der Obleute mit dem bevorstehenden Plebiszit und ihrer Rolle hierbei konfrontiert
werden'2. Regelmäßiges Erinnern an die nationale Pflicht konnte zwar kaum offensichtliche
Gegner der Rückgliederung überzeugen, aber sicherlich bei einer Vielzahl
von Berechtigten dazu beitragen, daß sie die aufwendige Registrierungsprozedur
sowie anschließend die Strapazen der Reise auf sich nahmen. Den Ortsgruppen und
Stützpunkten fiel in diesen letzten Monaten vor der Abstimmung die wichtige Aufgabe
zu, die erfaßten Abstimmungsberechtigten nicht nur durch zahlreiche Vorträge,
Kundgebungen und Unterhaltungsveranstaltungen bei Laune zu halten, sondern ihnen
das Gefühl zu vermitteln, einer privilegierten Gemeinschaft anzugehören. Die seit
Wochen betriebene Mobilisierungskampagne in der Presse, dem Rundfunk und in
Kinos erlebte ab dem 20. August noch eine Intensivierung32 33, führte aber nicht zu dem
gewünschten Ergebnis, da die kommunalen Behörden die Wähler erneut vor Ablauf
der Frist zur Eintragung in die Abstimmungslisten bewegen mußten. Gleichzeitig
wurden die Angehörigen der PO. aufgerufen, persönlich bei den Abstimmungsberechtigten
vorstellig zu werden, um sich zu überzeugen, daß diese eingetragen
waren '4. Die Obleute und die lokalen Vereine leisteten schon in der ersten Phase bis
Ende August weitaus mehr als nur Hilfsdienste bei der ordnungsgemäßen und
rechtzeitigen Abfassung der Anträge; sie ermittelten wie die Kasseler Ortsgruppe
eine Reihe Abstimmungsberechtigter, die von den Behörden übersehen worden
waren35. In Königsberg wäre ohne die Tätigkeit der Landesgruppe sogar die Hälfte
der letztendlich registrierten Wähler des 13. Januar unter den Tisch gefallen36.
Entsprechend der Wahlordnung vom 7. Juli 1934 mußte auf allen bei den Gemeindeausschüssen
eingehenden Anträgen eine Anschrift im Saargebiet benannt sein, über
welche der nachfolgende Schriftverkehr abgewickelt und an die zu gegebener Zeit die
Abstimmungsausweise verschickt werden sollten. Die ursprünglichen Pläne der
Behörden sahen vor, auch die reichsdeutschen Abstimmungsberechtigten auf die
„Beratungsstelle der Deutschen Front für Abstimmungsberechtigte in Saarbrücken'1
zu verweisen3 , doch schon nach wenigen Wochen war abzusehen, daß die Bera¬32
Die Selbstdarstellung der Hamburger Ortsgruppe (30.11.34, in: BA-R 8014/391) dürfte nicht von der
Hand zu weisen sein, daß die Erfassung durch den BdS als nach außen private Organisation effektiver
war, weil die Abstimmungsberechtigten den Weg leichter zu ihm als zu den Polizeidienststellen fanden.
Vgl. Brief Pfundtners an Oberpräsident von Lüninck (August 1934), in: BA-R 905/312.
34 Vgl. Rundschreiben des RMI an alle Polizeistellen, Einwohnermeldeämter, Landrats- und Bezirksämter
(23.08.34), in: StA Göttingen, II A 15/7; Meldung des Polizei-Funkdienstes (22.08.34), in: GLA
Karlsruhe 344/7192; Brief Barths an Siebert (17.08.34), in: BayHStA, Mlnn 47.097.
35 Vgl. SF 15 (1934) 4, S. 66; SF 15 (1934) 22, S. 467 f.
36 Vgl. Brief Konsul Jonas’ an die GSV (20.12.34) und Antwortschreiben Vogels (23.12.34), in: BA-R
8014/447. Gerade in ländlichen Regionen war der Aufwand zur Erfassung gewaltig: So fanden sich in
den 139 Gemeinden des Bezirksamts Regensburg insgesamt nur fünf Abstimmungsberechtigte in drei
Gemeinden: Vgl. Staatsarchiv Amberg, Bezirksamt Regensburg 5232. Zur Arbeit der Obleute, die auf
dem Land große Strapazen auf sich nehmen mußten, vgl. SF 15 (1934) 18/19, S. 389 f.
17 Vgl. Rundschreiben des RMI (14.07.34), in: BA-R 43-1/255; Besprechungsprotokoll zwischen Beratungsstelle
und GSV vom 02.08.34 (02.08.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 28; Besprechungsprotokoll
(Juli 1934), in: BA-R 8014/1130.
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