preußischen Staatsrates Spaniol gegen die Bestimmungen der Verordnung vom 20,
Mai 1933 zur Aufrechterhaltung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit
verstießen1'1'’. Weitergehende Konsequenzen hatte die Angelegenheit allerdings nicht.
In den Tagen vor und nach den Kundgebungen wurde die Auseinandersetzung
zwischen den Niederwaldfahrern und Besuchern der beiden Gegenveranstaltungen
vielfach auf der Straße ausgetragen. Diejenigen, die nicht an den Rhein pilgern
konnten oder durften, waren aufgefordert, ihre Verbundenheit durch Beflaggung der
Häuser zu zeigen, Nach Ansicht des „Saar-Freund“ sei das Saargebiet infolgedessen
ein rauschendes Fahnenmeer und geschmückt mit nationalsozialistischen Symbolen
gewesen ",7. Um auch über den Besucherkreis hinaus in das Saargebiet auszustrahlen,
rief die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ dazu auf, am Tag der Kundgebung allerorten
die Festabzeichen zu tragen, die über die saarländischen Vereine und Verbände zu
beziehen waren"". Während der Kirmes in Püttlingen zahlten einige Sympathisanten
dafür einen hohen Preis: Sie wurden wegen ihres Abzeichens gewaltsam aus dem
dortigen Volkshaus entfernt und mißhandelt. Zumindest den Meldungen des Saarlouiser
Generalstaatsanwalts zufolge standen die Rückgliederungsgegner ihren
Kontrahenten im Sommer 1933 in nichts nach, was ihre Präsenz auf der Straße und
Gewaltbereitschaft betraf* 109.
2.3.2 Die Ehrenbreitsteinkundgebung (26. August 1934)
Nach dem überwältigendem Erfolg der Niederwaldtagung lag es auf der Hand, daß
Simon die letzte große Saarkundgebung vor der Abstimmung ebenfalls in seinem
Gaubezirk austragen lassen würde, um so die Vorbereitungen unter seiner unmittelbaren
Kontrolle treffen zu können. Die Rüdesheimer Bundestagung war noch nicht
vollends propagandistisch ausgeschlachtet, da brachte er schon den Ehrenbreitstein
bei Koblenz als Veranstaltungsort für das Folgejahr ins Spiel und ließ in dem preußischen
Verwaltungs- und Verkehrszentrum am Rhein erste vorbereitende bauliche
Maßnahmen treffen"0. Anderenorts hätte er günstigere Rahmenbedingungen vorfinden
können: Ein noch immer kaum gebrochener Einfluß der katholischen Kirche
sowie der vergleichsweise langsame Rückgang der Arbeitslosenzahlen hatten zur
Folge, daß die Zustimmung der Koblenzer Bevölkerung - ohnehin durch zahlreiche
!ö6 Vgl. Procès-Verbal der 687. Sitzung (29.08.33), in: LA Saarbrücken, NL Koßmann 20: LIV. periodischer
Report der Reko (30.06.33), in: JO 14(1933) 10-1, S. 1126 ff.
107 Vgl. SF 14 (1933) 18, S. 320.
IOii Vgl. SF 14 (1933) 15, S. 247. Nach offizieller Lesart waren die Gelder für die Tagung bis auf den
letzten Centimes aus freiwilligen Spenden sowie durch den Verkauf dieses Festabzeichens aufgebracht
worden: Vgl. SF 14 (1933) 18, S. 336.
109 Vgl. 20.-22. Bericht des Generalstaatsanwalts, in: Arch. SDN, C 338/140. In den meisten Fällen ging
es allerdings nicht so brutal wie in Püttlingen zu, sondern wurden einzelne Personen wegen des
Anbringens antifaschistischer Parolen an Gebäuden oder auf öffentlichen Wegen verurteilt.
1 !0 Vgl. Brief der NSDAP-Gauleitung Koblenz-Trier an den Oberbürgermeister von Koblenz (25.09.34),
in: StA Koblenz, 623/6194.
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