  Auftrag  des  Saargebietsschutzes  an  alle  preußischen  Oberpräsidien  mit
der  Bitte  gewandt,  Kundgebungen  in  ihrem  Zuständigkeitsbereich  zu  veranlassen'1 60'.
Im  Laufe  der  folgenden  Wochen  ergingen  auch  für  Kommunen  und  sonstige  potentielle
  Veranstalter  detaillierte  Handlungsanweisungen  für  die  Durchführung  der
Saarpropaganda,  die  insbesondere  bei  der  Arbeiterschaft  ansetzen  sollten61'.  Ob  auf
den  Protestversammlungen  auch  die  Problematik  Elsaß-Lothringens  angeschnitten
wurde,  mußte  vor  Ort  entschieden  werden;  die  Notwendigkeit  derartiger  Kundgebungen
  für  das  Reichsland  wurde  prinzipiell  anerkannt.  Mindestens  zwei  Wochen
vor  einem  geplanten  Termin  sollte  der  Saargebietsschutz  als  Koordinationsstelle

56  Siehe  auch  Weißbuch.  Dok.  13  mit  Anlagen.  S.  36  f.;  SF  10  (1929)  10,  S.  187  f.
57  Vgl.  SF  15  (1934)  16/17,  S.  314.  Die  Gerüchte  überein  mögliches  Kompensationsszenario  fanden  ihre
scheinbare  Bestätigung  in  der  mangelnden  Beteiligung  von  Regierungsvertretern  an  der  Protestkundgebung:
  Während  im  Sportpalast  lediglich  die  beiden  StSe  Mügel  und  Dönhoff  als  Vertreter  von  Staatsund
  Reichsregierung  erschienen  waren,  ergriffen  nur  eine  Woche  später  bei  den  verschiedenen  Kundgebungen
  gegen  die  Abtrennungen  im  Osten  Persönlichkeiten  wie  Matthias  Erzberger  und  Eduard
Bernstein  als  Redner  das  Wort  und  dokumentierten  damit,  daß  der  Bedrohung  durch  Polen  eine  höhere
Priorität  als  den  französischen  Annexionsplänen  an  der  Saar  beigemessen  wurde.
58  Heidbom  (1857-1924)  war  mit  Helene,  der  Schwester  Hermann  Röchlings,  verheiratet:  Vgl.  SEIBOLD,
S.  106.
59  Vgl  Brief  Heidborns  an  den  Oberbürgermeister  der  Stadt  Leipzig  (02.03.19),  in:  StA  Leipzig.  Kap.
35/1252,  Nr.  1.  Zugleich  rief  der  SGS  dazu  auf,  bis  in  die  kleinsten  Schulen  und  Lehranstalten  begleitende
  Vorträge  durch  die  Lehrer  zu  halten.  Eine  entsprechende  Verfügung  des  PrMWissenschaft  vom
12.03.19  erleichterte  dieses  Vorhaben.  Allerdings  konnte  der  SGS  nicht  überall  auf  ein  solches  Entgegenkommen
  zählen:  Der  Staatskommissar  für  das  Unterrichtswesen  in  Bremen  erteilte  Heidbom  am
19.04.19  eine  diesbezügliche  Absage:  Vgl.  Staatsarchiv  Bremen,  3-V.2/  2053.
60  Vgl.  im  folgenden:  „Merkblatt  für  die  Agitation  betr.  Saargebiet  und  Elsaß-Lothringen“  (15.03.19),  in:
BA-R  8014/836;  Rundschreiben  des  SGS  an  Städte  und  Gemeinden  sowie  Verbände,  Vereinigungen
und  Parteien,  hieran  den  Magistrat  der  Stadt  Leipzig  (14.04.19).  in:  StA  Leipzig.  Kap.  35/1252,  Nr.  I

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