nenministerium im einzelnen gegen den Streifen hatte184, ließ sich nicht eruieren,
doch verstrichen weitere 16 Monate, bis das etwa eineinhalbstündige Werk Mitte
März 1932 erneut uraufgeführt werden konnte185. Ohne eigentliche Handlung zeigte
der Dokumentarfilm Aufnahmen verschiedener saarländischer Landschaften und
Städte sowie Fertigungs- und Förderungsprozesse der Gruben-, Hütten-, Glas- und
Keramikindustrie, so daß er auf die Zuschauer wie ein Werbestreifen der saarlän¬
dischen Wirtschaft wirken konnte186. Er endete mit Bildern, welche die „Deutsche
Lichtbild- und Filmgemeinschaft an der Saar e. V,“ auf der Heidelberger Tagung des
Bundes der Saarvereine aufgenommen hatte und klang mit dem Deutschlandlied aus.
Nach Verhandlungen mit der Regierungskommission durfte „Das deutsche Land an
der Saar" auch im Saargebiet aufgeführt werden; am 27. November 1932 lief die
erste öffentliche Vorstellung im Saarbrücker Ufa-Palast187.
Die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ verfügte zwar nun über ein modernes Propa¬
gandamedium. dessen Wirkung aber größtenteils verpuffte, da es ihr nicht gelang,
den Streifen auch außerhalb der für die Saarfrage ohnehin sensibilisierten Orts¬
gruppen aufzuführen. Angesichts der strukturellen Krise der deutschen Filmindustrie
ab Mitte der zwanziger Jahre, die infolge der Brüningschen Deflationspolitik weiter
verstärkt wurde188, sowie den allgemein rückläufigen Besucherzahlen in den deut¬
schen Lichtspielhäusern dürfte „Das deutsche Land an der Saar“ zu spät auf den
Markt gelangt sein, um ein größeres Publikum über die Problematik des Saargebiets
aufzuklären: Zum 1. Januar 1934 erging zudem ein parteiamtliches Verbot gegen den
Film, da er die politischen Veränderungen im Reich nicht gebührend berücksichtig¬
te189. Aus ideologischer Engstirnigkeit hatten sich die Nationalsozialisten selbst eines
der wirksamsten Propagandamittel im Abstimmungskampf beraubt190. Es blieb bei
Wochenschauberichten, beispielsweise überden 30. Januar 1934 in Saarbrücken, da
und 1125.
184 Vgl. Brief des PrMI an die GSV (04.04.31), in: BA-R 8014/681.
185 Vgl. SF 13 (1932) 5. S. 82 f. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten ihn lediglich die Ortsgruppen des
Bundes in Berlin, Leipzig und Mengede vor ihren Mitgliedern gezeigt: Vgl. SF 12(1931 ) 1, S. 16; SF
12(1931)21.S.363.
186 Vgl. SF 13 (1932) 22, S. 370. Vgl. ebenso BA-R 8014/1108 sowie die Liste der Untertitel in: BA-R
8014/1125 (Dok. 12 im Anhang).
187 Zur Uraufführung in Saarbrücken vgl. Aufzeichnung Wagners (01.12.32), in: LHA Koblenz, 403/
16.857.
188 Vgl. Barbian. S. 241 f.
189 Vgl. Brief der GSV an das Sanatorium Agra (24.05.34), in: BA-R 8014/183. Damit war der Film
schon vor Inkrafttreten des Reichsfilmgesetzes vom 16.02.34 verboten worden, das eine Vorzensur
von Manuskripten sowie eine generelle Kontrolle der vorher produzierten Filme vorsah: Vgl. RGBl.
1934/1, S. 95-99. Zur NS-Filmpolitik vgl. WELCH: Propaganda and the German Cinéma, S. 6-30.
190 ln Paris hingegen lief im Jahr 1934 „La Tragédie de la Sarre“, der die kulturelle, volkswirtschaftliche
und geographische Zugehörigkeit des Saargebiets zu Frankreich belegen sollte. Vgl. Inhaltsangabe
(Februar 1934), in: BA-R 8014/446.
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