Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

3 Das  Plebiszit  vom  13.  Januar  1935

3.1 Erfassung  und  Betreuung  der  reichsdeutschen  Abstimmungsberechtigten
Gemäß  §  34  des  Saarstatuts  sollten  nach  Ablauf  einer  15jährigen  Übergangsfrist  alle
bis  dahin  über  20  Jahre  alten  Personen,  die  am  Tag  der  Unterzeichnung  des  Friedensvertrages
  in  den  Grenzen  des  Saargebietes  gewohnt  hatten,  über  die  künftige  staatsrechtliche
  Zugehörigkeit  des  Retortenstaates  entscheiden.  Ihre  Wahl  war  beschränkt
auf  die  drei  Alternativen,  den  gegenwärtigen  Zustand  aufrechtzuerhalten  oder  die
Vereinigung  mit  Frankreich  bzw.  Deutschland  anzustreben.  Immer  wieder  während
der  eineinhalb  Jahrzehnte  keimte  die  Hoffnung  auf,  daß  die  Rückgliederung  der  Saar
auch  ohne  vorhergehendes  Plebiszit  stattfinden  könnte,  doch  nach  dem  Scheitern  der
Pariser  Konferenz  (1930)  standen  die  Chancen  einer  zwischenstaatlichen  Einigung
schlechter  als  zuvor.  Wenige  Monate  vor  der  Ernennung  Hitlers  zum  Reichskanzler
konstatierte  der  Vertreter  der  bayerischen  Staatsregierung  in  Berlin,  daß  gegenüber
dem  Vorjahr  ein  Stimmungsumschwung  eingetreten  sei  und  nicht  mehr  mit  einer
vorzeitigen  Lösung  unter  Ausschaltung  der  Volksabstimmung  gerechnet  werden
könne:  „[...]  man  will  die  Volksabstimmung  im  Jahre  1935  und  rüstet  auf.“1
In  den  frühen  Dreißigern  lavierte  der  Bund  der  Saarvereine  zwischen  den  beiden
Alternativen  Verzicht  oder  Durchführung  der  Abstimmung.  So  forderte  er  Ende
1931,  daß  es  nur  eine  politische  Lösung  durch  die  Abstimmung  geben  könne2,
übernahm  dann  aber  notgedrungen  den  Standpunkt  des  Auswärtigen  Amtes,  daß
prinzipiell  jede  Chance  genutzt  werden  sollte,  das  Regime  vor  1935  zu  beenden  -
sofern  Deutschland  nicht  zu  überzogenen  Konzessionen  genötigt  werde.  Die  Abstimmung
  dürfe  lediglich  die  letzte  Option  bleiben  und  nicht  um  ihrer  selbst  willen
stattfinden.  Ein  Verzicht  auf  das  Referendum  setze  ein  entsprechendes  Entgegenkommen
  Frankreichs  voraus,  das  ein  wesentlich  stärkeres  Interesse  als  Deutschland
habe,  sich  die  demütigende  Niederlage  infolge  einer  Volksabstimmung  zu  ersparen3.
Als  der  zuständige  Saarreferent  in  der  Wilhelmstraße  nach  der  nationalsozialistischen
„Machtergreifung“  keine  realistische  Chance  für  das  Zustandekommen  der  von  ihm
präferierten  Verständigungslösung  zwischen  beiden  Staaten  erkennen  konnte,  plädierte
  er  wie  sein  Kollege  aus  dem  Innenressort  für  die  Durchführung  des  Plebiszits4.

1  Vgl.  Brief  Sperrs  an  das  BayMA  (12.09.32),  in:  BayHStA,  MA  106.120,
2  Vgl.  SF  12(1931)  22,  S.  365  f.
3  Vgl.  SF  13  (1932)  14,  S.  211;  SF  14  (1933)  3,  S.  33  f.  In  einer  umfangreichen  Denkschrift  (April  1932,
in:  BA-R  43-1/252)  hatte  Voigt  den  Stand  der  Saarfrage  dargelegt  und  war  zu  dem  Schluß  gelangt,  daß
die  Saarländer  sich  für  die  Beibehaltung  des  gegenwärtigen  Zustandes  entscheiden  könnten,  ohne  zu
realisieren,  daß  75%  der  Einnahmen  des  Saarhaushaltes  vom  Deutschen  Reich  bestritten  würden.  Das
Risiko,  daß  sich  die  Saarländer  in  einem  Referendum  gegen  das  wirtschaftlich  angeschlagene  Deutschland
  und  für  die  Beibehaltung  des  gegenwärtigen  Zustandes  aussprechen  könnten,  galt  Voigt  ebenso  als
Argument  für  den  Verzicht  auf  die  Abstimmung  wie  die  daraus  resultierende  Aufladung  der  nationalen
Leidenschaften  auf  beiden  Seiten.  Frühere  Stellungnahmen  des  AA  zur  Frage  der  Abstimmung:  Vgl.
ADAP,  B  1/1,  Dok.  30,  S.  97;  B  1/2,  Dok.  65,  S.  137-142;  B  XX,  Dok.  261,  S.  569-572.
4  Vgl.  Aufzeichnung  Voigts  (13.03.33),  in:  ADAP,  C  1/1,  Dok.  80,  S.  152  f.

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