tungssteile überfordert sein würde - ein Eindruck, der sich mit Beginn der Einspruchsfrist
(26. September) erhärtete'8. Bis dahin hatten insgesamt 532.740 Abstimmungsberechtigte
ihre Eintragung in die vorläufigen Wählerverzeichnisse
beantragt, unter ihnen 55.794 Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Saargebietes
hatten38 39. Etwa gegen jeden elften Antrag (46.033) wurde Einspruch eingelegt,
wozu weitere 32.854 Einsprüche auf nicht erfolgte Eintragung kamen40. Angesichts
dessen trafen die DF-Beratungsstelle in Saarbrücken und die Geschäftsstelle
„Saar-Verein“ die Übereinkunft, daß fortan der Bund der Saarvereine für die Bearbeitung
der gegen reichsdeutsche Abstimmungsberechtigte bzw. der von diesen
eingelegten Einsprüche zuständig war41. Etwa 12.000 Aufforderungen zur nachträglichen
Eintragung wurden in den kommenden Wochen (bis 25. Oktober) versandt und
ungefähr 3.000 Einsprüche gingen der Geschäftsstelle zur Prüfung von der Beratungsstelle
zu42 43. Hierdurch wuchs Vogels Mitarbeiterstab in der Stresemannstraße
während der bleibenden Monate bis zum Plebiszit von ursprünglich etwa einem
halben Dutzend Angestellten auf 60-70 Personen; allein 25 Stenotypistinnen erledigten
den Schriftverkehr in der um einige Räumlichkeiten erweiterten Geschäftsstelle"'.
Aufgrund der Masse eingegangener Ablehnungsbescheide und der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit44 delegierte Vogel die Bearbeitung der Einsprüche an die
Ortsgruppen weiter.
So vollständig und umfassend die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ alle prodeutsch
gesinnten Abstimmungsberechtigten erfaßt und mobilisiert wissen wollte, so zurückhaltend
verhielt sie sich gegenüber vermeintlichen Gegnern der Rückgliederung. Von
38 Vgl. hierzu die Statistik über die Tätigkeit der Beratungsstelle in der Zeit zwischen 01.08.34 und
31.01.35 (13.02.35), in: LHA Koblenz 442/8538.
M Vgl. dritter Bericht der Abstimmungskommission (31.10.34), in: JO 15 (1934) 12-1, S. 1660; SF 15
(1934) 24. S. 526 f.
40 Diese Art des Einspruchs betraf den Personenkreis, der es versäumt hatte, sich rechtzeitig bis 31.08.34
in die Listen eintragen zu lassen. Insgesamt lagen 107.145 Einsprüche vor, da in 28.258 Fällen noch
Namenskorrekturen beantragt wurden: Vgl. vierter Bericht der Abstimmungskommission (15.11.34),
in: JO 15(1934) 12-1, S. 1671.
41 Vgl. Merkblatt 2 und zweite Anweisung an die Saar-Obmänner (10.09,34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein
27; Funkspruch der Berliner Polizeifunkstelle Nr. 138 (18.09.34), in: Staatsarchiv Freiburg, A
96/1/2197.
42 Vgl. SF 15 (1934) 22, S. 464 f.; SF 15 (1934) 24, S. 522 f.; nach Gemeinden geordnete Unterlagen der
Beratungsstelle (Oktober 1934), in: BA-R 8014/1160. Zum Schriftwechsel zwischen Beratungsstelle
und GS V (August 1934- März 1935) vgl. BA-R 8014/1139. In derGSV entstand auf diese Weise eine
eigene Kartei der reichsdeutschen Abstimmungsberechtigten: Vgl. undatiertes Protokoll der Besprechung
mit Vollert im RMI am 06.08.34. in: BA-R 8014/1145. Selbst wenn die Voraussetzungen
offensichtlich nicht gegeben waren, wurde zahlreichen Antragstellern beim Einlegen ihres Einspruches
geholfen, sofern sie im deutschen Interesse abzustimmen versprachen: Vgl. Brief der Ortsgruppe
Hamburg an die Saarbrücker Botenmeisterei (28.12.34), in: StA Saarbrücken, Großstadt 2967.
43 Vgl. Brief der GSV an Karius (25.10.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 12; Geschäftsbericht
1934/35, S. 15.
44 Die Einspruchsfrist endete zwar erst am 25.10.34, doch hatten Personen, welche aus den vorläufigen
Listen gestrichen werden sollten, lediglich vier Tage Zeit, beim zuständigen Kreisbüro zu reagieren:
Vgl. Pressenotiz des BdS (20.10.34), in: BA-R 1501/5409.
375