sich nicht. Gerüchte zu streuen136. Indem sie darauf drängte, keine Gemeinschaftstransporte
zu veranstalten, sondern die Wähler bewußt individuell ins Saargebiet
reisen zu lassen137, verspielte die AFS selbst die Chance, die französischen Abstimmungsberechtigten
emotional auf das Plebiszit bzw, den Status quo einzustimmen.
Geschah dies mit der Intention, sich von den reichsdeutschen Transporten
abzugrenzen, fehlte den anreisenden Abstimmungsberechtigten so das Gefühl der
Stärke, welches sie in der Masse hätten erleben können. Während die reichsdeutschen
Abstimmungsberechtigten in den vorangegangenen Wochen einen Kundgebungsmarathon
absolviert hatten, letzte ermahnende Instruktionen unmittelbar am
Bahnhof erhielten und gemeinsam in geschmückten Sonderzügen an die Saar fuhren,
waren die französischen Wähler auf sich gestellt138 139. Da die „Association Française“
zudem jede Verantwortung für den Transport innerhalb des Saargebietes ablehnte136,
konnten die prodeutschen Stellen an der Saar hier einhaken und übernahmen ab der
Grenze die Betreuung der aus Frankreich angereisten Abstimmungsberechtigten, die
anscheinend auch rege in Anspruch genommen wurde140.
* * *
Die „Association Française de la Sarre" bzw. die „Union Franco-Sarroise“ lösten
sich nach dem Plebiszit nicht auf. sondern wandten sich allen in Frankreich lebenden
Saarländern zu, um deren Assimilation zu unterstützen141. Am ersten Jahrestag der
Abstimmung richtete die AFS erneut an ihre einstigen Mitstreiter die Bitte, ihren
Kampf, der sich nach der Niederlage an der Saar nun auf das Elsaß und Lothringen
136 Vgl. Brief des Generalsekretärs Klein ( „Association d’entr’aide pour la Sarre“) an den Abgeordneten
Soulier (31.12.34), in: MAE, Sarre 243.
137 Vgl. Transportgutschein (Januar 1935), in: Ebd. Aus dieser flexiblen Handhabung des Transportes
resultierte letztendlich das Problem, daß die AFS/UFS nicht in der Lage war, die zu erwartende Zahl
von anreisenden Wählern abzuschätzen bzw. in Kauf nehmen mußte, daß Abstimmungsberechtigte
ihre Anreise zu spät antraten: Vgl. Aufzeichnung der AFS (02.01.35), in: Ebd. Einen Teil der aus
entfernteren Regionen Frankreichs anreisenden Saarländer hoffte die AFS in den Schlafhäusem der
„Administration des Mines Domaniales“ unterbringen zu können. Gemeinsam mit ihren Abstimmungsausweisen
und den Pässen erhielten die Wähler Verpflegungs- und Unterkunftsgutscheine: Vgl.
Rundschreiben derUFS an die Abstimmungsberechtigten in Frankreich (27.12.35 und 03.01.35), in:
Ebd.
138 Lediglich aus den grenznahen Gemeinden rollten fünf Sonderzüge nach Saarbrücken: Vgl. Wambaugh,
S. 298.
139 An den Grenzbahnhöfen kümmerten sich am 13.01.35 etwa 400 Helfer mit Armbinden „Union
Franco-Sarroise“ um die Anreisenden aus Frankreich. Bei der Verteilung von Essen wurden sie von
Mitgliedern der „Action Française“ unterstützt, die allerdings nicht propagandistisch in Erscheinung
traten: Vgl. Brief des Metzer Präfekten an die Direction Générale de la Sûreté Nationale (11.01.35),
in: MAE, Sarre 243; Brief des Commissaire Spécial de Boulay an den dortigen Unterpräfekten
(11.02.35), in: Ebd.
I4<1 Vgl. Arbeitsbericht der Beratungsstelle der DF (04.02.35), in: PA AA, Il a Saargebiet, R 75.491.
Überzeugte Status-quo-Anhänger dürften sich natürlich auch durch diese Maßnahme nicht haben
beirren lassen, doch wird man deren propagandistische Wirkung auf einen Teil der noch Unentschlossenen
nicht in Abrede stellen können.
141 Vgl. undatierter Brief Lanrezacs an das französische Konsulat Saarbrücken, in: MAE, Sarre 306;
Rundschreiben der AFS (23.10.35), in: MAE, PA-AP 212/2.
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