Mitte der zwanziger Jahre die Abwanderung saarländischer Bergarbeiter förderten68.
Nach einer Untersuchung aus Gewerkschaftskreisen lebten in den benachbarten
Gemeinden Lothringens ungefähr 2.300 abstimmungsberechtigte Bergleute, deren
Gattinnen meist ebenfalls die Abstimmungsberechtigung besaßen69. Obwohl die
deutschen Behörden schon früh ein relativ hohes Wählerkontingent aus Frankreich
einkalkulierten, waren ihnen dort stärker als bei anderen europäischen und überseeischen
Staaten die Hände gebunden70 *, da Frankreich als selbst am Ausgang des
Plebiszits interessierte Macht auf seinem Territorium bzw. den Kolonien und Mandatsgebieten
keine Werbekampagnen für die dritte Option duldete. Als Kompromiß
wurde schließlich sehr zum Mißfallen der französischen Behörden der Vorschlag des
Auswärtigen Amtes realisiert, sowohl die grenznahen als auch die wenigen innerfranzösischen
Abstimmungsberechtigten vom Saargebiet aus zu erfassen '. Die
Saarbrücker Beratungsstelle der „Deutschen Front“ betreute auf diese Weise über
ihre Vertrauensleute in Elsaß-Lothringen eine Vielzahl ausgewanderter Abstimmungsberechtigter.
Eine Sonderrolle spielten hierbei die in Paris ansässigen Saarländer,
die von einem „Deutschen Hilfsverein“ betreut und denen auf Antrag auch
anfallende Reisekosten von reichsdeutscher Seite erstattet wurden72.
3.2.2 Abstimmungsberechtigte aus Übersee
Der finanzielle Aufwand schreckte die deutschen Behörden zunächst ab, größere
Anstrengungen in Hinblick auf die Erfassung und insbesondere den Transfer der
außereuropäischen Abstimmungsberechtigten zu unternehmen, die mit etwa 2%c der
Gesamtwähler tatsächlich kaum ins Gewicht fielen. Derartige Bedenken wurden
jedoch in dem Moment zerstreut, als sich nicht nur abzeichnete, daß sie gegebenenfalls
in einigen Wahlbezirken das berühmte Zünglein an der Waage sein konnten,
sondern man das propagandistische Kapital erkannte, das aus ihnen zu schlagen war:
Wie hätte das nationalsozialistische Deutschland die gebetsmühlenartig wiederholte
68 Da die saarländische „Administration des Mines Domaniales“ Entlassungen im größeren Umfang
vorgenommen hatte, boten die grenznahen lothringischen Gruben trotz geringerer Löhne und Sozialleistungen
für viele Bergleute die einzige Alternative: Vgl. HERR/ JAHNS, S. 211 ff.
69 Verteilung nach Gemeinden: Kleinrosseln: 835, Stiering-Wendel: 260, Forbach: 156, Merlebach: 242,
Freyming: 454, Spittel: 210, Creutzwald: 145. Aufgrund von Entlassungen waren Anfang 1933
allerdings viele dieser Abstimmungsberechtigten wieder an die Saar verzogen: Vgl. Bericht über in
Lothringen lebende Abstimmungsberechtigte (08.01.33), in: LH A Koblenz, 442/7500. Am 18.03.33
übersandte das RMI diese Liste dem AA, in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.457, Vgl. hierzu die Auflistung
der „Association Française“ (02.11.33), in: AN, F7 13.472.
70 In Polen versuchten die deutschen Auslandsvertretungen, sich hinter der privaten Organisation des
Bundes zu verstecken, der als Initiator von Aufrufen in der deutschsprachigen Presse fungieren sollte:
Vgl. Brief des deutschen Konsulats Thorn an das AA (19.07.34). in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.475.
1 Vgl. Arbeitsbericht der Beratungsstelle der DF (04.02.35), in: PA AA. II a Saargebiet. R 75.491 sowie
Briefe des AA an die deutsche Botschaft Paris (18.03.34, in: Botschaft Paris, 717 b bzw. 20.10.34, in:
PA AA, II a Saargebiet, R 75.480).
2 Vgl. Briefe des AA an die deutsche Botschaft Paris (20.10.34, in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.480 und
30.12.34, in: Botschaft Paris, 719) sowie Brief der deutschen Botschaft Paris an das AA (28.01.35), in:
PA AA, II a Saargebiet, R 75.491.
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