Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

bzw.  Einzelreisen  bewilligt.
Um  den  Kreis  der  Reisenden
möglichst  klein  zu  halten,
mußten  die  Abstimmungsberechtigten
  auf  die  Mitnahme
  von  Familienangehörigen
verzichten,  zumal  die  Einreise
in  das  Saargebiet  zwischen
Ende  Dezember  1934  und
Ende  Januar  1935  von  Seiten
der  Regierungskommission
stark  reglementiert  worden
war164.  Für  jeden  der  insgesamt
  56  außerplanmäßig  eingesetzten  Züge  war  ein  Transportleiter  verantwortlich,
der  sich  seinerseits  auf  die  für  jeden  einzelnen  Waggon  ernannten  Obleute  stützen
konnte  und  für  die  ausreichende  medizinische  Versorgung,  die  Ausschmückung  des
Zuges165,  gegebenenfalls  notwendige  Verpflegung  und  in  Kooperation  mit  dem
Quartier-  und  Verkehrsbüro  der  DF  für  die  Verteilung  der  Abstimmungsberechtigten
auf  die  Abstimmungsgemeinden  zu  sorgen  hatte166.  Aus  der  Reichshauptstadt  fuhren
am  11.  und  12.  Januar  1935  insgesamt  vier  Sonderzüge  an  die  Saar,  die  am  15.  Januar
um  die  Mittagszeit  wieder  in  Berlin  eintrafen167.  Etwa  16  Stunden  waren  diese
Abstimmungsberechtigten  mit  bis  zu  1.200  Gleichgesinnten  unterwegs,  während  die
Mitglieder  der  Lübecker  Ortsgruppe  bereits  am  10.  Januar  aufbrechen  mußten,  um
rechtzeitig  im  Hamburger  Sonderzug  über  Osnabrück  und  Koblenz  nach  Saarbrücken
zu  gelangen168.

Saarabstimmungsberechtigte  in  einem  Sonderzug  (1935)

164  Vgl.  Verordnung  Nr.  602  (29.11.34).  in:  Amtsblatt  der  Reko  15  (1934)  50,  S.  501  f.  Außerdem
durften  die  reichsdeutschen  Sonderzüge  frühestens  am  12.01.35  ab  800  Uhr  ins  Saargebiet  rollen  und
mußten  dieses  bis  Montag,  14.01.35,  2100  Uhr,  wieder  verlassen  haben:  Vgl.  SF  15  (1934)  25,  S.  550
f.
165  Die  Transparente  mußten  vor  der  Einreise  in  das  Abstimmungsgebiet  wieder  entfernt  werden,  wie  es
den  Wählern  auch  untersagt  war,  NS-Uniformen  oder  sichtbare  nationalsozialistische  Symbole  zu
tragen:  Rundschreiben  der  GSV  an  die  Saarobmänner  (07.12.34),  in:  LA  Saarbrücken,  Saar-Verein
27.
166  Hierbei  galt  als  Richtwert,  daß  die  reichsdeutschen  Abstimmungsberechtigten  unabhängig  von  der
Witterung  in  der  Lage  sein  sollten,  ihr  Wahllokal  am  Abstimmungstag  binnen  einer  halben  Stunde  zu
erreichen:  Vgl.  Protokoll  der  Sitzung  (02.11.34),  in:  LA  Saarbrücken,  Saar-Verein  28.
167  Vgl.  undatierte  „Nachweisung  der  Sonderzüge  für  die  Saarabstimmungsberechtigten  im  Reiche“,  in:
LA  Saarbrücken,  Saar-Verein  27;  Fahrpläne  der  Berliner  Sonderzüge  (20.12.34),  in:  LA  Saarbrücken,
Saar-Verein  28.  In  einem  Sonderzug  wurde  sogar  ein  Kind  geboren:  Vgl.  SF  15/16  (1934/35)  31,  S.
696;  Bartz,  S.  246.
168  Vgl.  hierzu  den  anschaulichen  Bericht  des  bereits  zitierten  Kommunisten  (PAUL:  Deutsche  Mutter,  S.
361  f.)  sowie  von  RUPPE.  Mit  Ausnahme  der  Abstimmungsberechtigten  aus  Übersee  und  den
Niederlanden  wurden  die  aus  dem  Ausland  eintreffenden  Wähler  an  der  Reichsgrenze  von  Abordnungen
  des  BdS  feierlich  empfangen  und  auf  die  verschiedenen  Sonderzüge  verteilt,  welche  die
grenznahen  Städte  ansteuerten:  Vgl.  Protokoll  der  Sitzung  (02.11.34),  in:  LA  Saarbrücken,  Saar-Verein
  28;  Brief  des  Quartierbüros  der  DF  an  das  AA  (10.11.34),  in:  PA  AA.  11  a  Saargebiet,  R

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