bzw. Einzelreisen bewilligt.
Um den Kreis der Reisenden
möglichst klein zu halten,
mußten die Abstimmungsberechtigten
auf die Mitnahme
von Familienangehörigen
verzichten, zumal die Einreise
in das Saargebiet zwischen
Ende Dezember 1934 und
Ende Januar 1935 von Seiten
der Regierungskommission
stark reglementiert worden
war164. Für jeden der insgesamt
56 außerplanmäßig eingesetzten Züge war ein Transportleiter verantwortlich,
der sich seinerseits auf die für jeden einzelnen Waggon ernannten Obleute stützen
konnte und für die ausreichende medizinische Versorgung, die Ausschmückung des
Zuges165, gegebenenfalls notwendige Verpflegung und in Kooperation mit dem
Quartier- und Verkehrsbüro der DF für die Verteilung der Abstimmungsberechtigten
auf die Abstimmungsgemeinden zu sorgen hatte166. Aus der Reichshauptstadt fuhren
am 11. und 12. Januar 1935 insgesamt vier Sonderzüge an die Saar, die am 15. Januar
um die Mittagszeit wieder in Berlin eintrafen167. Etwa 16 Stunden waren diese
Abstimmungsberechtigten mit bis zu 1.200 Gleichgesinnten unterwegs, während die
Mitglieder der Lübecker Ortsgruppe bereits am 10. Januar aufbrechen mußten, um
rechtzeitig im Hamburger Sonderzug über Osnabrück und Koblenz nach Saarbrücken
zu gelangen168.
Saarabstimmungsberechtigte in einem Sonderzug (1935)
164 Vgl. Verordnung Nr. 602 (29.11.34). in: Amtsblatt der Reko 15 (1934) 50, S. 501 f. Außerdem
durften die reichsdeutschen Sonderzüge frühestens am 12.01.35 ab 800 Uhr ins Saargebiet rollen und
mußten dieses bis Montag, 14.01.35, 2100 Uhr, wieder verlassen haben: Vgl. SF 15 (1934) 25, S. 550
f.
165 Die Transparente mußten vor der Einreise in das Abstimmungsgebiet wieder entfernt werden, wie es
den Wählern auch untersagt war, NS-Uniformen oder sichtbare nationalsozialistische Symbole zu
tragen: Rundschreiben der GSV an die Saarobmänner (07.12.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein
27.
166 Hierbei galt als Richtwert, daß die reichsdeutschen Abstimmungsberechtigten unabhängig von der
Witterung in der Lage sein sollten, ihr Wahllokal am Abstimmungstag binnen einer halben Stunde zu
erreichen: Vgl. Protokoll der Sitzung (02.11.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 28.
167 Vgl. undatierte „Nachweisung der Sonderzüge für die Saarabstimmungsberechtigten im Reiche“, in:
LA Saarbrücken, Saar-Verein 27; Fahrpläne der Berliner Sonderzüge (20.12.34), in: LA Saarbrücken,
Saar-Verein 28. In einem Sonderzug wurde sogar ein Kind geboren: Vgl. SF 15/16 (1934/35) 31, S.
696; Bartz, S. 246.
168 Vgl. hierzu den anschaulichen Bericht des bereits zitierten Kommunisten (PAUL: Deutsche Mutter, S.
361 f.) sowie von RUPPE. Mit Ausnahme der Abstimmungsberechtigten aus Übersee und den
Niederlanden wurden die aus dem Ausland eintreffenden Wähler an der Reichsgrenze von Abordnungen
des BdS feierlich empfangen und auf die verschiedenen Sonderzüge verteilt, welche die
grenznahen Städte ansteuerten: Vgl. Protokoll der Sitzung (02.11.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein
28; Brief des Quartierbüros der DF an das AA (10.11.34), in: PA AA. 11 a Saargebiet, R
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