Etwa bis Sommer 1935 fungierte die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ wieder als
Anlauf- und Auskunftsinstanz14. Gegen ein monatliches Gehalt von 600 RM bereitete
Vogel ab dem darauf folgenden Frühjahr die Übergabe der Akten des Vereins und
des Schriftverkehrs mit Behörden. Privatpersonen und den Ortsgruppen an das
Reichsarchiv Potsdam vor.
Es war abzusehen, daß der „Saar-Freund“ nicht mehr lange nach der Abstimmung zur
Verfügung stehen würde. Deshalb startete der einstige Mitarbeiter im Pressereferat
der RfFF Dr. Rochlitz, bereits in den letzten Monaten des Jahres 1934 die Artikelserie
„190 Monate Kampf um Saarrecht. Saarwahrheit und Saarfreiheit“, welche das
Kerngerüst der späteren Gesamtdarstellung bildete1^. Eine wichtige Triebfeder für
diese Art der Selbststilisierung dürfte die Furcht vor Bedeutungslosigkeit und der
gekränkte Stolz Vogels gewesen sein, von anderer Seite nicht entsprechend gewürdigt
zu werden. Zugleich besaß die Außendarstellung einen durchaus pragmatischen
Grund: Die Aufarbeitung der eigenen Geschichte noch vor dem Plebiszit wurde in
dem Maße notwendiger, wie nach dem Rückzug Simons aus der Bundesführung das
Damoklesschwert der erzwungenen Auflösung über dem Verein schwebte.
Im Spätsommer 1935 folgte mit dem etwa 400seitigen „Saar-Befreiungskampf im
Reich 1918-1935“, der als „Gedenkbuch für den 16jährigen Treuekampf der deutschen
Saarbevölkerung gegen Gewalt- und Fremdherrschaft“ beworben wurdei6, eine
Gesamtdarstellung der politischen und wirtschaftlichen Geschichte des inzwischen
rückgegliederten Saargebiets. Noch einmal wurden die Verstöße der Regierungskommission
und Frankreichs aufgerollt und in das saarvereinstypische Interpretationsschema
eingeordnet. Vogel, der schon lange vor der Abstimmung mit den
Vorarbeiten begonnen hatte17 18, beging allerdings den Fehler, die Verdienste der
NSDAP am Ausgang des Plebiszits nicht entsprechend ausreichend zu würdigen. Er
wollte sich konzeptionell bewußt von der anderen Saarliteratur und insbesondere von
der „Weltgeschichte an der Saar“ abgrenzen, in welcher Bürckels Hagiograph Karl
Bartz den Erfolg der Abstimmung in erster Linie seinem Gauleiter zuschrieb'8. So
war es sicherlich kein Zufall, daß die Parteiamtliche Prüfungskommission zum
Schutz des NS-Schrifttums Ende 1936 Einwände gegen das weitere Erscheinen des
Buches erhob; erst nach einem klärenden Gespräch mit Vogel sah die Kommission
von einem generellen Verbot ab, untersagte aber den öffentlichen Vertrieb über den
14 Vgl. Schriftverkehr in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.494 und BA-R 8014/972.
15 Vgl. SF 15 (1934) 22, S. 457-461; SF 15 (1934) 23. S. 497 ff.; SF 15 (1934) 24, S. 518 ff.; SF 15
(1934) 25. S. 551 f.; SF 15 (1934) 26, S. 568-571; SF 15/16 (1934/35) 27, S. 594 ff.; SF 15/16
(1934/35) S. 618-622.
16 Vgl, Rundschreiben derGSV (August 1935), in: StA Erlangen, 406/110 a.
Vgl. Brief derGSV an Oberstudienrat Kneuper (18.09.33), in: BA-R 8014/875.
18 Vgl. Brief Vogels an Andres (01.10.35), in: LA Saarbrücken, NL Vogel 2.
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