1 Der gleichgeschaltete Bund der Saarvereine
1.1 Der Gleichschaltungsprozeß
1.1.1 „Flucht nach vorn“
Die weitreichenden Dimensionen des 30. Januar 1933. der den Beginn einer zwölfjährigen
Diktatur in Deutschland markierte, wurden in der Stresemannstraße zunächst
nicht wahrgenommen. Die neue Regierung der „nationalen Konzentration“ schien
lediglich die Reihe der bisherigen Präsidialkabinette zu verlängern und die nationalsozialistischen
Mitglieder von den konservativen Kräften um Reichsaußenminister
Konstantin Freiherr von Neurath, Vizekanzler Franz von Papen und Wirtschaftsminister
Alfred Hugenberg kontrolliert. Vogels Reaktion unterschied sich daher kaum von
den Initiativen der Geschäftsstelle nach früheren Regierungswechseln: Ähnlich wie
wenige Wochen zuvor an die Adresse von Schleichers wollte er dem neuen Regime
die finanzielle Sicherung des Bundes der Saarvereine ans Herz legen. Wie gewöhnlich
setzte Vogel großes Vertrauen auf die jahrelange Erfahrung seiner Organisation
in der Saarpropaganda, die ihm die nötige Gewähr zu bieten schien, daß der Verein
in der entscheidenden Phase vor der Abstimmung nicht ausgebootet werden würde.
Der Berliner Geschäftsstelle sollte weiterhin
„die Führung in diesem Kampfe um die Befreiung des Saargebiets im Reich [... Vorbehalten
bleiben], schon um eine Sicherheit dafür zu haben, daß dieser Kampf auch so geführt wird, wie
es die Reichs- und Staatsregierung im eigensten Interesse wünscht.“1
Binnen weniger Wochen zeigte sich jedoch, daß Hitler keineswegs eine Übergangserscheinung
sein würde: Die Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28.
Februar 1933 setzte wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft
und legte das Fundament für den permanenten Ausnahmezustand. Die Verhaftungswelle
im Vorfeld der Märzwahlen bewies, wie die braunen Machthaber mit regimekritischen
Geistern umzugehen gedachten, und das gegen den Widerstand der Sozialdemokraten
im Reichstag verabschiedete Ermächtigungsgesetz „zur Behebung der
Not von Volk und Reich“ (24. März 1933) öffnete der staatlichen Willkür Tür und
Tor. Nacheinander brachten die Nationalsozialisten im Laufe des Frühjahres 1933
mit unterschiedlicher Intensität des Drucks und der Gewalt alle Bereiche des öffentlichen
Lebens auf Kurs: Angefangen von den Ländern, in welchen die demokratisch
gewählten Regierungen putschartig durch Nationalsozialisten oder scheinlegal durch
Reichsstatthalter ersetzt wurden, über die politischen Parteien, die schließlich zugunsten
der NSDAP entweder verboten wurden oder sich selbst auflösten, bis hin zur
kleinsten unpolitischen lokalen Vereinigung, die fortan eine den neuen Verhältnissen
angepaßte Leitung erhielt, wurden Staat und Gesellschaft sukzessive gleichgeschaltet2.
1 Vgl. Brief der GSV an Posselt (07.02.33), in: LA Saarbrücken, Saar-Verein 6.
: Vgl. die idealisierenden theoretischen Überlegungen bei RUPF, S. 8-20. Zur Phase der Gleichschaltung
siehe insbesondere: MATTHIAS/MORSEY; SCHULZ: Permanente Gleichschaltung; Thamer: Verführung
und Gewalt, S. 282-303.
287