Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

§  10
Rechnungslegung
Der  Leiter  der  Geschäftsstelle  hat  alljährlich  dem  Treuhänder  und,  falls  es  gewünscht  wird,
auch  dem  Arbeitsausschuss  und  dem  Beratungs-  und  Aufsichtsausschuss  über  die  Einnahmen
und  Ausgaben  Rechnung  zu  legen  und  einen  Geschäftsbericht  zu  erstatten.  Der  Kassenbericht
ist  von  einem  staatlichen  Verwaltungsbeamten  auf  Grund  der  Bücher  und  Belege  zu  prüfen:
seine  Richtigkeit  ist  von  dem  Leiter  der  Geschäftsstelle  zu  bescheinigen.
§  11
Auflösung
Der  Treuhänder  bestimmt,  wann  die  Zeit  für  die  Auflösung  gekommen  ist.  Im  Falle  der
Auflösung  erfolgt  eine  Liquidation:  der  Treuhänder  bestimmt,  was  mit  dem  etwa  vorhandenen
Vermögen  zu  geschehen  hat.
Berlin,  den  18.  Juli  1919
gez.  Dr.  Carl  Röchling  gez.  Th.  Vogel
Geh.  Justizrat  Verwaltungsdirektor
LA  Saarbrücken,  Saar-Verein  1.

4. Satzungen  des  Bundes  „Saar-Verein“  e.V.
Name  und  Zweck,
§  1.  Der  Bund  trägt  den  Namen  „Saar-Verein“  und  bezweckt  die  Erhaltung  und  Kräftigung
des  Deutschtums  im  Saargebiet,  die  Sicherung  der  im  Friedensvertrag  nach  fünfzehn  Jahren
vorgesehenen  Abstimmung,  die  Pflege  der  Landsmannschaft,  die  Unterstützung  ausgewiesener
  oder  flüchtiger  Saarländer  und  die  Förderung  und  Fühlungnahme  der  das  gleiche  Ziel
verfolgenden  Vereine  (Saarländer-Vereinigungen  usw.)  untereinander  und  mit  der  Geschäftsstelle
  „Saar-Verein“.  Konfessionelle  Fragen  und  parteipolitische  Bestrebungen  sind
ausgeschlossen.
Sitz,  Geschäftsjahr.
§  2.  Sitz  des  Bundes  ist  Berlin.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Der  Bund  ist  auf
unbestimmte  Zeit  gegründet.
Mitgliedschaft,  Jahresbeitrag,  Austritt.
§  3.  Mitglied  des  Bundes  „Saar-Verein“  kann  jede  Einzelperson  und  jede  Personenmehrheit
(Behörden,  Korporationen,  Gesellschaften,  Vereine)  werden,  welche  bereit  sind,  im  Sinn  der
Zwecke  des  Bundes  mitzuwirken.
§  4.  Der  Beitritt  erfolgt  durch  schriftliche  Anmeldung  an  die  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“,
Berlin  SW.  11.  Königgrätzer  Straße  94,  II,  und  gilt  als  erfolgt  mit  der  schriftlichen  Bestätigung
  durch  den  Feiter  der  genannten  Geschäftsstelle.  Trägt  derselbe  bezüglich  der
Aufnahme  Bedenken,  so  entscheidet  der  Vorstand.  Der  Vorstand  ist  befugt,  Mitglieder  und
Personen,  die  sich  um  die  Förderung  der  Saargebietssache  besondere  Verdienste  erworben
haben,  zu  Ehrenmitgliedern  zu  ernennen.  Der  Austritt  kann  jederzeit  durch  schriftliche
Erklärung  erfolgen.  Ausgetretene  Mitglieder  haben  keinen  Anspruch  auf  Rückzahlung  von
Beiträgen  oder  auf  das  Vermögen  des  Vereins.
§  5.  Der  Mitgliedsbeitrag  für  jedes  Einzelmitglied  beträgt  jährlich  mindestens  M.  10,-,  für
Vereine  bis  zu  50  Mitgliedern  mindestens  M.  20,-,  für  jede  angefangenen  weiteren  50
Mitglieder  M.  10,-  mehr,  zahlbar  bis  zum  1.  Februar  jeden  Jahres,  soweit  nicht  im  Einzelfall
besondere  Beitragszahlweise  vereinbart  wird.

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