Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

Zünglein  an  der  Waage  sein  konnten.  Auch  wenn  die  exakte  Zahl  der  ausländischen
Abstimmungsberechtigten  noch  immer  nicht  feststand,  schien  es  wegen  des  zu
erwartenden  knappen  Gesamtergebnisses  der  Abstimmung  „schwer  vertretbar,  nicht
alles  zu  tun,  was  einer  Verbesserung  dieses  Ergebnisses  dienlich  sein  könnte.“54  Erst
jetzt  ließ  das  Reichsfinanzministerium  seine  Bedenken  gegen  die  Verwendung  der
beantragten  300.000  RM  für  den  Transport  der  Abstimmungsberechtigten  aus
Übersee  fallen55,  deren  Zahl  sich  zu  diesem  Zeitpunkt  im  Vergleich  zur  letzten
Erhebung  mit  830  Personen  mehr  als  verdoppelt  hatte56.  Die  Frage  der  Zuständigkeit
für  die  Bearbeitung  von  Anträgen  ausländischer  Abstimmungsberechtigter  war
hingegen  noch  nicht  geklärt57.  Je  näher  das  Plebiszit  rückte  und  sich  damit  die
Größenordnung  der  ausländischen  Abstimmungsberechtigten  abzeichnete,  desto
schneller  wuchs  die  Summe  der  für  den  Transport  beantragten  Gelder,  die  ebenso  wie
die  Mittel  für  die  reichsdeutschen  Abstimmungsberechtigten  offiziell  aus  Spendeneingängen
  für  den  „Saarkalender“  und  einem  eigens  eingeführten  Abstimmungskalender
  stammten58 59.
Schließlich  befanden  sich  unter  den  etwa  540.000  abstimmungsberechtigten  Personen
etwa  7.000  zugelassene  Wähler,  die  ihren  Wohnsitz  im  Laufe  der  15jährigen  Völkerbundsverwaltung
  ins  Ausland  verlegt  hatten.  Unter  diesen  stellte  Frankreich  mit  etwa
5.000 Personen  das  weitaus  größte  Kontingent,  gefolgt  von  den  Vereinigten  Staaten
und  Kanada  mit  900,  Luxemburg  mit  360  und  den  Niederlanden  mit  etwa  280  Personen54.
  Hinsichtlich  der  Erfassung  und  Mobilisierung  dieser  ausländischen  Abstimmungsberechtigten
  gab  es  unterschiedliche  länderspezifische  Strategien.

54  Vgl.  Aktenvermerk  im  RMFinanz  (30.08.34),  in:  R  2/4416.
55  Vgi.  Brief  des  RMFinanz  an  das  RMI  (30.08.34),  in:  ebd.
56  So  waren  bis  Anfang  September  1934  über  die  deutschen  Auslandsvertretungen  ingesamt  1.533
Abstimmungsberechtigte  erfaßt  worden,  darunter  703  aus  dem  europäischen  Ausland  ohne  Frankreich.
621  aus  den  Vereinigten  Staaten,  27  aus  Kanada,  65  aus  Argentinien  und  64  aus  Brasilien:  Vgl.  Brief
des  AA  an  verschiedene  Reichsministerien  (11.09.34),  in:  PA  AA,  11  a  Saargebiet,  R  75.477.
57  Vgl.  Brief  der  GSV  an  die  Beratungsstelle  der  DF  (28.09.34),  in:  BA-R  8014/1139.  Erst  in  der  zweiten
Jahreshälfte  erfolgte  zwischen  den  Berliner  Ressorts  eine  Abgrenzung  der  Kompetenzen  dergestalt,  daß
das  RMI  für  die  reichsdeutschen,  das  AA  hingegen  für  die  ausländischen  Abstimmungsberechtigten
verantwortlich  zeichnete:  Vgl.  Brief  des  PrMI/RMI  an  das  RMFinanz  (30.11.34),  in:  BA-R  2/4416.
58  Mitte  November  schienen  noch  500.000  RM  ausreichend,  Ende  des  gleichen  Monats  war  diese  Summe
bereits  auf  das  Doppelte  angewachsen  und  schon  am  05.12,34  vermerkte  das  Finanzministerium  (R
2/4416),  daß  dem  AA  für  die  Heranführung  und  Betreuung  der  Saarabstimmungsberechtigten  aus
Übersee  und  dem  Auslande  1  Mio.  RM  zur  Verfügung  gestellt  würden.  „Mit  einer  Überschreitung  des
Titels  bis  zu  500.000  RM  aus  diesem  Anlaß  ist  zu  rechnen.“  Vgl.  dort  auch  die  oben  geschilderte
Entwicklung  sowie  Aktenvermerk  im  AA  (24.11.34),  in:  PA  AA,  II  a  Saargebiet,  R  75.484.
59  Aus  Mittel-  und  Südamerika  stammten  210,  aus  Afrika  und  Asien  zusammen  30  Abstimmungsberechtigte.
  In  Italien  konnten  33,  in  der  Schweiz  70,  in  Belgien  84,  in  Spanien  43,  in  Österreich  27,  in
Großbritannien  17  und  in  Polen  210  Personen  ermittelt  werden.  Aus  anderen  Staaten  reisten  jeweils  nur
einzelne  Abstimmungsberechtigte  an:  Vgl.  SF  15  (1934)  25,  S.  550  f.

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