Zünglein an der Waage sein konnten. Auch wenn die exakte Zahl der ausländischen
Abstimmungsberechtigten noch immer nicht feststand, schien es wegen des zu
erwartenden knappen Gesamtergebnisses der Abstimmung „schwer vertretbar, nicht
alles zu tun, was einer Verbesserung dieses Ergebnisses dienlich sein könnte.“54 Erst
jetzt ließ das Reichsfinanzministerium seine Bedenken gegen die Verwendung der
beantragten 300.000 RM für den Transport der Abstimmungsberechtigten aus
Übersee fallen55, deren Zahl sich zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zur letzten
Erhebung mit 830 Personen mehr als verdoppelt hatte56. Die Frage der Zuständigkeit
für die Bearbeitung von Anträgen ausländischer Abstimmungsberechtigter war
hingegen noch nicht geklärt57. Je näher das Plebiszit rückte und sich damit die
Größenordnung der ausländischen Abstimmungsberechtigten abzeichnete, desto
schneller wuchs die Summe der für den Transport beantragten Gelder, die ebenso wie
die Mittel für die reichsdeutschen Abstimmungsberechtigten offiziell aus Spendeneingängen
für den „Saarkalender“ und einem eigens eingeführten Abstimmungskalender
stammten58 59.
Schließlich befanden sich unter den etwa 540.000 abstimmungsberechtigten Personen
etwa 7.000 zugelassene Wähler, die ihren Wohnsitz im Laufe der 15jährigen Völkerbundsverwaltung
ins Ausland verlegt hatten. Unter diesen stellte Frankreich mit etwa
5.000 Personen das weitaus größte Kontingent, gefolgt von den Vereinigten Staaten
und Kanada mit 900, Luxemburg mit 360 und den Niederlanden mit etwa 280 Personen54.
Hinsichtlich der Erfassung und Mobilisierung dieser ausländischen Abstimmungsberechtigten
gab es unterschiedliche länderspezifische Strategien.
54 Vgl. Aktenvermerk im RMFinanz (30.08.34), in: R 2/4416.
55 Vgi. Brief des RMFinanz an das RMI (30.08.34), in: ebd.
56 So waren bis Anfang September 1934 über die deutschen Auslandsvertretungen ingesamt 1.533
Abstimmungsberechtigte erfaßt worden, darunter 703 aus dem europäischen Ausland ohne Frankreich.
621 aus den Vereinigten Staaten, 27 aus Kanada, 65 aus Argentinien und 64 aus Brasilien: Vgl. Brief
des AA an verschiedene Reichsministerien (11.09.34), in: PA AA, 11 a Saargebiet, R 75.477.
57 Vgl. Brief der GSV an die Beratungsstelle der DF (28.09.34), in: BA-R 8014/1139. Erst in der zweiten
Jahreshälfte erfolgte zwischen den Berliner Ressorts eine Abgrenzung der Kompetenzen dergestalt, daß
das RMI für die reichsdeutschen, das AA hingegen für die ausländischen Abstimmungsberechtigten
verantwortlich zeichnete: Vgl. Brief des PrMI/RMI an das RMFinanz (30.11.34), in: BA-R 2/4416.
58 Mitte November schienen noch 500.000 RM ausreichend, Ende des gleichen Monats war diese Summe
bereits auf das Doppelte angewachsen und schon am 05.12,34 vermerkte das Finanzministerium (R
2/4416), daß dem AA für die Heranführung und Betreuung der Saarabstimmungsberechtigten aus
Übersee und dem Auslande 1 Mio. RM zur Verfügung gestellt würden. „Mit einer Überschreitung des
Titels bis zu 500.000 RM aus diesem Anlaß ist zu rechnen.“ Vgl. dort auch die oben geschilderte
Entwicklung sowie Aktenvermerk im AA (24.11.34), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.484.
59 Aus Mittel- und Südamerika stammten 210, aus Afrika und Asien zusammen 30 Abstimmungsberechtigte.
In Italien konnten 33, in der Schweiz 70, in Belgien 84, in Spanien 43, in Österreich 27, in
Großbritannien 17 und in Polen 210 Personen ermittelt werden. Aus anderen Staaten reisten jeweils nur
einzelne Abstimmungsberechtigte an: Vgl. SF 15 (1934) 25, S. 550 f.
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