13. Januar befanden sich ferner mehrere Tausend Personen, die aus beruflichen oder
wirtschaftlichen Gründen Deutschland verlassen und ins Ausland gezogen waren.
Diese Gruppe wurde quantitativ völlig unterschätzt.
3,2 Ausländische Abstimmungsberechtigte
Die ersten Schritte zur Erfassung der jenseits der Reichsgrenzen lebenden Wahlberechtigten
im Frühjahr 1934 waren eher verhalten. Lediglich in Frankreich, Luxemburg
und den Niederlanden wurden größere Gruppen vermutet, denen die Wilhelmstraße
zum damaligen Zeitpunkt allerdings noch keine Bedeutung beimaß51. Voigt als
zuständiger Saarreferent des Auswärtigen Amtes überließ es den deutschen diplomatischen
Vertretungen, ob für die Saarländer eigens ein Saarverein gegründet wurde
oder ob die Ermittlung mit Hilfe bereits bestehender deutscher Vereine erfolgen
sollte52 53. Wichtig schien aber, daß Aufrufe in der Presse von privaten und nicht von
offiziellen reichsdeutschen Stellen geschaltet wurden, wodurch man die späteren
Garantievereinbarungen zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich ihres Sinnes
beraubte. Bis Mitte Juni 1934 hatte das Auswärtige Amt erst knapp 900 mögliche
Berechtigte außerhalb Frankreichs und Deutschlands ermitteln können, darunter 560
Personen aus europäischen Staaten. Wenn seiner Ansicht nach auch die etwa 325 in
Nord- und Südamerika beheimateten Saarländer für den Ausgang des Plebiszits
quantitativ kaum ins Gewicht fielen, so verkannte Voigt keineswegs die propagandistische
Wirkung, welche ihre Heranführung besaß. Aus diesem Grund plädierte er
dafür, von Reichsseite die Kosten für den Transfer zu den Urnen zu übernehmen^'.
Ein wirklich durchgreifender Wandel machte sich erst in der zweiten Jahreshälfte
bemerkbar, als sich abzeichnete, daß die Gesamtzahl der in Frage kommenden
Personen nicht nur höher sein würde, als bis zum damaligen Zeitpunkt angenommen
worden war, sondern daß ein Teil der Abstimmungsberechtigten aus kleinen Dörfern
an der deutsch-französischen Grenze stammte, in denen selbst wenige Stimmen das
insgesamt 52.045 Personen umfaßte, unter denen sich 1.074 Nichtabstimmungsberechtigte und 161
Nichtabstimmungsfähige befanden, während bei 5.553 Personen die Berechtigung noch nicht geklärt
war. 2.106 Berechtigte waren zwischenzeitlich ins Saargebiet zurückgekehrt: Vgl. Aktennotiz (Januar
1935), in: BA-R 8014/1132. Besonders ergiebig sind die Unterlagen aus dem Regierungsbezirk Trier,
wo in fast jeder Gemeinde Abstimmungsberechtigte gemeldet waren. Eine Auflistung von Mitte
November 1934 verzeichnete 7.299 Abstimmungsberechtigte in zehn Landkreisen bzw. der Stadt Trier:
Vgl. LH A Koblenz, 442/8538. Da in Bremerhaven die Erfassung der saarländischen Seeleute erfolgte,
reisten relativ viele Saarländer von dort an: Vgl. undatiertes Verzeichnis der Abstimmungsberechtigten
von Bremerhaven, in: StA Bremerhaven, F 365/1.
51 Vgl. Rundschreiben des AA an die Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate und Konsulate im
Ausland (06.02.34), in: PA AA, 11 a Saargebiet. R 75.473; Bericht des Gesandten Sperr an das BayMA
über die Referentenbesprechung vom 14.03.34 (14.03.34), in: BayHStA, StK 6100.
32 Vgl. Rundschreiben des AA an die Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate und Konsulate im
Ausland (18.03.34), in: PA AA. 11 a Saargebiet, R 75.473.
53 Voigt rechnete mit etwa 10.000 RM für die europäischen Abstimmungsberechtigten und mit etwa 230-270.000
RM für die erwarteten 300-325 Wähler aus Übersee. Insgesamt beantragte er 300.000 RM:
Vgl. Brief des AA an das RM1 (16.07.34), in: PA AA, 11 a Saargebiet, R 75.474.
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