3.2.1 Abstimmungsberechtigte aus dem europäischen Ausland
Obwohl das Auswärtige Amt noch im Dezember 1933 von der Gründung einer
Ortsgruppe des Saarvereins in Luxemburg abgeraten hatte60, formierte sich auch im
Großherzogtum ein „Verein heimattreuer Saarländer", der sich die Erfassung, Mobilisierung
und Betreuung der Abstimmungsberechtigten auf die Fahnen geschrieben
hatte. Die treibenden Kräfte hinter der Gruppe waren die beiden Ingenieure Robert
Lordt und Wilhelm Timmer61. Ähnliche Organisationen, wie sie von den deutschen
diplomatischen Vertretungen beispielsweise aus der Tschechoslowakei62, der
Schweiz6' oder den Niederlanden64 gemeldet wurden, dürften eher den Charakter
spontan gegründeter Aktionskomitees als regulärer Ortsgruppen des Bundes der
Saarvereine besessen haben. In Belgien65 sowie Danzig66 wurde die Erfassung von
reichsdeutschen Saar-Obleuten wahrgenommen, obwohl Simon den Ortsgruppen
offiziell jede propagandistische Betätigung im Ausland zur Vermeidung außenpolitischer
Verwicklungen untersagte67.
Schon allein die geographischen Gegebenheiten brachten es mit sich, daß eine
größere Zahl abstimmungsberechtigter Saarländer nach 1919 ihren Wohnsitz in
Frankreich genommen hatten, zumal die lothringischen Bergwerksgesellschaften ab
m Aufgrund der politischen Heterogenität der dortigen Abstimmungsberechtigten schwebte dem Saarreferenten
als mögliche Alternative die Bildung eines allgemeinen Ausschusses vor, der dann allerdings mit
der reichsdeutschen Organisation kooperieren sollte: Vgl. Brief des AA an die deutsche Gesandtschaft
Luxemburg (07.12.33), in: PA AA. 11 a Saargebiet, R 76.096.
61 Zum Luxemburger Saarverein: Vgl. Schriftwechsel in LHA Koblenz, 661,11/12 (Liste der Abstimmungsberechtigten)
und 14.
62 Dort wollte ein Peter Lorang den „Heimatverein der Saarländer" initiieren: Vgl. Brief der deutschen
Gesandtschaft Prag an das AA (25.06.34), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.474.
63 Vgl. Brief des deutschen Konsulats St. Gallen an das AA (02.06.34), in: ebd.
64 Vgl. Brief der deutschen Gesandtschaft Den Haag an das AA (15.12.34), in: PA AA, II a Saargebiet, R
75.487. Der Stützpunktleiter Walter Linn appellierte im Namen der „Arbeitsgemeinschaft der Saardeutschen
in Holland“ an potentielle Abstimmungsberechtigte, sich an die Amsterdamer Zentrale zu
wenden: Vgl. Inserat im „Algemeen Handelsblad“ (09.08.34), in: MAE, Sarre 282.
65 Neben der Ortsgruppe Herzogenrath (vgl. BA-R 8014/410) engagierte sich der Aachener Saarverein in
der Erfassung der belgischen Abstimmungsberechtigten. Wegen der hieraus resultierenden enormen
Belastung des Landesgruppenführers Reden wurde dieser bis Jahresende 1934 vom Schuldienst
freigestellt: Vgl. Brief der Geschäftsstelle Koblenz an den Regierungspräsidenten von Aachen
(03.11.34) , in: BA-R 8014/184.
66 Als ehrenamtlicher Mitarbeiter des RMPropaganda war der Landesgruppenleiter für Ostpreußen,
Konsul Jonas, nicht nur dort für alle Saarfragen zuständig, sondern auch mit der Betreuung der
Abstimmungsberechtigten aus Danzig, Memel und dem Baltikum betraut: Vgl. Brief Jonas’ an die GS V
(10.11.34) , in: BA-R 8014/1137. Für die europäischen Abstimmungsberechtigten galten die Ortsgruppen
Königsberg, Breslau, Stettin, Hamburg, Bremen, Aachen, Köln und München als zuständige
Anlaufstellen: Vgl. Brief der GSV an das AA (17.12.34), in PA AA, II a Saargebiet, R 75.487. So
wurden beispielsweise fünf Abstimmungsberechtigte aus dem norwegischen Bergen durch die Ortsgruppe
Hamburg betreut: Vgl. Brief des AA an das deutsche Konsulat Bergen (10.12.34), in: PA AA,
II a Saargebiet, R 75.486.
67 Vgl. Brief Simons an das AA (12.05.34), in: PA AA, II a Saargebiet. R 75.473; Brief der Geschäftsstelle
Koblenz an die Ortsgruppe Beuthen (11.05.34), in: BA-R 8014/253.
379