3. Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ in Berlin
§ 1
Gründun»
Anstelle des sogenannten ..Saargebietsschutz“ ist in einer Sitzung vom 8. Juli 1919 unter
Leitung des Herrn Geh. Justizrat Dr. Karl Röchling und unter Teilnahme einer Anzahl anderer
Persönlichkeiten die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ in Berlin ins Leben gerufen worden.
§2
Zweck
Das Unternehmen verfolgt den Zweck, durch eine unabhängige Propaganda die Befreiung des
Saargebietes aus der Fremdherrschaft zu fördern und eine reibungslose Überleitung in die alten
Verhältnisse nach der Rückgliederung sicher zu stellen.
§3
Mittel
Die Mittel sollen durch die Sammlung freiwilliger Beiträge beschafft werden.
§4
Treuhänder
Als Treuhänder für die Verwaltung und Verwendung der gesammelten Gelder ist Herr Bergassessor
und Bergwerksdirektor a.D. Dröge in Berlin gewonnen worden.
§3
Leiter der Geschäftsstelle
Der Treuhänder hat die selbständige Leitung der Geschäftsstelle Herrn Verwaltungsdirektor
Th, Vogel in Berlin übertragen; die Rechtsbeziehungen sind durch einen besonderen Vertrag
festgelegt.
§6
Aufsicht
Die Geschäftsführung untersteht der Aufsicht des Treuhänders und eines Beratungs- und
Aufsichtsausschusses, den der Treuhänder bestellt und nach Bedürfnis zusammenruft.
§7
Arbeitsausschuß
Der Treuhänder kann nach Bedarf auch einen engeren aus 4 bis 6 Personen bestehenden
Arbeitsausschuß berufen, der die laufende Geschäftsordnung überwachen soll,
§8
Bund der Saarvereine
Als Mittel zum Zwecke liegt es der Geschäftsstelle ob. möglichst viele „Saarvereine“ zusammenzuschließen.
Die Ortsgruppen des Bundes der Saarvereine und der Bund der Saarvereine
sind selbständig: Die Geschäftsstelle hat ihnen aber auch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
§9
„Saar-Freund“ und sonstige Aufklärungsarbeit
Als weiteres Mittel zum Zweck liegt es der Geschäftsstelle ob, eine Halbmonatsschrift „Saar-Freund“
herauszugeben. Die Veranstaltung von Vorträgen über die Saarfrage, durch Aufklärungsarbeit
in Wort, Schrift oder Film, die Herausgabe von Aufklärungsdruckschriften, die
Versendung von Pressenotizen sowie jede sonstige literarische und rednerische Aufklärung
sind ein Teil der weiteren Aufgaben.
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