1. In vielen Ortsvereinen änderte sich an der personellen Zusammensetzung des
Vorstandes auch durch das Führerprinzip nichts. Allerdings mußten bereits amtierende
Vorsitzende durch Simon bestätigt werden. In diesen lokalen Ablegern
überdauerten die alten Vereinsstrukturen oftmals die kommenden beiden Jahre
ohne tiefgreifende Veränderungen.
2. Das Führerprinzip ermöglichte es, unliebsame Ortsgruppenleiter abzuservieren, da
der Vorsitzende seinen auf wenige Personen beschränkten Mitarbeiterstab in
eigener Verantwortung ernennen konnte. In Heidelberg sorgte die Ortsgruppe für
einen Austausch ihres Vorsitzenden, in Mörs-Meerbeck scheiterte die dortige
Vereinigung bei einem ähnlichen Versuch115. Mitunter legten Vorstände aber auch
aus eigener Entscheidung ihr Amt nieder, wohinter sich nicht zwangsweise politische
Motive verbargen116.
3. In Einzelfällen wie in Bonn intervenierte Simon persönlich und sorgte für einen
Wechsel117; das Risiko, die Mitglieder durch diese Intervention zu verprellen, ging
er ein.
4. Viele der lokalen Führer der neu gegründeten Ortsverbände wurden per Parteibefehl
von Simon ernannt. Das Beispiel Herfords zeigt, daß sich der neue Vorsitzende
eher aus Gehorsam als aus eigener Überzeugung engagierte und sich zunächst
über die eigentlichen Aufgaben der Saarvereine informieren mußte"8.
5. Ungeachtet dessen, daß die Führeranordnung von September 1933 in ihrer Präambel
festlegte, daß mit,,Unterstellung des Bundes der Saarvereine unter nationalsozialistische
Führung [...] auch im Bund mit dem demokratischen Prinzip gebrochen
worden“ sei119, wurden die Vorstände zahlreicher Ortsgruppen durch (Wieder-)
Wahl bestimmt. Zwar erhielt die Wahl erst durch die nachträgliche Bestätigung aus
Koblenz ihre Gültigkeit, doch zeigt dies das Vorhandensein eines rudimentären
Demokratie Verständnisses auf Ortsgruppenebene120.
Die Landesgruppe „Westmark“ mit ihrer Koblenzer Zentrale121 führt die strukturellen
Folgen der Gleichschaltung des Bundes der Saarvereine deutlich vor Augen: Bis
115 Vgl. Brief der GSV an die Ortsgruppe Heidelberg (27.11.33) und Ernennungsschreiben Simons
(02.01.34), in: BA-R 8014/400; Brief der Koblenzer Geschäftsstelle an die NSDAP-Dienststelle
Mörs-Meerbeck (17.01.34), in: BA-R 8014/504.
116 Vgl. Briefe Jaegers (Münster) an die GSV (01.08.33 und 08.10.33), in: BA-R 8014/514.
11 Vgl. Ernennungsschreiben Simons für Klamp (07.12.33), in: BA-R 8014/268 sowie Rundschreiben
Klamps (02.01.34), in: StA Bonn, Pr 10/325.
118 Vgl. Ernennungsschreiben Simons (05.03.34) und Brief Beines an die GSV (07.03.34), in: BA-R
8014/403. Unmittelbar nach der Abstimmung löste sich die Gruppe wieder auf.
119 Vgl. Führeranordnung (September 1933), in: LHA Koblenz, 661,11/27. Möglicherweise handelt es
sich hier aber auch nur um einen Entwurf aus der Feder Kellners für Simon.
120 Wahlen fanden beispielsweise statt in: Altona und Bochum (SF 14 (1933) 23, S. 444), Berlin (SF 14
(1933) 20, S. 393), Erfurt (SF 15 (1934) 5, S. 87), Eschweiler (SF 14 (1933) 10, S. 162), Mannheim
(SF 14(1933) 15, S. 250), Stettin (SF 14 (1933) 6, S. 98), Trier (SF 14 (1933) 12, S. 198 f.) und
Waltrop (SF 15 (1934) 21, S. 410 f.).
121 Vgl. LHA Koblenz, 661,11/1-32.
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