„die [...] ermittelten Abstimmungsberechtigten über alle wichtigen Saarfragen aufzuklären und
auf dem Laufenden zu halten, insbesondere durch die regelmäßige Übersendung des ,Saar-Freund1
und aller übrigen Aufklärungsdruckschriften. Dieser Sache muß jedenfalls die größte
Bedeutung beigemessen werden, damit so eine lebendige Propaganda für die Abstimmungsberechtigten
im ganzen Deutschen Reiche durchgeführt wird. In besonders geeigneter Weise
müßte aber auch, und zwar vertraulich, möglichst eine gute Auskunft über die Zuverlässigkeit der
in Frage kommenden abstimmungsberechtigten Saarländer eingeholt werden."'5
Jeweils 20 Abstimmungsberechtigten wurde ein eigens ernannter Saarobmann zugeteilt,
der anfangs vor allem dafür zu sorgen hatte, daß sich die im Reich verstreuten
Saarländer rechtzeitig in den Besitz der erforderlichen amtlichen Nachweise
brachten25 26 28. Unmittelbar nach Erhalt der ersten vorläufigen Abstimmungslisten Ende
Juni 1934 setzte sich die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ daher mit ihren Obleuten in
Verbindung und instruierte sie entsprechend obiger Absprache2 . Die Rekrutierung
der Vertrauensmänner, deren Gesamtzahl nicht ermittelt werden konnte, rein
rechnerisch aber die Tausendergrenze überschritten haben dürfte2*, erfolgte in aller
Regel aufgrund eines Vorschlags der Ortsgruppen. In dünner besiedelten Gebieten
bat die Geschäftsstelle bei den Gemeindebehörden um Amtshilfe29 30. Offensichtlich
erregte ihr Vorgehen in manchen Ortsverbänden Unmut, da diese zwar weiterhin
aktiv in die Rückgliederungspropaganda eingespannt waren und die Abstimmungsberechtigten
in ihren Reihen aufnehmen sollten, hinsichtlich der Erfassung und
gegebenenfalls psychologischen Bearbeitung der Wähler aber übergangen wurden'".
Mitte Juli 1934 teilte Reichsinnenminister Frick die näheren Abstimmungsmodalitäten
auf der Basis der inzwischen veröffentlichten Wahlordnung mit und verwies
dabei explizit auf die Kooperation mit der Saarorganisation:
„Die Abstimmungsberechtigten werden bis zur Abstimmung von Vertrauensleuten des Bundes
der Saarvereine betreut werden. Diese mit dem Ausweis des Bundes versehenen Vertrauensleute
sind von den amtlichen Saarmeldestellen bei Erfüllung ihrer Aufgaben in jeder Weise zu
unterstützen.“31
Was unter „Betreuung“ zu verstehen war, hatte man in den internen Besprechungen
mit der Geschäftsstelle „Saar-Verein“ bereits zwei Monate zuvor zum Ausdruck gebracht.
Die ermittelten Abstimmungsberechtigten sollten durch persönliche Besuche
25 Vgl. Aktennotiz (09.05.34), in: BA-R 8014/1030.
26 Vgl. Brief des RMI an von Papen und das AA (10.04.34), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.474.
27 Vgl. erstes vertrauliches Rundschreiben der GSV an die Obleute (26.06.34) und erste Anweisung für
die Saar-Obmänner (09.08.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 27.
28 Nur in einem einzigen Fall ließen sich weitergehende Informationen gewinnen: So waren von den 34
Obmännern des Restkreises Merzig-Wadern 16 Gemeindeschulzen, acht Lehrer sowie fünf Ortsgruppen-
oder Stützpunktleiter: Vgl. Verzeichnis der Obleute (Dezember 1934), in: LHA Koblenz,
661,11/19.
29 Vgl. Vordrucke von Rundschreiben der GSV an Landräte und Bürgermeister bzw. potentielle Obleute
(August 1934), in: BA-R 8014/135; zweites vertrauliches Rundschreiben der GSV (27.07.34), in: LA
Saarbrücken, Saar-Verein 27. Juden waren nicht als Obleute zugelassen: Vgl. Brief der GSV an die
Geheime Staatspolizei Berlin (i2.09.34), in: BA-R 8014/1145-1.
30 Die GSV mußte die Ortsgruppenführer zur Kooperation mit den Obleuten mahnen und ihnen versichern,
daß die Bedeutung der lokalen Vereine durch die neuen Verbindungsleute nicht geschmälert
werde: Vgl. vertrauliches Rundschreiben der GSV (11.09.34), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 27.
31 Rundschreiben des RMI (14.07.34), in: BA-R 43-1/255.
373