und Nebenanlagen verpflichtet"4. § 38 des Saarstatuts gestattete den beiden Haupt¬
interessenten. die Bestimmungen zur Rückgliederung (§§ 36 und 37) in direkten
Verhandlungen zu revidieren.
Die nationalistisch aufgeladene zeitgenössische Kritik am Saarstatut verhinderte eine
vorurteilsfreie und konstruktive Kooperation mit der als landesfremd empfundenen
Regierungskommission. Schuld daran waren vor allem die Meinungsführer des
öffentlichen Lebens, die. von unbedeutenden frankophilen Splittergruppen abgese¬
hen. innerhalb der Kirchen. Vereine, Gewerkschaften und nicht zuletzt in den Partei¬
en des Saargebiets den Konfrontationskurs vorexerzierten, der das politische Leben
der Völkerbundszeit an der Saar charakterisierte"^: Bis 1933 herrschte von den
Kommunisten auf der Linken über die bürgerliche Mitte bis hin zur extremen Rech¬
ten - die freilich vor der „Machtergreifung“ im Reich nur eine unbedeutende Rolle
spielte - prinzipielle Einigkeit über den Wunsch nach Wiedervereinigung. Schon ein
Jahrzehnt vor dem Plebiszit bekannte ein Arbeiterführer, daß für ihn die Staatsform
keine Rolle spiele. Damit unterschied er sich nur wenig von der Position, die der
saarländische Großindustrielle Hermann Röchling vor der Trierer Ortsgruppe des
Bundes der Saarvereine im August 1932 vertrat114 116.
Aus der negativen Haltung zum Völkerbundsregime an der Saar einerseits sowie aus
der quer durch alle politischen Lager und Milieus gehenden Haltung in der Frage der
Rückgliederung anderseits entwickelte sich die allseits beschworene „Einheitsfront“.
Gestärkt wurde sie durch die fehlenden parlamentarischen Mitspracherechte des
saarländischen Landesrates, dessen Fraktionen nicht unter dem Zwang standen,
Gesetzesinitiativen gegen konkurrierende Parteien verteidigen zu müssen.
* * *
Als dritte größere Fragestellung wird die Rolle des Bundes der Saarvereine bei der
Erfassung, Mobilisierung und Betreuung der reichsdeutschen und ausländischen
Abstimmungsberechtigten des 13. Januar 1935 untersucht.
Wie kamen die 55.000 nicht im Saargebiet beheimateten Wähler an die Urnen?
Welchen Stellenwert besaß der Verein tatsächlich noch nach seiner Gleichschaltung?
Auch wenn im folgenden die Bedeutung einer privat organisierten Saarvereinigung
betont wird, erhebt diese Arbeit nicht den Anspruch, eine neue Variante der bisheri¬
114 Am 03.12.34 wurde in Rom eine Rückgliederungsvereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland
unterzeichnet, in welcher Frankreich auch nach außen zu erkennen gab, daß es mit keiner anderen
Lösung als der Rückkehr des Saargebietes nach Deutschland rechnete: Vgl. AdR Hitler, II/l, Dok. 53,
S. 201: JO 16 (1935) 3, S. 461 und S. 470-478; LOTH: Frankreichs Abschied von der Saar, S. 72;
Jacoby, S. 149-158; Muskalla. S. 32^46.
115 Vgl. hierzu: LlNSMAYER: Politische Kultur. Ferner: VON ZUR MÜHLEN: Schlagt Hitler, S. 25-38;
Paul: Deutsche Mutter. S. 48-61; ZENNER: Parteien und Politik, S. 202-205.
116 Vgl. SF 5 (1924) 11, S. 155; SF 13 (1932) 16. S. 243. Um so schwieriger war es für die Status-quo-
Bewegung im Abstimmungskampf, von diesem jahrelang gefestigten Basiskonsens abzurücken und
das Votum 1935 erstmals von der Staatsform in Deutschland abhängig zu machen.
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