Stettiner Ortsgruppenvorsitzenden Hermann, der auf offenen Konfrontationskurs zur
Berliner Geschäftssteile „Saar-Verein“ ging129. Seine Eigenmächtigkeiten steigerten
sich in der zweiten Jahreshälfte 1933 stetig, bis er dazu überging, Unterstützungsgelder
für die Zentrale selbst abzuschöpfen und trotz Zurechtweisung aus Koblenz in
seinem Einflußgebiet Ortsgruppen und Korporationen an die eigene Geschäftsstelle
in Stettin zu binden. Selbstbewußt lehnte es Herrmann, der sich mit dem Titel „Beauftragter
der Saar-Werbe- und Aufklärungs-Propaganda für Pommern, Ostpreußen,
Kurmark. Danzig und Mecklenburg“ schmückte, schließlich ab. überhaupt mit der
Geschäftsstelle „Saar-Verein“ zu verkehren, da diese seine Arbeitsfreudigkeit und
den Ernst der Sache störe. Die Herausgabe des Mitteilungsblattes „Der Saarländer“130
bildete den Höhepunkt der Auseinandersetzung. Kostenlos an die etwa 3.000 Mitglieder
der Landesgruppe verteilt, wirkte es sich nicht nur negativ auf den Absatz des
„Saar-Freund“ in Pommern aus, sondern stärkte im gleichen Maß die Machtposition
Herrmanns, wie es die Autorität der Berliner Geschäftsstelle untergrub. Obwohl die
Landesstelle des Reichspropagandaministeriums Herrmanns Engagement anderen
Gruppen als Vorbild präsentierte, untersagte die Bundesführung die Verbreitung des
„Saarländers“. Erst der Hinweis auf die Bestimmungen des Schriftleitergesetzes
brachte im Oktober 1934 den eigensinnigen Lokalfürsten zum Einlenken. Ein zur
gleichen Zeit stattfindendes klärendes Gespräch zwischen Herrmann und Vogel legte
die Reibereien zumindest bis zur Abstimmung auf Eis. Das Bemerkenswerte an dem
Konflikt war weniger, daß sich Herrmann - gestützt auf die Protektion der lokalen
NSDAP - nicht länger dem um Anerkennung und Geltung ringenden Vogel unterordnen
wollte, sondern daß er sich mehrfach leisten konnte, ausdrückliche Weisungen
aus Koblenz zu ignorieren, ohne abgesetzt zu werden. Ein möglicher Grund
hierfür mag sein bemerkenswertes Organisationstalent gewesen sein, welches im
Februar 1934 auf der Koblenzer Führertagung eigens hervorgehoben wurde.
Simon ließ sich nach der Übernahme der Bundesführung drei Monate Zeit, bis er
Mitte Oktober 1933 für die gleichgeschalteten Ortsgruppen verbindliche Richtlinien
erließ, die ihrer Mobilmachung gleichkamen131.
„Der Bund der Saarvereine muß im kommenden Jahr nicht allein jeden Abstimmungsberechtigten
im Reich, sondern darüber hinaus jeden Volksgenossen propagandistisch erfassen. Durch das
ganze deutsche Volk muß es wie ein einziger mächtiger Sturm gehen, der alle Gelüste der Gegner
zu Schanden werden läßt.“
Zum Erreichen des gesteckten Ziels ordnete Simon an, daß fortan jede Ortsgruppe „in
gesteigerter Propagandatätigkeit“ zu stehen hatte; abgesehen von größeren Kundgebungen
waren alle Mitglieder aufgefordert, Mund-zu-Mund-Propaganda für das
Saargebiet und für die Saarfrage zu betreiben. Das erforderliche Material war von der
129 Im folgenden: Schriftwechsel (1933-1934), in: BA-R 8014/611 f.
130 Vgl. SF 15 (1934) 4, S. 67. Das monatlich erscheinende Organ übernahm Artikel saarländischer
Zeitungen, druckte Verfügungen der Reko ab und verzeichnete die Stützpunkte.
111 Vgl. Rundschreiben Simons an die Ortsgruppen (18.10.33), in: BA-R 8014/130. Siehe Dok. 14 im
Anhang.
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