Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

mehreren  Obleuten  und  Ortsgruppen  kam  während  des  Sommers  die  Anfrage,  wie  sie
mit  politisch  und  national  „unzuverlässigen"  Abstimmungsberechtigten  zu  verfahren
hätten.  Dem  Gladbecker  Saarverein  schien  beispielsweise  ein  Mann  verdächtig,  der
in  betrunkenem  Zustand  behauptet  habe,  für  Frankreich  stimmen  zu  wollen.  Ferner
hegte  die  Gruppe  Argwohn  gegenüber  einem  „fanatischen  Anhänger  der  sog.  Bibelforschersekte“,
  einen  Fremdenlegionär  und  dessen  Mutter  sowie  einer  Frau,  die
längere  Zeit  in  Frankreich  gelebt  hatte45.  Wenn  es  die  Geschäftsstelle  auch  in  der
Regel  den  Obleuten  vor  Ort  anheimstellte,  die  notwendige  Entscheidungen  zu
treffen46,  gab  sie  in  Einzelfällen  detaillierte  Anregungen:  Hinsichtlich  ihrer  Reiseunterlagen
  sollte  die  Frau  eines  ins  Ausland  geflüchteten  Juden  bis  nach  der  Abstimmung
  vertröstet  werden,  da  die  Gefahr  bestünde,  daß  sie  ebenfalls  die  Gelegenheit
zur  Flucht  nach  Frankreich  nutze:  „[...]  besser,  eine  Stimme  weniger  für  uns  als  eine
Stimme  mehr  für  Frankreich,  zumal  eine  Stimme  für  Frankreich  für  uns  viel  unangenehmer
  wäre.“4  Ähnliche  Restriktionen  galten  auch  für  Personen,  die  nach  der
nationalsozialistischen  Ideologie  als  asozial  einzustufen  waren.  Trinkern  beispielsweise
  sollte  trotz  ihrer  Abstimmungsberechtigung  die  Teilnahme  am  Plebiszit  verweigert
  werden,  da  sie  mehrheitlich  gegen  die  Reichsregierung  eingestellt  seien  und
ihren  Aufenthalt  an  der  Saar  zur  Hetzerei  nutzen  könnten48.  Die  Auf  nahme  von  Juden
in  den  Ortsgruppen  war  nach  Simons  Führererlaß  von  Oktober  1933  nicht  mehr
statthaft;  im  Vorfeld  der  Abstimmung  stellte  sich  die  Frage  allerdings  erneut49:
„Grundsätzlich  können  Nichtarier  nicht  Mitglieder  des  Bundes  der  Saarvereine  werden.  Bei  abstimmungsberechtigten
  Saardeutschen  kann  jedoch  mit  Rücksicht  auf  die  Abstimmung  im
Saargebiet  eine  Ausnahme  gemacht  werden,  falls  der  Vereinsführer  für  die  unbedingte  Zuverlässigkeit
  des  in  Frage  stehenden  Abstimmungsberechtigten  die  volle  Garantie  übernehmen
kann.  Selbstverständlich  soll  ein  solches  Mitglied  nicht  mit  irgend  welchen  Ämtern  betraut
werden,  wie  überhaupt  darauf  aufmerksam  zu  machen  ist,  daß  ein  Nichtarier,  der  abstimmungsberechtigt
  und  infolgedessen  Mitglied  geworden  ist,  nicht  als  solches  in  Erscheinung  treten  darf.“
Die  in  dem  Schreiben  angesprochene  beabsichtigte  Erfassung  aller  Abstimmungsberechtigten
  in  den  Ortsgruppen  des  Bundes  blieb  bestenfalls  ein  Idealziel  und
konnte  —  abgesehen  von  einigen  kleineren  Stützpunkten  —  nicht  realisiert  werden.
Insgesamt  war  539.541  Personen  die  Abstimmungsberechtigung  zuerkannt  worden,
von  denen  etwa  48.000  im  Laufe  der  inzwischen  verstrichenen  15  Jahre  ihren  Wohnsitz
  in  das  Deutsche  Reich  verlegt  hatten50.  Unter  den  Abstimmungsberechtigten  des
45  Vgl.  Brief  der  Ortsgruppe  Gladbeck  an  die  GSV  (28.08.34),  in:  BA-R  8014/1158.
46  Vgl.  Rundschreiben  der  GSV  an  die  Obleute  (29.09.34),  in:  ebd.
47  Vgl.  Brief  der  GSV  an  die  Ortsgruppe  Stettin  (13.12.34),  in:  BA-R  8014/1137.
48  Vgl.  Brief  des  Direktors  der  Provinzial-Arbeitsanstalt  Brauweiler  an  Oberpräsident  von  Lüninck
(05.01.35).  in:  Archiv  des  LVR  4848.  Unter  der  Voraussetzung,  daß  ihre  Reststrafen  nicht  höher  als
sechs  Monate  dauerten  und  die  öffentliche  Ordnung  nicht  gefährdet  wurde,  durften  Strafgefangene  bzw.
in  Haft  befindliche  Abstimmungsberechtigte  teilnehmen:  Vgl.  Brief  des  Reichs-  und  preußischen
Justizministers  an  die  Generalstaatsanwälte  (15.12.34),  in:  Staatsarchiv  Bremen,  3-M2h2,  54/  251/  9.
49  Vgl.  Brief  der  Geschäftsstelle  Koblenz  an  Kellner  (03.08.34),  in:  LHA  Koblenz,  661,11/26.
4,1  Vgl.  JO  16  (1935)  2,  S.  247;  Auflistung  der  Abstimmungsberechtigten  nach  deutschen  Ländern
(15.10.34),  in:  LA  Saarbrücken,  Saar-Verein  28.  Demnach  stammten  allein  1.700  aus  Berlin  und  über
18.200  aus  der  Rheinprovinz.  Die  Zahlen  decken  sich  mit  den  Angaben  aus  der  Kartothek  der  GSV,  die

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