Wie eine undatierte Aufzeichnung zeigt, gaben sich selbst führende Köpfe der
„Association Française de la Sarre“ noch im Herbst 1934 der Selbsttäuschung hin:
Bei jeder der prognostizierten drei möglichen Ausgänge des Plebiszits schwankte die
Anzahl der Stimmen für Deutschland bzw. den Status quo jeweils zwischen 210.000
und 240.000"s. Trotz dieser auch nach außen bekundeten Siegeszuversicht machte
sie sich Gedanken über die Möglichkeit, daß der Status quo nicht die Mehrheit,
sondern lediglich eine bedeutende Minderheit der Stimmen auf sich vereinigen
könnte. Der Verwaltungsrat der AFS beschloß Mitte Dezember 1934, daß Frankreich
für diesen Fall bei den Regierungen Großbritanniens und Italiens darauf drängen
sollte, daß das Saargebiet geteilt werde und die zu erwartenden Flüchtlinge in einem
international verwalteten autonomen Teilstaat politisches Asyl erhielten114.
Die Erfassung profranzösisch orientierter Abstimmungsberechtigter außerhalb
Frankreichs erfolgte über die französischen Auslandsvertretungen, die nur in den
Vereinigten Staaten auf die Mithilfe privater Organisationen zurückgreifen konnten118
12". Die Franzosen sahen sich somit bei ihrer Suche nach verstreuten Saarländern,
die nicht ohnehin für die Rückgliederung an Deutschland stimmen würden, vor noch
größere Schwierigkeiten als ihre deutschen diplomatischen und konsularischen
Gegenspieler gestellt. Da in aller Regel Einzelreisen bezahlt werden mußten, bedeutete
der Transport einen überproportional hohen finanziellen Aufwand121. Wie das
Beispiel der jüdischen Gemeinde Säo Paulo zeigt, verzichteten Abstimmungsberechtigte
mitunter auch darauf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Zumindest
hatte der dortige Konsul wenig Hoffnung, viele Mitglieder für die Stimmabgabe
zugunsten des Status quo bewegen zu können. Sie seien zwar einhellig für die erste
Abstimmungsoption, fürchteten aber im Falle einer Stimmabgabe die Konsequenzen
für ihre Glaubensbrüder an der Saar122.
Ein Sonderfall unter den von Frankreich ermittelten potentiellen Abstimmungsberechtigten
stellten die Angehörigen der französischen Besatzungsarmee dar, die zur
Zeit der Unterzeichnung des Versailler Vertrages im Saargebiet stationiert waren.
Obwohl französische und frankophile saarländische Blätter Ende 1933 den Versuchs¬118
Vgl. undatierte Aufzeichnung für Lanrezac, in: MAE, PA-AP, 212/1.
119 Vgl. Communiqué der ASF (nach 13.12.34), in: MAE, PA-AP 212/2.
120 Vgl. Brief des Gestapoamtes Berlin an das AA (04.12.33), in: PA AA. II a Saargebiet. R 75.458: Brief
des deutschen Generalkonsulates Chicago an die deutsche Botschaft Washington (04.06.34), in: PA
AA, Botschaft Paris 718 a; Brief des AA an das deutsche Generalkonsulat Kattovvitz (18.07.34), in:
PA AA, II a Saargebiet, R 75.474.
121 Vgl. Note für Außenminister Laval (17.11.34), in: MAE, Sarre 243. Beispielsweise machten zwei
Abstimmungsberechtigte aus Spanien ihre Teilnahme davon abhängig, daß sie weder auf einem
deutschen Schiff noch über Reichsgebiet zur Wahl anreisten: Vgl. den Schriftverkehr in: C.A.D.N.
Amb. Madrid C 193. Ebenso wie Deutschland machte Frankreich die Gewährung von Unterstützungsgeldern
von der politischen Zuverlässigkeit der Wähler abhängig: Vgl. Briefe des französischen
Außenministeriums an die französischen Botschaften Madrid (17.12.34) und Bern (18.12.34), in:
MAE. Sarre 243.
122 Vgl. Brief des französischen Konsulat Säo Paulo an das Außenministerium (29.09.34), in: ebd.
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