Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

Deutscher  Volksgenosse,  und  was  tust  Du  für  Deine  Brüder  an  der  Saar?
Die  Saardeutschen  erwarten  von  Dir  Verständnis  und  Rückhalt  in  ihrem  Kampf!  Und  sie  haben
durch  ihr  15jähriges  treues  Ringen  um  die  Rückgliederung  an  Deutschland  ein  Recht  darauf,
daß  Du  und  jeder  deutsche  Volksgenosse  Schulter  an  Schulter  mit  dem  Deutschtum  im
Saargebiet  steht,  daß  nicht  ihr  Kampf  und  ihre  Not  bei  uns  im  Reich  vergessen  wird.
Wir  wollen  das  ganze  deutsche  Volk  aufrufen,  zur  Anteilnahme  und  Mitarbeit  zum
Beweis  deutscher  Schicksalsgemeinschaft  und  so  den  Abstimmungstag  1935  zu  einem
gemeinsamen  Bekenntnis  der  großen  deutschen  Volksgemeinschaft  werden  lassen.
Jeder  Deutsche  kann  hierzu  Mitarbeiter  und  Mitkämpfer  werden  als  Mitglied  des  Bundes
der  Saarvereine,  dessen  Ortsgruppen  sich  in  allen  Teilen  Deutschlands  befinden,  Anmeldungen
  sind  weiter  zu  richten  an  den  Führer  des  Bundes  der  Saarvereine,  Koblenz,
Schloßstraße  45,  oder  an  die  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“,  Berlin  SW  11,  Stresemannstraße
  42.

Der  Führer  des  Bundes  der  Saarvereine.
Gustav  Simon.
Preußischer  Staatsrat.
LA  Saarbrücken,  Saar-Verein  19.

16. Satzungen  des  Bundes  der  Saar-  und  Pfalz-Vereine
Bund  der  Saar-  und  Pfalz-Vereine
Satzungen

1.  Name  und  Zweck.
§  1.  Der  Bund  trägt  den  Namen  „Bund  der  Saar-  und  Pfalz-Vereine“.  Er  übernimmt  die  Pflege
der  landsmannschaftlichen  Beziehungen  unter  den  Pfälzern  und  Saarländern  im  Reiche  und
insbesondere  mit  der  Heimat.  Als  seine  kulturpolitische  Aufgabe  sieht  der  Bund  in  erster
Linie  die  Pflege  des  heimatlichen  Volkstums  und  die  Unterstützung  aller  Bestrebungen  an,
die  den  kulturellen  Zusammenhang  zwischen  Pfalz  und  Saar  zu  vertiefen  geeignet  sind.
2.  Sitz.
§  2,  Der  Sitz  des  Bundes  ist  der  jeweilige  Wohnort  des  Bundesleiters.  Die  Hauptgeschäftsstelle
ist  in  Saarbrücken.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.
3.  Mitgliedschaft.
§  3.  Außerordentliche  Mitglieder  des  Bundes  können  alle  Volksgenossen  beiderlei  Geschlechts
werden,  welche  im  Gau  Pfalz-Saar  beheimatet  sind  oder  durch  längeren  Wohnsitz  im  Gau
Pfalz-Saar  zu  demselben  persönliche  Beziehungen  gewonnen  und  das  18.  Lebensjahr
vollendet  haben.  Ordentliche  Mitglieder  im  Sinne  des  §  13  sind  die  Vorsitzenden  der
Ortsgruppen  im  Reich.  Das  Aufnahmegesuch  hat  schriftlich  unter  Benutzung  des  vom
Verband  herausgegebenen  Aufnahmeformulars  zu  erfolgen.  Die  Mitgliedschaft  wird  erst
durch  Aushändigung  der  Mitgliedskarte  erworben.  Bei  Ablehnung  der  Mitgliedschaft  ist
Angabe  des  Grundes  nicht  erforderlich.  Korporative  Mitglieder  können  nur  aufgenommen
werden,  wenn  sie  die  Zwecke  des  Bundes  verfolgen.  Darüber  entscheidet  der  Bundesleiter.

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