monatlichen Tätigkeitsberichte der Ortsgruppe Trier an Landesgruppenführer Kellner
lassen den Schluß zu, daß nur etwa jedes zweite Mitglied tatsächlich abstimmungsberechtigt
war11".
Das nun auch in den Ortsgruppen geltende Führerprinzip sah die Entfernung von
Nichtariern und Marxisten aus den Vorständen vor. Vor 1933 hatte sich aus der
Mitgliedschaft von Juden in den Ortsgruppen des Bundes keine Schwierigkeit
ergeben. Nur ein einziger Fall ist dokumentiert, in welchem sich als Reaktion auf das
Einschleichen ..jüdischen Geistes“ in den Vorstand des Bernburger „Vereins der
Rheinländer“ - zwei Juden gehörten dem dortigen Vorstand an - im Frühjahr 1923
der „Verein heimattreuer Rheinländer“ mit 60 Mitgliedern „auf nationaler Grundlage“
als Gegengründung konstituierte110 111 114. Als Vogel im Mai 1933 die Anfrage erreichte,
ob die Ortsgruppenmitgliedschaft auch für Juden möglich sei, tat er sich mit
der Antwort schwer, rang sich aber zu der Antwort durch, daß das jüdische Bekenntnis
nach den Bundessatzungen und den Satzungen der Ortsgruppen kein Hinderungsgrund
für die Aufnahme sei.
„Das wird auch so bleiben müssen, da ja auch Juden abstimmungsberechtigt sind. Selbstverständlich
kann nur aufgenommen werden, wer sich rückhaltslos für die deutsche Zukunft des
Saargebietes einzusetzen bereit ist und ein Überwiegen von Juden bei den Mitgliedern oder in der
Leitung des Vereins wird ein richtiger Takt zu vermeiden wissen. [...] Am besten wird die
Judenfrage überhaupt nicht berührt in der Gründungsversammlung. Läßt sie sich nicht vermeiden,
dann wird man daraufhinweisen müssen, daß das Saargebiet Abstimmungsgebiet ist, und
daß es bei unserer Arbeit darauf ankommen muß, die Stimmen aller abstimmungsberechtigter
Personen für die Volksabstimmung zu erfassen."1
Der neue Bundesvorsitzende Simon war in dieser Frage allerdings weitaus weniger
konziliant: Im Oktober des gleichen Jahres ordnete er unter Berufung auf die revidierten
Satzungen - die freilich nie ausgearbeitet wurden - an. daß die Mitgliedschaft
von Juden und Marxisten zum Bund fortan untersagt sei. Sollte sich herausstellen,
daß ein Ortsgruppenvorsitzender marxistischen Organisationen angehört habe oder
Nichtarier im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums war,
mußte er unverzüglich seines Amtes enthoben werden1 L\ Obwohl aus diesem Grunde
im Herbst 1934 einem Saar-Obmann die Befugnisse zur Betreuung der Abstimmungsberechtigten
entzogen wurde"4, ist kaum anzunehmen, daß sich nach dem
personellen Revirement an der Spitze des Bundes noch eine nennenswerte Zahl
jüdischer Bürger unter den Ortsgruppenvorständen befand.
Als Folge von Simons Anordnung lassen sich die Vorsitzenden der Saarvereine nach
der Gleichschaltung in fünf Kategorien einteilen:
110 Stichtag ist jeweils der Monatsanfang; die Werte in Klammern geben die Zahl der darunter erfaßten
Abstimmungsberechtigten wieder: Vgl. LHA Koblenz, 661,11/32. Vgl. auch SF 15 (1934) 24, S. 539.
111 Vgl. Brief des Schriftführers Kuhnen an die GSV (30.06.23). in: BA-R 8014/247. Hervorhebung im
Original. Der jüngere Verein erklärte anschließend seinen Beitritt zum BdS.
112 Brief der GSV an Paulus (23.05.33), in: BA-R 8014/484.
111 Vgl. Rundschreiben Simons an die Ortsgruppen (18.10.33), in: BA-R 8014/130. Siehe Dok. 14 im
Anhang.
114 Vgl. Brief der GSV an die Geheime Staatspolizei (12.09.34), in: BA-R 8014/1145-1.
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