„Alle Organe des Bundes der Saarvereine sind dem deutschen Volke dafür verantwortlich, daß
auch der letzte Saarabstimmungsberechtigte ordnungsgemäß zur Abstimmung geführt wird. Nur
Todesgefahr und andere schwere Erkrankungen entbinden von der Abstimmungspflicht.“
Inhaltliche Überzeugungsarbeit mußten die Obleute und Ortsgruppen keine leisten;
vielmehr galt es, den Abstimmungsberechtigten das Gefühl zu vermitteln, einen
entscheidenden Beitrag zum Aufbau des neuen Deutschlands zu leisten. Mehr oder
weniger freiwillig waren sie in das Vereinsleben integriert144 und wurden der übrigen
Bevölkerung in unzähligen Kundgebungen oder Aufmärschen präsentiert. Auf
Weisung des Saarbevollmächtigten mußten im Dezember 1934 in allen Dependancen
des Bundes Versammlungen einberufen werden, auf welchen die lokalen Leiter der
NSDAP das Wort ergriffen149 150.
Die um den Jahreswechsel 1934/35 tagtäglich geschalteten Aufrufe und Inserate, die
Straßentransparente, Rundfunkansprachen und Kundgebungen besaßen daher eine
doppelte Aufgabe; Zum einen sollten sie den Berechtigten noch einmal die wichtigsten
Abstimmungsmodalitäten und organisatorischen Einzelheiten ins Gedächtnis
rufen151, andererseits zielten die Appelle auf das Ehrgefühl und Pflichtbewußtsein der
Wahlberechtigten und erhöhten den moralischen Druck:
„Gedenke Deiner heiligen, nationalen Vaterlandspflicht, der Pflicht der Treue und der Pflicht zur
Heimat durch die rechtzeitige und richtige Abgabe Deiner Stimme. [...] Denke immer daran, daß
es sich nicht um eine Vergnügungsfahrt handelt, sondern um eine ernste vaterländische Aufgabe,
deren Erfüllung für Dich eine ganz besondere Ehre ist.“1' “
Das Merkblatt, aus welchem die beiden Zitate stammen, wurde in den Tagen vor dem
13. Januar in 60.000 Exemplaren an die Abstimmungsberechtigten verteilt. In dieser
Hinsicht hatte Vogel immerhin jenes Ziel erreicht, welches die Behörden und insbesondere
das Auswärtige Amt während der Weimarer Jahre stets zu vermeiden
gewußt hatten: Die von offizieller Seite abgesegnete Selbstpräsentation des Vereins
als verlängerter Arm der Reichsregierung.
Zu der vereinbarten Betreuung der Abstimmungsberechtigten zählte in den letzten
Wochen vor dem Plebiszit auch die Fürsorge für Arbeitslose und soziale Härtefälle.
Eine Anregung der Geschäftsstelle „Saar-Verein“ von Anfang September153 auf¬149
Vgl. hierzu die Stimmungsberichte aus den Ortsgruppen des Landesgruppe Westmark, die zwischen
„durchaus zuversichtlich und hoffnungsfreudig“ (Hermeskeil, 04.01.35) und „vorzüglich“ (Wadern,
03.01.35) schwankte, in: LHA Koblenz, 661,11/6. Die verschiedenen Propagandastellen mußten
insbesondere in den letzten Wochen vor dem Plebiszit auf die richtige Balance achten: Es durfte nicht
zuviel Siegeszuversicht verbreitet werden, da dies das Bedrohungspotential relativiert und damit dem
angestrebten Mobilisierungseffekt geschadet hätte.
IMf Vgl. Rundschreiben Debusmanns an die Ortsgruppen (03.12.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 27.
151 Wie notwendig derartige Aufrufe trotz der monatelangen Vorarbeiten war, zeigt das Beispiel eines
abstimmungsberechtigten Ehepaares aus Coburg, das weder einen Reisepaß erhalten hatte noch über
die Benutzung der Sonderzüge aufgeklärt worden war: Vgl. Brief des Landratsamtes Coburg an die
GSV (21.12.34), in: Staatsarchiv Coburg, LRA Coburg 9127.
152 „Merkblatt für die Abstimmungsberechtigten im Reiche“ (Ende Dezember 1934), in: LA Saarbrücken,
Saar-Verein 27.
153 Vgl. Brief der GSV an das RMI (01.09.34), in: BA-R 8014/684.
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