Unverändert lückenhaft war der Stand der Erfassung der reichsdeutschen Wähler.
Noch immer hatten die Behörden auf eine genaue Nachprüfung der Stimmberechtigung
verzichtet, weswegen in der Saarkartei auch ein nicht näher bekannter Teil von
Personen geführt wurde, deren Abstimmungsberechtigung in Frage stand". Ähnlich
wie in früheren Jahren gab sich Vogel auch nach Gleichschaltung des Bundes nicht
mit der Begründung des Auswärtigen Amtes zufrieden, zunächst die vom Völkerbund
zu erlassenden Ausführungsbestimmungen abwarten zu müssen, bevor konkrete
Maßnahmen eingeleitet werden könnten5 6 9: Er wandte sich an das Statistische Reichsamt
mit der Bitte, wenigstens bei der nun bevorstehenden Volkszählung nicht erneut
die Chance verstreichen zu lassen, nach dem Wohnort am Tag der Unterzeichnung
des Versailler Vertrages zu fragen - allerdings mit ähnlich geringem Erfolg wie acht
Jahre zuvor'. Die abwartende Passivität der Wilhelmstraße läßt sich nur zum Teil
durch die pragmatische Erwägung erklären, keine unnötige Arbeit in die Erfassung
der Abstimmungsberechtigten zu investieren, bevor nicht die Rahmenbedingungen
definiert seien*. Auch der langjährige Saarreferent im Auswärtigen Amt, Hermann
Voigt, der die personelle Kontinuität garantierte und dessen Fachverstand allgemein
anerkannt war, unterschätzte sehr lange die zu bewältigenden Schwierigkeiten.
Insbesondere im Hinblick auf die stimmberechtigten Saarländer im Ausland kann den
Reichsbehörden nicht der Vorwurf der Blauäugigkeit erspart werden.
Erst Ende Januar 1934 kam der Stein ins Rollen^, als das Statistische Reichsamt
vorschlug, die bleibende Zeit zu nutzen, um auf der Grundlage der alten, überholten
Kartei ein aktuelles Verzeichnis der abstimmungsberechtigten Saarländer zu erstellen.
Das Amt zeigte sich auch empfänglich für die Kooperation mit der Berliner
Geschäftsstelle „Saar-Verein“, der die Aufgabe zufallen könne, die Stimmberechtigten
anzuhalten, sich Nachweise über ihren Wohnsitz 1919 zu beschaffen10. In den
5 Vgl. Brief des Statistischen Reichsamtes an die GSV (20.11.31), in: BA-R 8014/1127; Aufzeichnung
des Statistischen Reichsamtes (27.12,33), in: BA-R 43-1/243. Über die Volkszählung 1925 waren etwa
37.000 Personen ermittelt worden, die Aussicht auf Aufnahme in den Kreis der Wahlberechtigten
besaßen.
6 Vgl. Brief des AA an die GSV (07.07.33), in: BA-R 8014/1129.
Vgl. Brief der GSV an das Statistische Reichsamt (06.05.33), in: PA AA. Il a Saargebiet, R 75.457;
Brief des Statistischen Reichsamtes an die GSV (27.05.33), in: BA-R 8014/1127.
8 Da im Saarstatut ein relatives Wahlalter von 20 Jahren festgeschrieben, das Datum des Plebiszits
hingegen noch nicht bekannt war, hätte der Personenkreis unter Umständen stark variieren können.
9 Die Genfer Januartagung des Völkerbundes hatte zwar weder einen Abstimmungstermin noch organisatorische
Details benannt, zur Klärung dieser Fragen aber einen dreiköpfigen Ausschuß unter dem
Vorsitz des italienischen Barons Pompeo Aloisi eingesetzt, dem ferner der Argentinier José Maria
Cantilo und der Spanier Salvador de Madariaga bzw. dessen Nachfolger Julio Lopez Olivän angehörten:
Vgl. JO 15 (1934) 2-1, S. 160-163. Die Reaktion des SF auf die Ernennung des Ausschusses war
zurückhaltend positiv: Die deutsch-saarländischen Hoffnungen seien zwar nicht vollständig erfüllt, die
französischen Pläne hingegen gründlich durchkreuzt worden: Vgl. SF 15 (1934) 3, S. 33 ff.; SF 15
(1934) 9, S. 151. Zu den weiteren Maßnahmen des Völkerbunds und der Reko im Vorfeld der Saarabstimmung
vgl. WamBAUGH, S. 129-322.
10 Vgl. Brief des Präsidenten des Statistischen Reichsamtes an den RMWirtschaft (23.01.34), in: BA-R
43-1/243.
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