Organisation und staatlicher Behörde verwischt1117. Allerdings konnte sich die „Association
Française“ nicht darauf konzentrieren, lediglich die Abstimmungsberechtigten
auf ihre Seite ziehen, sondern sie hatte gleichermaßen mit Vorurteilen aus dem
eigenen nationalen Lager zu kämpfen, dem sie die Vorzüge der Aufrechterhaltung
des Status quo gegenüber einer bilateralen Einigung zwischen Deutschland und
Frankreich vermitteln mußte. In einem ihrer Memoranden warnte ein unbekannter
Autor:
„Soyons forts, et en 1935 l’Allemagne acceptera le maintien du statu-quo. Soyons faibles, ce n’est
pas la Sarre seulement qui sera sacrifiée, c’est le sort des colonies françaises qui sera remis en
question, c’est la question d'Alsace Lorraine remise sur le terrain; c’est la France constamment
dominée par l’Allemagne, incapable d’avoir une politique indépendante.“107 108
Die Sammlung der Saarländer in den landesweit verstreuten Ortsgruppen der
Union"19 war allerdings nur das Mittel zu dem eigentlichen Zweck, diejenigen unter
ihnen, welchen die Abstimmungsberechtigung zuerteilt werden würde, letztendlich
auch zur Teilnahme am Referendum zu bewegen. Mit Beginn der Eintragungsfrist
mahnte der französische Innenminister die Präfekten, in ihren Départements dafür
Sorge zu tragen, daß alle potentiellen Abstimmungsberechtigten von den Vertretern
beider Vereinigungen erreicht und ihnen die Formulare zugestellt werden konnten.
Die zurücklaufenden Anträge sollten schnellstmöglichst über die Präfektur an das
Außenministerium geschickt werden, von wo aus der fristgerechte Versand an das
zuständige saarländische Gemeindebüro erfolgte110 112. Durch die Einbindung der
AFS/UFS, der die ausgefüllten Anträge zur vorherigen Prüfung zugingen, sollte die
zentrale Erfassung aller Wähler gewährleistet und die Anträge potentieller Befürworterder
Rückgliederung an Deutschland zurückgehalten werden1". Abstimmungsbüros
waren hierzu von der Union in Paris, Saarbrücken und Metz eingerichtet
worden; dem Lothringer Büro unterstanden weitere sechs Zweigstellen"2. Ebenso
wie von deutscher gab es auch von französischer Seite Versuche, die Zahl der
Abstimmungsberechtigten in die Höhe zu treiben. Auf Veranlassung der Union
sollten alle Personen Anträge stellen, bei denen auch nur ein schwacher Verdacht
107 Vgl. Brief des AA an die deutsche Botschaft Paris (20.11.34), in: PA AA. Botschaft Paris 719.
108 Vgl. Memorandum der AFS (Juli 1934), in: MAE, PA-AP 212/1.
109 Außer in diversen lothringischen und elsässischen Gemeinden bestanden zumindest kurzzeitig
saarländische Ortsgruppen der UFS in Bettingen, Dillingen, Dudweiler, Gersweiler, Merzig, Mettlach,
Ober- und Mittelbexbach. Püttlingen, Rohrbach, Saarbrücken, Sulzbach, Völklingen, Wallerfangen
und Walsheim: Vgl. Rundschreiben des AA (10.10.34), in: BA-R 8036/44; Brief Binders an die
bayerische StK (19.12.34), in: BayFIStA, StK 6122. Insgesamt habe sie dort etwa 2.000 Mitgliedergrößtenteils
Franzosen ohne Abstimmungsberechtigung - besessen: Vgl. Rundschreiben des AA an
verschiedene deutsche Auslandsvertretungen (22.11.34), in: PA AA, Botschaft Paris 719.
110 Vgl. Rundschreiben des französischen Innenministeriums an die Präfekten (01.08.34), in: MAE, Sarre
243.
111 Vgl. Brief Herlys an den französischen Außenminister Barthou (09.08.34), in: MAE, Sarre 238.
Abstimmungsberechtigte, die ihre Unterlagen direkt an die saarländischen Behörden geschickt hatten,
wurden aus dem gleichen Grund aufgefordert, einen zweiten Antrag an die Union zu richten.
112 Vgl. Brief des AA an die deutsche Botschaft Paris (20.11.34), in: PA AA, Botschaft Paris 719;
WAMBAUGH, S. 201.
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