Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

wie  der  übertriebene  Sadismus  der  Militärgeriehtsbarkeit,  die  schon  bei  geringfügigen
  Vergehen  drastische  Strafen  verhängte1*.
Aus  deutscher  Sicht  war  es  verhängnisvoll,  die  Bevölkerung  nur  unzureichend
aufklären  zu  können.  Schon  Ende  November  1918  griff  die  Militärzensur  in  die  freie
Meinungsäußerung  ein,  wenige  Tage  darauf  erfolgte  ein  erstes  vorübergehendes
Zeitungsverbot.  Die  saarländische  Presse  geriet  sukzessive  in  französisches  Fahrwasser,
  indem  die  Zeitungen  zur  Kaschierung  zensurbedingter  „larges  blaues“  schon
genehmigte  bzw.  von  der  französischen  Militärverwaltung  verfaßte  Artikel  übernehmen
  sollten1'.  Die  Verleger  der  vier  großen  in  Saarbrücken  erscheinenden  Blätter
einigten  sich  zwar,  derartige  tendenziöse  Berichte  kenntlich  zu  machen,  riskierten
dadurch  aber  ein  Erscheinungsverbot  ihrer  Zeitungen.  Auflagenschwächere  Blätter
konnten  sich  diese  Konfrontation  nicht  leisten  und  waren  gezwungen,  die  Artikel
kommentarlos  zu  übernehmen,  zumal  sich  schon  Ende  1918  Engpässe  in  der  Papierversorgung
  auftaten* 20.  Als  vorläufiger  organisatorischer  Höhepunkt  der  französischen
Pressepropaganda  im  Saargebiet  erfolgte  Mitte  Juni  1919  die  Gründung  einer  eigenen
Zeitung,  des  zweisprachigen  „Neuen  Saar-Kuriers/  Le  Nouveau  Courrier  de  la
Sarre“21.  Damit  wuchs  die  Gefahr,  daß  ausnahmslos  von  der  Militäradministration
kolportierte  Nachrichten  ins  unbesetzte  Deutschland  gelangten;  Nachrichten,  denen
zufolge  die  französischen  Ambitionen  auf  fruchtbaren  Boden  fielen  und  die  saarländische
  Bevölkerung  den  Franzosen  große  Sympathien  entgegenbrächte22.  Dieses
verzerrte  Bild  fand  um  so  leichter  Verbreitung  in  der  deutschen  Öffentlichkeit,  als
sich  große  reichsdeutsche  Zeitungen  weigerten,  Berichte  über  die  Verhältnisse  an  der
Saar  zu  veröffentlichen,  da  andere  Themen  wichtiger  schienen23.  Die  französische
Militärbehörde  erließ  außerdem  restriktive  Richtlinien  für  die  Kommunikation  und
die  Presse.  Korrespondenzen  durften  nur  in  den  gängigen  europäischen  Sprachen
unter  deutlicher  Angabe  des  Absenders  verfaßt  und  nicht  von  Privatpersonen  befördert
  werden.  Bis  zu  einer  künftigen  Regelung  war  ebenso  der  Bezug  und  der

li!  Zur  Stimmungslage  unter  den  Besatzern  vgl.  CABANES.
19  Vgl.  Süss,  S.  29,  Siehe  Nachrichtensammlung  VI  (15.04.19)  und  VIII  (23.04.19),  in:  BA-R  8014/5.
20  Vgl.  Kaden/  Springer,  S.  30;  Wagner,  S.  52-69;  Weißbuch.  Dok.  7,  S.  29;  SF  7  (1926)  2.  S.  21  f.
21  Siehe  hierzu  S.  196  f.
22  Die  tatsächlich  vorhandenen  profranzösischen  Tendenzen  in  Teilen  der  Saarbevölkerung  -  etwa  im
Kreis  Saarlouis  oder  innerhalb  der  Saarbrücker  Kaufmannschaft  -  wurden  von  beiden  Seiten  in
Versailles  instrumentalisiert.  Im  Grunde  bewiesen  die  diffamierten  „Vaterlandsverräter“  lediglich  den
größten  Realitätssinn;  Es  war  nach  dem  verlorenen  Krieg  abzusehen,  daß  Frankreich  auf  längere  Zeit
die  tonangebende  Ordnungsmacht  im  Saargebiet  sein  würde.  Daher  schien  energischer  Widerstand  fehl
am  Platze,  zumal  von  deutscher  Seite  wegen  der  innenpolitischen  Umwälzungen  zunächst  kaum
Unterstützung  zu  erwarten  war.  Für  die  meisten  Saarländer  stellte  sich  freilich  die  Entscheidung
zwischen  aktiver  Kooperation  mit  bzw.  Widerstand  gegen  die  Besatzer  nicht:  Für  sie  stand  die  Bewältigung
  des  Alltags  im  Vordergrund.  Die  Befriedigung  der  unmittelbaren  wirtschaftlichen  Bedürfnisse
besaß  auch  hier  Priorität  vor  nationalen  Bekenntnissen,  und  heroischer  Widerstand  verbot  sich  angesichts
  der  selbst  in  den  kleineren  Dörfern  stationierten  französischen  Truppen.
23  Vgl.  Röchling,  S.  30;  Posselt,  S.  260;  SF  15  (1934)  18/19,  S.  387.  Vgl.  hierzu  die  Absagen  verschiedener
  Redaktionen  an  die  GSV  (Februar  -  März  1920),  in:  BA-R  8014/1019.

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