Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

und  Nebenanlagen  verpflichtet"4.  §  38  des  Saarstatuts  gestattete  den  beiden  Hauptinteressenten.
  die  Bestimmungen  zur  Rückgliederung  (§§  36  und  37)  in  direkten
Verhandlungen  zu  revidieren.
Die  nationalistisch  aufgeladene  zeitgenössische  Kritik  am  Saarstatut  verhinderte  eine
vorurteilsfreie  und  konstruktive  Kooperation  mit  der  als  landesfremd  empfundenen
Regierungskommission.  Schuld  daran  waren  vor  allem  die  Meinungsführer  des
öffentlichen  Lebens,  die.  von  unbedeutenden  frankophilen  Splittergruppen  abgesehen.
  innerhalb  der  Kirchen.  Vereine,  Gewerkschaften  und  nicht  zuletzt  in  den  Parteien
  des  Saargebiets  den  Konfrontationskurs  vorexerzierten,  der  das  politische  Leben
der  Völkerbundszeit  an  der  Saar  charakterisierte"^:  Bis  1933  herrschte  von  den
Kommunisten  auf  der  Linken  über  die  bürgerliche  Mitte  bis  hin  zur  extremen  Rechten
  -  die  freilich  vor  der  „Machtergreifung“  im  Reich  nur  eine  unbedeutende  Rolle
spielte  -  prinzipielle  Einigkeit  über  den  Wunsch  nach  Wiedervereinigung.  Schon  ein
Jahrzehnt  vor  dem  Plebiszit  bekannte  ein  Arbeiterführer,  daß  für  ihn  die  Staatsform
keine  Rolle  spiele.  Damit  unterschied  er  sich  nur  wenig  von  der  Position,  die  der
saarländische  Großindustrielle  Hermann  Röchling  vor  der  Trierer  Ortsgruppe  des
Bundes  der  Saarvereine  im  August  1932  vertrat114 116.
Aus  der  negativen  Haltung  zum  Völkerbundsregime  an  der  Saar  einerseits  sowie  aus
der  quer  durch  alle  politischen  Lager  und  Milieus  gehenden  Haltung  in  der  Frage  der
Rückgliederung  anderseits  entwickelte  sich  die  allseits  beschworene  „Einheitsfront“.
Gestärkt  wurde  sie  durch  die  fehlenden  parlamentarischen  Mitspracherechte  des
saarländischen  Landesrates,  dessen  Fraktionen  nicht  unter  dem  Zwang  standen,
Gesetzesinitiativen  gegen  konkurrierende  Parteien  verteidigen  zu  müssen.
*  *  *
Als  dritte  größere  Fragestellung  wird  die  Rolle  des  Bundes  der  Saarvereine  bei  der
Erfassung,  Mobilisierung  und  Betreuung  der  reichsdeutschen  und  ausländischen
Abstimmungsberechtigten  des  13.  Januar  1935  untersucht.
Wie  kamen  die  55.000  nicht  im  Saargebiet  beheimateten  Wähler  an  die  Urnen?
Welchen  Stellenwert  besaß  der  Verein  tatsächlich  noch  nach  seiner  Gleichschaltung?
Auch  wenn  im  folgenden  die  Bedeutung  einer  privat  organisierten  Saarvereinigung
betont  wird,  erhebt  diese  Arbeit  nicht  den  Anspruch,  eine  neue  Variante  der  bisheri¬114

  Am  03.12.34  wurde  in  Rom  eine  Rückgliederungsvereinbarung  zwischen  Frankreich  und  Deutschland
unterzeichnet,  in  welcher  Frankreich  auch  nach  außen  zu  erkennen  gab,  daß  es  mit  keiner  anderen
Lösung  als  der  Rückkehr  des  Saargebietes  nach  Deutschland  rechnete:  Vgl.  AdR  Hitler,  II/l,  Dok.  53,
S.  201:  JO  16  (1935)  3,  S.  461  und  S.  470-478;  LOTH:  Frankreichs  Abschied  von  der  Saar,  S.  72;
Jacoby,  S.  149-158;  Muskalla.  S.  32^46.
115  Vgl.  hierzu:  LlNSMAYER:  Politische  Kultur.  Ferner:  VON  ZUR  MÜHLEN:  Schlagt  Hitler,  S.  25-38;
Paul:  Deutsche  Mutter.  S.  48-61;  ZENNER:  Parteien  und  Politik,  S.  202-205.
116  Vgl.  SF  5  (1924)  11,  S.  155;  SF  13  (1932)  16.  S.  243.  Um  so  schwieriger  war  es  für  die  Status-quo-Bewegung
  im  Abstimmungskampf,  von  diesem  jahrelang  gefestigten  Basiskonsens  abzurücken  und
das  Votum  1935  erstmals  von  der  Staatsform  in  Deutschland  abhängig  zu  machen.

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