Bundes in das Saargebiet verschiekt und von Vogels Vertrauensleuten dort verteilt -
mit einer Auflage von 10.000 Exemplaren das ursprüngliche Werk verdrängte.
Nachdem Vogel im Frühjahr 1920 den Stein zur Herausgabe eines reich illustrierten
Sammelbandes ins Rollen gebracht hatte102, wandte sich die Geschäftsstelle erstmals
im August des gleichen Jahres mit einer eigenen Publikation an die Öffentlichkeit:
Die achtseitige Broschüre „Was jeder Deutsche vom Saargebiet und Saar-Verein
wissen muß“ ging zahlreichen befreundeten Verbänden und Vereinigungen sowie
den Parteien und Fraktionen der beiden Berliner Parlamente zu10'. Schon nach
wenigen Monaten erschien eine überarbeitete, im Seitenumfang verdoppelte zweite
Fassung mit zahlreichen Fotos saarländischer Landschafts- und Industriemotive, die
bei den Behörden allerdings geteilte Resonanz hervorrief: Während die RVP der
Bitte um Erstattung der Kosten für eine Neuauflage nachgeben wollte, konnte das
Auswärtige Amt der Broschüre nicht seine Zustimmung erteilen:
„Das meiste ist zwar zutreffend, zuweilen aber fehlt die nötige Sachlichkeit und Genauigkeit; [...]
Der nationale Gedanke scheint mir etwas stark betont zu sein; solche Übertreibungen sind gerade
gegenüber der Bevölkerung des Saargebiets weder nötig, da sie auf ihr Deutschtum nicht erst
hingewiesen zu werden braucht, noch zweckmäßig, da gewisse Kreise dahinter .nationalistische1
und .alldeutsche' Bestrebungen vermuten, was bei ihnen sofort zur Folge hat, das Ganze in
Mißkredit zu bringen.“104
Das 1 öseitige Büchlein, das massenhaft in Bibliotheken, Lesehallen, Wartezimmern,
Aufenthaltsräumen und Zügen ausgelegt wurde105, gab direkte Antworten auf rhetorische
Fragen und thematisierte in seinem darstellenden Teil die wirtschaftliche
Bedeutung des Saargebiets. Neben der Propaganda für das Saarrevier warb die
Broschüre ebenso für den kürzlich gegründeten Bund „Saar-Verein 6.
Mitte der zwanziger Jahre legte der Vorsitzende des Bundes der Saarvereine Otto
Andres drei juristische Untersuchungen über die Saarfrage vor107. Mit seinen
„Grundlagen des Rechtes im Saargebiet“ reagierte er auf das zwei Jahre zuvor
erschienene Buch Alexandre ALLOTS. Aus deutscher Sicht lange Zeit die einzige
umfassende Interpretation des materiellen Rechts im Saargebiet108, entwickelte sie
102 Vgl. Brief der GSV an die RfH (06.02.20), in: BA-R 8014/1018.
103 Vgl. BA-R 8014/734. Abdruck des Textes in: SF 1 (1920) 10, S. 68 f.
104 Brief des AA an das RMI (24 11,21), in: PA AA, II a Saargebiet, R 76.090. In einem sich mehrere
Monate hinziehenden Schriftwechsel gelang es Vogel schließlich doch, dem AA die Zustimmung zur
korrigierten Neuauflage abzutrotzen.
105 Vgl. Brief der GSV an die RVP (11.03.21}, in: BA-R 8014/780. Im Mai 1922 war die Gesamtauflage
von immerhin 20.000 Stück vergriffen: Vgl. Brief der GSV an das AA (22.05.22), in: PA AA, II a
Saargebiet, R 76.090.
i"fi Unter ähnlichem Namen legte die GSV den Band - inzwischen auf 32 qualitativ hochwertige Seiten
angewachsen und reichlich illustriert - vier Jahre später mit einer Auflage von 60.000 Exemplaren
erneut auf: Vgl. VOGEL: Deutsch die Saar immerdar! (1925); SF 15 (1934) 26, S. 594 f,
107 Vgl. ANDRES: Das deutsche Saargebiet; Ders.: Grundlagen des Rechtes; DERS.: Die Saarfrage. Vgl.
hierzu: SF 7 (1926) 19, S. 350 f.; SF 15 (1934) 25, S. 551.
108 Das Werk Wehbergs schien sich durch seine nicht eindeutig prodeutsche Position diskreditiert zu
haben: Vgl. SF 7 (1926) 19. S. 350.
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