Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

ersten  Februartagen  trat  ein  Umschwung  in  der  Wilhelmstraße  ein,  da  nun  auch  dort
die  Entscheidung  fiel,  auf  die  langjährigen  Erfahrungen  des  Saarvereins  zurückzugreifen
  und  diesen  in  die  Planungen  zur  Erfassung  einzubinden11.  Bis  Ostern
sollten  ferner  die  zuständigen  lokalen  Behörden  informiert  und  potentielle  Abstimmungsberechtigte
  über  die  Presse  aufgerufen  werden,  sich  zwischen  dem  3.  und
12.  Mai  bei  ihren  Polizeimeldestellen  einzufinden,  um  dort  die  erforderlichen  Angaben
  zu  machen.  Auf  der  Grundlage  dieser  ersten  Erhebung  hatten  die  Meldeämter
zwei  Karteien  -  alphabetisch  bzw.  nach  saarländischen  Gemeinden  geordnet  -  zu
erstellen,  deren  Duplikate  umgehend  dem  Statistischen  Reichsamt  zuzuleiten  waren1
Personen,  die  über  keine  Belege  für  ihren  Wohnsitz  am  28.  Juni  1919  im  Saargebiet
verfügten,  sollten  umgehend  aufgefordert  werden,  sich  bei  der  zuständigen  saarländischen
  Gemeinde  um  einen  schriftlichen  Nachweis  zu  bemühen.  Angesichts  dieser
teilweise  erheblichen  Mehrbelastung  mahnte  das  Innenministerium  die  Meldebeamten
  zu  größtmöglichem  Entgegenkommen,  um  die  Abstimmungsberechtigten
nicht  zu  verprellen13.  In  der  ersten  Maihälfte  intensivierten  sich  die  Appelle  an  die
möglichen  Stimmberechtigten:  Aufrufe  im  Rundfunk  und  in  den  Lichtspielhäusern
sowie  Anzeigen  in  überregionalen  Zeitungen  und  kleinsten  Lokalblättern,  die  vom
inzwischen  federführenden  Reichspropagandaministerium14  geschaltet  worden  waren,
mahnten  die  im  Reich  lebenden  Saarländer,  ihre  vaterländische  Pflicht  zu  erfüllen.
Am  4.  Juni  1934  erteilte  der  Völkerbundsrat  dem  kurz  zuvor  vom  Dreierausschuß
vorgeschlagenen  Abstimmungstermin  seine  Zustimmung:  Bereits  am  ersten  Sonntag

11  Erstmals  tauchen  beide  Geschäftsstellen  Mitte  März  1934  formal  gleichberechtigt  neben  dem  Saarbevollmächtigten
  von  Papen,  dem  AA,  dem  Präsidenten  des  Statistischen  Reichsamtes,  dem  Trierer
Regierungspräsidenten  sowie  den  preußischen,  bayerischen  und  oldenburgischen  Vertretern  beim  Reich
auf:  Vgl.  Rundschreiben  des  RMI  (05.03.34),  in:  BA-R  8014/683.  Noch  zwei  Wochen  zuvor  hatte  man
die  Beteiligung  des  Bundes  ausgeschlossen:  Vgl.  Brief  des  AA  an  Dr.  Wingen  (27.01.34),  in:  PA  AA,
II  a  Saargebiet,  R  76.097;  Brief  des  AA  an  von  Lüninck  (24.01.34),  in:  LHA  Koblenz,  442/8537.  Zur
Erfassung  durch  die  Behörden  vgl.  MUSKALLA,  S.  38-41.  Zu  den  Maßnahmen  des  Bundes  allgemein
vgl.  VOGEL:  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“,  S.  234—239.
12  Vgl.  Bericht  des  Gesandten  Sperr  an  das  BayMA  über  die  Referentenbesprechung  vom  14.03.34
(14.03.34) ,  in:  BayHStA,  StK  6100:  Protokoll  der  Sitzung  vom  14.03.34  (22.03.34),  in:  LHA  Koblenz,
442/8537.
13  Analog  zur  Verfahrensweise  bei  der  letzten  Erfassung  1925  sollten  die  hellblauen  Saarkarten  bei
Wohnungswechseln  und  Namensänderungen  eines  erfaßten  Abstimmungsberechtigten  an  die  neue
Ortsbehörde  weitergeleitet  sowie  alle  vorhandenen  Karten  aktualisiert  werden.  Vgl.  das  nicht  zur
Veröffentlichung  bestimmte  Rundscheiben  des  RMI  mit  detaillierten  Ausführungsbestimmungen
(27.03.34)  und  das  Rundschreiben  des  Präsidenten  des  Statistischen  Reichsamtes  (18.04.34),  in:  PA
AA,  II  a  Saargebiet,  R  75.473.
14  Siehe  hierzu  die  Kompetenzabgrenzung  zwischen  RMI  und  RMPropaganda  in:  Rundschreiben  des  RMI
(08.06.34) .  in:  BayHStA,  MInn  47.095:  Während  das  RMI  wie  bisher  für  die  Pflege  von  Wissenschaft
und  Schule,  Unterstützung  von  Studierenden  aus  dem  Saargebiet,  Büchereiwesen,  Bearbeitung
kirchlicher  Angelegenheiten,  Jugend-  und  Sportfürsorge,  Wohlfahrts-  und  Gesundheitspflege,  die
Kreuznacher  Saarkurse,  die  Unterstützung  von  Bergarbeitern,  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  sowie
alle  im  Zusammenhang  mit  der  Abstimmung  stehenden  Angelegenheiten  wie  die  Erfassung  oder  den
Transport  der  Abstimmungsberechtigten  zuständig  war,  zeichnete  das  RMPropaganda  verantwortlich
für  allgemeine  Propaganda  durch  Kundgebungen,  Plakate  oder  Broschüren,  den  Rundfunk,  den  Film
und  die  Presse  sowie  für  die  Kölner  Saarausstellung,  den  BdS  oder  auch  das  Saar-Urlaubswerk.

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