Deutschland aussprechen werde,
erhielten die deutschen Auslandsvertretungen
vom Auswärtigen
Amt die Genehmigung, auch bereits
erteilte Beförderungsaufträge
zu widerrufens0. Aus diesem
Grund riet die Auskunftsstelle der
„Einheitsfront“ in Saarbrücken abstimmungswilligen
Hitlergegnern
im Ausland, ihre Einstellung nicht
öffentlich zu äußern, um den kostenlosen
Transfer an die Saar in
Anspruch nehmen zu können*1.
Mitte Dezember stach der Schnelldampfer „Bremen" mit Abstimmungsberechtigten
aus Chicago und New York in See. die während der Überfahrt durch die Landesstelle
Übersee des Reichspropagandaministeriums betreut wurden. Am 18. Dezember
inszenierte sie an Bord einen Saarabend, auf welchem die NS-Propagandafilme „Aus
der Tiefe empor“ und „Unser Führer“ gezeigt wurden. Hätte die Veranstaltung nicht
auf hoher See stattgefunden, so wären kaum Unterschiede zu den unzähligen Kundgebungen
im Reichsgebiet während der zurückliegenden Monate festzustellen
gewesen*2. Drei Tage später trafen die etwa 300 nordamerikanischen Abstimmungsberechtigten
in Bremerhaven ein. Das ihnen dort gebotene Spektakel war das Ergebnis
mehrmonatiger Planungen des Bremer Saarvereins, dessen Vorschläge zur
Betreuung der aus Übersee stammenden Abstimmungsberechtigten direkt in die
offiziellen Richtlinien einflossen*2. Nach einer Besprechung mit Vertretern der
Reichsbahn, des Saarbrücker Quartier- und Verkehrsbüros der „Deutschen Front“,
des Norddeutschen Lloyd, der beiden Saarvereinen Hamburg und Bremen sowie der
zuständigen Propagandastellen*4 teilte die Berliner Zentrale des Ministeriums mit,
daß bei der Ankunft der Dampfer Kundgebungen mit „spontanem Charakter“ zu
veranstalten seien, deren Träger offiziell die Ortsgruppe des Bundes der Saarvereine
Vgl. Brief des AA an das deutsche Generalkonsulat Montreal (10.11.34), in: PA AA, II a Saargebiet. R
75.797 bzw. New York (04.12.34), in: PA AA. II a Saargebiet. R 75.485.
81 Auf Vorschlag des „Norddeutschen Lloyd“ wurde der Saarverein gegenüber der amerikanischen
Einwanderungsbehörde als offizieller Geldgeber der Passage angeführt, tatsächlich erstattete das AAdie
Kosten: Vgl. Runderlaß des AA (11.10.34), in: PA AA. II a Saargebiet, R 75.479; Brief der GS V an das
AA (08.01.35), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.489.
s: Vgl. Bericht im AA (21.12.34), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.488; Brief des Pr/RMI an das AA
(24.11.34), in: BA-R 8014/1141.
83 Vgl. Brief Wittmanns an die GSV (15.11.34). in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.484. Die Bremer Gruppe
selbst zählte bei etwa 125 Abstimmungsberechtigten zum damaligen Zeitpunkt ungefähr 150 Mitglieder.
84 Vgl. Aufzeichnung (14.12.34), in: PA AA. II a Saargebiet, R 75.488.
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