ersten Februartagen trat ein Umschwung in der Wilhelmstraße ein, da nun auch dort
die Entscheidung fiel, auf die langjährigen Erfahrungen des Saarvereins zurückzugreifen
und diesen in die Planungen zur Erfassung einzubinden11. Bis Ostern
sollten ferner die zuständigen lokalen Behörden informiert und potentielle Abstimmungsberechtigte
über die Presse aufgerufen werden, sich zwischen dem 3. und
12. Mai bei ihren Polizeimeldestellen einzufinden, um dort die erforderlichen Angaben
zu machen. Auf der Grundlage dieser ersten Erhebung hatten die Meldeämter
zwei Karteien - alphabetisch bzw. nach saarländischen Gemeinden geordnet - zu
erstellen, deren Duplikate umgehend dem Statistischen Reichsamt zuzuleiten waren1
Personen, die über keine Belege für ihren Wohnsitz am 28. Juni 1919 im Saargebiet
verfügten, sollten umgehend aufgefordert werden, sich bei der zuständigen saarländischen
Gemeinde um einen schriftlichen Nachweis zu bemühen. Angesichts dieser
teilweise erheblichen Mehrbelastung mahnte das Innenministerium die Meldebeamten
zu größtmöglichem Entgegenkommen, um die Abstimmungsberechtigten
nicht zu verprellen13. In der ersten Maihälfte intensivierten sich die Appelle an die
möglichen Stimmberechtigten: Aufrufe im Rundfunk und in den Lichtspielhäusern
sowie Anzeigen in überregionalen Zeitungen und kleinsten Lokalblättern, die vom
inzwischen federführenden Reichspropagandaministerium14 geschaltet worden waren,
mahnten die im Reich lebenden Saarländer, ihre vaterländische Pflicht zu erfüllen.
Am 4. Juni 1934 erteilte der Völkerbundsrat dem kurz zuvor vom Dreierausschuß
vorgeschlagenen Abstimmungstermin seine Zustimmung: Bereits am ersten Sonntag
11 Erstmals tauchen beide Geschäftsstellen Mitte März 1934 formal gleichberechtigt neben dem Saarbevollmächtigten
von Papen, dem AA, dem Präsidenten des Statistischen Reichsamtes, dem Trierer
Regierungspräsidenten sowie den preußischen, bayerischen und oldenburgischen Vertretern beim Reich
auf: Vgl. Rundschreiben des RMI (05.03.34), in: BA-R 8014/683. Noch zwei Wochen zuvor hatte man
die Beteiligung des Bundes ausgeschlossen: Vgl. Brief des AA an Dr. Wingen (27.01.34), in: PA AA,
II a Saargebiet, R 76.097; Brief des AA an von Lüninck (24.01.34), in: LHA Koblenz, 442/8537. Zur
Erfassung durch die Behörden vgl. MUSKALLA, S. 38-41. Zu den Maßnahmen des Bundes allgemein
vgl. VOGEL: Geschäftsstelle „Saar-Verein“, S. 234—239.
12 Vgl. Bericht des Gesandten Sperr an das BayMA über die Referentenbesprechung vom 14.03.34
(14.03.34) , in: BayHStA, StK 6100: Protokoll der Sitzung vom 14.03.34 (22.03.34), in: LHA Koblenz,
442/8537.
13 Analog zur Verfahrensweise bei der letzten Erfassung 1925 sollten die hellblauen Saarkarten bei
Wohnungswechseln und Namensänderungen eines erfaßten Abstimmungsberechtigten an die neue
Ortsbehörde weitergeleitet sowie alle vorhandenen Karten aktualisiert werden. Vgl. das nicht zur
Veröffentlichung bestimmte Rundscheiben des RMI mit detaillierten Ausführungsbestimmungen
(27.03.34) und das Rundschreiben des Präsidenten des Statistischen Reichsamtes (18.04.34), in: PA
AA, II a Saargebiet, R 75.473.
14 Siehe hierzu die Kompetenzabgrenzung zwischen RMI und RMPropaganda in: Rundschreiben des RMI
(08.06.34) . in: BayHStA, MInn 47.095: Während das RMI wie bisher für die Pflege von Wissenschaft
und Schule, Unterstützung von Studierenden aus dem Saargebiet, Büchereiwesen, Bearbeitung
kirchlicher Angelegenheiten, Jugend- und Sportfürsorge, Wohlfahrts- und Gesundheitspflege, die
Kreuznacher Saarkurse, die Unterstützung von Bergarbeitern, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie
alle im Zusammenhang mit der Abstimmung stehenden Angelegenheiten wie die Erfassung oder den
Transport der Abstimmungsberechtigten zuständig war, zeichnete das RMPropaganda verantwortlich
für allgemeine Propaganda durch Kundgebungen, Plakate oder Broschüren, den Rundfunk, den Film
und die Presse sowie für die Kölner Saarausstellung, den BdS oder auch das Saar-Urlaubswerk.
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