Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

bestimmungsrechtes  gefährdet.  Noch  am  gleichen  Tag  (28.  März  1919)  unternahm
Clemenceau  einen  weiteren  Versuch,  den  amerikanischen  Präsidenten  von  der
Rechtmäßigkeit  der  Annexion  des  Saarbeckens  zu  überzeugen,  indem  er  nun  moralische
  Argumente  ins  Feld  führte:
„II  y  a  là  [an  der  Saar  -  F.B,]  150.000  hommes  qui  sont  des  Français.  Ces  hommes,  qui  ont
envoyé  en  1918  des  adresses  au  président  Poincaré,  ont,  eux  aussi,  droit  à  la  justice.  Vous  voulez
respecter  les  droits  des  Allemands,  moi  aussi.  Mais  tenez  compte  du  droit  de  ces  Français,  -
comme  vous  aurez  à  tenir  compte  du  droit  historique  de  la  Bohême  et  de  la  Pologne.“87
Da  auch  dieser  Vorstoß  nicht  von  Erfolg  gekrönt  war,  verzichtete  die  französische
Delegation  künftig  auf  ihre  Forderung  nach  Annexion  der  Saar;  eine  weitere  Note*8,
die  am  folgenden  Tag  vorgelegt  wurde,  ließ  Konzessionen  an  Wilson  erkennen:
Frankreich  beanspruchte  zwar  weiterhin  die  „propriété  perpétuelle“  an  den  Saargruben,
  signalisierte  aber  in  der  Frage  der  staatsrechtlichen  Zugehörigkeit  des  Gebietes
  seine  Kompromißbereitschaft,  Vorübergehend  solle  die  Saar  weder  unter  die
Souveränität  Deutschlands  noch  Frankreichs  gestellt,  sondern  dem  Schutz  des
Völkerbundes  anvertraut  werden.  Nach  Ablauf  einer  Frist  von  15  Jahren  -  „prévu
pour  laisser  le  temps  agir“  -  sollte  die  Bevölkerung  des  Gebietes  die  Möglichkeit
erhalten,  für  Frankreich  oder  Deutschland  zu  optieren89.  Es  bedurfte  weiterer  zäher
Verhandlungen,  bis  Mitte  April  eine  Dreierkommission  den  Text  des  vorläufigen
Saarstatuts  entwarf,  dessen  46  Paragraphen  vom  Viererrat  verabschiedet  wurden90.
Drei  Wochen  später,  am  7.  Mai,  wurden  der  deutschen  Delegation  in  Versailles  die
„Friedensbedingungen  der  alliierten  und  assoziierten  Regierungen“  übergeben.  Mit
ihrem  intransigenten  Auftreten  trug  sie  ebenso  wie  das  am  20.  Juni  zurückgetretene
Kabinett  Scheidemann  eine  entscheidende  Mitschuld  an  der  anschließenden  parteiund
  milieuübergreifenden  Diskreditierung  des  Vertragswerkes.  Zweifellos  bestand
eine  Diskrepanz  zwischen  den  ideellen  Grundsätzen  des  amerikanischen  Präsidenten
und  den  tatsächlichen  Bestimmungen  des  Vertrages;  durch  das  konsequente  Nähren
der  Hoffnung  auf  einen  Rechtsfrieden  im  Zeichen  von  Ausgleich  und  Verständigung
schürten  die  Verantwortlichen  der  deutschen  (Außen-)  Politik  aber  unerfüllbare
Erwartungen.  Die  innere  Distanz  der  desillusionierten  Bevölkerung  und  die  Ablehnung
  des  Vertragswerkes  wurden  durch  ein  derartiges  Vorgehen  geradezu  provoziert;
erst  hierdurch  entstand  der  Eindruck  der  ohnmächtigen  Kapitulation  vor  der  Gewalt
und  Macht  der  Alliierten.  Wenngleich  das  Unvermögen,  die  deutsche  Schuld  am  und
im  Kriege  schon  ein  halbes  Jahr  nach  Einstellung  der  Kampfhandlungen  zu  akzeptieren.
  diese  Haltung  erklären  dürfte,  wurde  so  der  späteren  Instrumentalisierung  des
87  Ebd..  S.  292  f.  Zur  publizistischen  Auseinandersetzung  um  diese  bald  so  titulierte  „Saarlüge“  siehe  Kap.
4.3.
88  Vgl.  Note  sur  la  question  de  la  Sarre  (29.03.19),  in:  Ebd.,  S.  294  ff.
89  Während  dieser  15jährigen  Periode  sollten  die  Bewohner  des  Gebietes,  das  Tardieu  in  Abgrenzung  zur
„Lorraine  de  Metz  et  de  Thionville“  geschickt  als  „Lorraine  de  Sarrebruck“  bezeichnete  (ebd.,  S.  296)
lediglich  für  die  Angliederung  an  Frankreich  plädieren  dürfen.
90  Vgl.  Groten:  Urkunden  zur  Entstehungsgeschichte  des  Saarstatuts.

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