Saarkundgebung in Breslau (1934)
greifend, einigten sich die
Sachbearbeiter der verschiedenen
Ministerien und Saardienststellen
im Herbst 1934
darauf, daß erwerbslose Abstimmungsberechtigte
für die
Reise ins Saargebiet neu eingekleidet
werden sollten.
Saarobleute des Bundes waren
daher aufgefordert, Verzeichnisse
bedürftiger Saarländer
in ihrem Einzugsgebiet
zu erstellen und gemeinsam
mit der Reichsleitung der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ (NSV)134 entsprechende
Maßnahmen aus den Mitteln des Winterhilfswerks einzuleiten. Gleichzeitig
sollten sie Erkundigungen über notwendige Geschäftsvertretungen, Lohnfortzahlungen
für abstimmungsberechtigte Arbeiter und Angestellte sowie erforderliche
Betreuung von Kleinkindern und Pflegefällen einziehen135. Selbstverständlich
führte die Anweisung der NSDAP-Reichsleitung, daß die Unterstützung der Saarabstimmungsberechtigten
aus den Mitteln der NS V engstirnig geschehen dürfe, auch
zu Mißbrauch und Übereifer1'’6, doch wurden diese Auswüchse notgedrungen akzeptiert,
um zu vermeiden, daß sogenannte verschämte Arme nur deshalb nicht zur
Abstimmung fuhren, weil es ihnen an der nötigen Winterbekleidung fehlte137. Auf
Antrag der Ortsgruppenleiter bzw. Obleute erhielten bedürfte Abstimmungsberechtigte
auch kleinere Geldsummen als Zehrgeld während ihres Aufenthaltes im Saargebiet
und wurden Selbständige entschädigt bzw. Verdienstausfälle ausgeglichen138.
So konnte sich die nationalsozialistische Reichsregierung als eben jene treusorgende
154 Seit Anfang Mai 1933 besaß die NSV das Monopol in der Wohlfahrtspflege und Fürsorge: Vgl.
Vorländer.
155 Vgl. Aktennotiz (23.10.34), in: BA-R 8014/1131; Protokoll der Sitzung vom 23.10.34 (23.10.34), in:
PA AA, II a Saargebiet. R 73.481; Rundschreiben derGSV (23.10.34) und vierte Anweisung der GS V
an die Saarobmänner (09.11.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 27. Hiervon ausgenommen waren
selbstverständlich offensichtliche Gegner der Rückgliederung: Vgl. Aktenvermerk (08.01.35), in: BA-R
8014/689.
156 Vgl. Abschrift eines Artikels aus der „Grenzland“ (Dezember 1934), in: StA Aachen, OB-Reg 2-17.
Siehe auch den Bericht eines aus einem Konzentrationslager entlassenen Kommunisten, in: PAUL:
Deutsche Mutter, S. 361. Die Behauptungen decken sich mit Berichten der Obleute: Vgl. Brief des
Kreisobmanns von Baumholder an die Landesgruppe Westmark (28.12.34), in: LHA Koblenz,
661,11/10.
157 Vgl. Rundschreiben der NS-Frauenschaft Gau Koblenz-Trier an alle Kreis- und Orts-Frauenschaftsleiterinnen
und Sozialreferentinnen des Gaus (04.12.34), in: LHA Koblenz, 661,11/29.
158 Vgl. Rundbrief Debusmanns (31.12.34), in: LA Saarbrücken. Saar-Verein 27; Sonderrundschreiben
der NSV an Gauleiter und Gauamtsleiter Nr. 2, in: BA-R 8014/992. Meldebögen für bedürftige
Saarländer, in: LA Speyer H 38/402. Vgl. den umfangreichen Schriftverkehr über Betreuungsfragen,
in: BA-R 8014/993-998.
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