Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

Anders  als  in  der  Reichshauptstadt,  wo  sich  schon  am  10.  November  mit  dem  „Rat
der  Volksbeauftragten“  eine  provisorische  Regierung  konstituiert  hatte,  traten  die
gemäßigten  Revolutionäre  in  der  saarländischen  Provinz  neben  die  bisherigen  Autoritäten,
  ohne  diese  generell  zu  ersetzen.  Sie  sahen  sich  selbst  bis  zum  Antritt  einer
demokratisch  gewählten  Regierung  als  Organe  des  Übergangs5.  Die  Aufbruchstimmung
  im  Kreise  der  Arbeiterschaft  währte  indes  nur  kurze  Zeit:  Mit  der  militärischen
  Besetzung  der  Saarregion  durch  französische  Truppen  endete  auch  dort  die
Episode  der  Räteherrschaft;  am  24.  November  verfügte  der  französische  kommandierende
  General  Grégoire  die  Auflösung  des  Saarbrücker  Arbeiter-  und  Soldatenrates
sowie  die  Wiedereinsetzung  des  Oberbürgermeisters  Mangold6.
Wenige  Tage  zuvor  hatte  das  Saarbrücker  Bürgertum  versucht,  seinen  eingebüßten
Einfluß  mit  der  Gründung  eines  Ausschusses  zurückzugewinnen,  der  sich  am  20.
November  im  städtischen  Saalbau  einer  breiten  Öffentlichkeit  präsentierte7 *.  Er
forderte  die  Durchführung  von  Wahlen  zur  Reichskonstituante,  da  dies  am  ehesten
Gewähr  zu  bieten  schien,  die  unter  den  revolutionären  Ereignissen  gewonnene
Machtposition  der  Sozialdemokratie  zu  erschüttern.  Zunächst  bekannte  der  Ausschuß
aber  notgedrungen  seine  Bereitschaft  zur  befristeten  Kooperation  mit  den  Räten  und
dementierte  Gerüchte,  er  beabsichtige  eine  Gegenrevolution.  Bemerkenswert  an  den
Kundgebungen  und  Sitzungen  des  Saarbrücker  Bürgerausschusses  waren  weniger  die
dort  verabschiedeten  Resolutionen  und  Beschlüsse*,  als  vielmehr  das,  was  nicht
thematisiert  wurde:  Während  die  Legitimation  der  Räteherrschaft  in  Frage  gestellt
wurde,  fanden  noch  keine  Bekenntnisse  zum  Deutschtum  statt.  Die  Gefahr  der
Separation  des  Saarindustriegebietes  von  Preußen  bzw.  Deutschland  wurde  demzufolge
  in  der  Phase  des  Übergangs  nicht  gesehen,  und  die  Zugehörigkeit  der  Saar
zum  deutschen  Staatsverband  galt  noch  als  Selbstverständlichkeit.  Diese  scheinbare
Sicherheit  geriet  jedoch  schon  Ende  des  Monats  ins  Wanken,  als  in  der  französischen
Presse  Forderungen  nach  Rückgabe  des  1815  „gestohlenen“  Gebietes  laut  wurden9.
Gleichzeitig  ließen  die  Maßnahmen  der  französischen  Militäradministration  in
Saarbrücken  ahnen,  welches  Schicksal  der  Saar  drohte.  Erst  Mitte  Dezember  wurde
nach  dem  Vorbild  der  Saarbrücker  Bürgerschaft  von  1815  eine  Resolution  verabschiedet,
  die  dem  Vorsitzenden  der  deutschen  Waffenstillstandskommission  in
Berlin  zur  Weiterleitung  an  Wilson  übergeben  wurde.  Das  Saarbrücker  Bürgertum

5  „Nationale  Unzuverlässigkeit“  war  dem  Arbeiter-  und  Soldatenrat  nicht  nachzusagen:  Vgl.  S.Z.  Nr.  322
(20.11.18).
6  Vgl.  MALLMANN:  Arbeiter-  und  Soldatenräte  in  der  Provinz,  S.  94.  Bekanntmachung  in:  S.Z.  Nr.  326
(24.11.18).  Zugleich  wurde  Oberst  Stuhl  zum  Leiter  der  Militärverwaltung  in  Saarbrücken  ernannt.
Vgl.  im  folgenden:  S.Z.  Nr.  322  (20.11.18);  undatiertes  Protokoll  der  Gründungsversammlung  vom
18.11.18,  in:  LA  Saarbrücken,  NL  Schmelzer  7.  Falsche  Datierung  bei  BRUCH:  Die  Franzosen  im
Saargebiet,  S.  12.  Zu  derartigen  bürgerlichen  Räten  vgl.  BIEBER,  S.  49-71.
s  Vgl.  undatiertes  Protokoll  der  Gründungsversammlung  vom  18.11.18  sowie  undatiertes  Protokoll  der
Sitzung  vom  25.11.18,  in:  LA  Saarbrücken.  NL  Schmelzer  7.  S.Z.  Nr.  323  (21.11.18);  „Saarbrücker
Volkszeitung“  Nr.  271  (21.11.18).
9 Vgl.  S.Z.  Nr.  332  (30.11.18).  Vgl.  NOBLE,  S.  206  ff.

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