Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

monatlichen  Tätigkeitsberichte  der  Ortsgruppe  Trier  an  Landesgruppenführer  Kellner
lassen  den  Schluß  zu,  daß  nur  etwa  jedes  zweite  Mitglied  tatsächlich  abstimmungsberechtigt
  war11".
Das  nun  auch  in  den  Ortsgruppen  geltende  Führerprinzip  sah  die  Entfernung  von
Nichtariern  und  Marxisten  aus  den  Vorständen  vor.  Vor  1933  hatte  sich  aus  der
Mitgliedschaft  von  Juden  in  den  Ortsgruppen  des  Bundes  keine  Schwierigkeit
ergeben.  Nur  ein  einziger  Fall  ist  dokumentiert,  in  welchem  sich  als  Reaktion  auf  das
Einschleichen  ..jüdischen  Geistes“  in  den  Vorstand  des  Bernburger  „Vereins  der
Rheinländer“  -  zwei  Juden  gehörten  dem  dortigen  Vorstand  an  -  im  Frühjahr  1923
der  „Verein  heimattreuer  Rheinländer“  mit  60  Mitgliedern  „auf  nationaler  Grundlage“
  als  Gegengründung  konstituierte110 111 114.  Als  Vogel  im  Mai  1933  die  Anfrage  erreichte,
  ob  die  Ortsgruppenmitgliedschaft  auch  für  Juden  möglich  sei,  tat  er  sich  mit
der  Antwort  schwer,  rang  sich  aber  zu  der  Antwort  durch,  daß  das  jüdische  Bekenntnis
  nach  den  Bundessatzungen  und  den  Satzungen  der  Ortsgruppen  kein  Hinderungsgrund
  für  die  Aufnahme  sei.
„Das  wird  auch  so  bleiben  müssen,  da  ja  auch  Juden  abstimmungsberechtigt  sind.  Selbstverständlich
  kann  nur  aufgenommen  werden,  wer  sich  rückhaltslos  für  die  deutsche  Zukunft  des
Saargebietes  einzusetzen  bereit  ist  und  ein  Überwiegen  von  Juden  bei  den  Mitgliedern  oder  in  der
Leitung  des  Vereins  wird  ein  richtiger  Takt  zu  vermeiden  wissen.  [...]  Am  besten  wird  die
Judenfrage  überhaupt  nicht  berührt  in  der  Gründungsversammlung.  Läßt  sie  sich  nicht  vermeiden,
  dann  wird  man  daraufhinweisen  müssen,  daß  das  Saargebiet  Abstimmungsgebiet  ist,  und
daß  es  bei  unserer  Arbeit  darauf  ankommen  muß,  die  Stimmen  aller  abstimmungsberechtigter
Personen  für  die  Volksabstimmung  zu  erfassen."1
Der  neue  Bundesvorsitzende  Simon  war  in  dieser  Frage  allerdings  weitaus  weniger
konziliant:  Im  Oktober  des  gleichen  Jahres  ordnete  er  unter  Berufung  auf  die  revidierten
  Satzungen  -  die  freilich  nie  ausgearbeitet  wurden  -  an.  daß  die  Mitgliedschaft
von  Juden  und  Marxisten  zum  Bund  fortan  untersagt  sei.  Sollte  sich  herausstellen,
daß  ein  Ortsgruppenvorsitzender  marxistischen  Organisationen  angehört  habe  oder
Nichtarier  im  Sinne  des  Gesetzes  zur  Wiederherstellung  des  Berufsbeamtentums  war,
mußte  er  unverzüglich  seines  Amtes  enthoben  werden1  L\  Obwohl  aus  diesem  Grunde
im  Herbst  1934  einem  Saar-Obmann  die  Befugnisse  zur  Betreuung  der  Abstimmungsberechtigten
  entzogen  wurde"4,  ist  kaum  anzunehmen,  daß  sich  nach  dem
personellen  Revirement  an  der  Spitze  des  Bundes  noch  eine  nennenswerte  Zahl
jüdischer  Bürger  unter  den  Ortsgruppenvorständen  befand.
Als  Folge  von  Simons  Anordnung  lassen  sich  die  Vorsitzenden  der  Saarvereine  nach
der  Gleichschaltung  in  fünf  Kategorien  einteilen:

110  Stichtag  ist  jeweils  der  Monatsanfang;  die  Werte  in  Klammern  geben  die  Zahl  der  darunter  erfaßten
Abstimmungsberechtigten  wieder:  Vgl.  LHA  Koblenz,  661,11/32.  Vgl.  auch  SF  15  (1934)  24,  S.  539.
111  Vgl.  Brief  des  Schriftführers  Kuhnen  an  die  GSV  (30.06.23).  in:  BA-R  8014/247.  Hervorhebung  im
Original.  Der  jüngere  Verein  erklärte  anschließend  seinen  Beitritt  zum  BdS.
112  Brief  der  GSV  an  Paulus  (23.05.33),  in:  BA-R  8014/484.
111  Vgl.  Rundschreiben  Simons  an  die  Ortsgruppen  (18.10.33),  in:  BA-R  8014/130.  Siehe  Dok.  14  im
Anhang.
114 Vgl.  Brief  der  GSV  an  die  Geheime  Staatspolizei  (12.09.34),  in:  BA-R  8014/1145-1.

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