Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

von  Berichten  über  die  Verhandlungen  kommunaler  Vertretungen,  von  Protestnoten
der  Parteien  sowie  die  Wiedergabe  saarländischer  und  reichsdeutscher  Parlamentsdebatten
  entwickelte  sich  der  „Saar-Freund“  im  Laufe  der  Jahre  zu  einem  Dokumentationsorgan
  und  Spiegelbild  des  politischen  Lebens  im  Saargebiet53.  Die  Chroniken
des  Tagesgeschehens  in  den  verschiedenen  saarländischen  Gemeinden  mit  ihren
Meldungen  über  Unglücksfälle,  Einbrüche,  Brände,  Lebensmittelschiebereien,
steigende  Lebenshaltungskosten,  Hausverkäufe,  Einweihungen  von  Kirchenglocken,
Gedenk-  und  Ehrentafeln  oder  die  Entwicklung  der  Einwohnerzahlen  liefern  darüber
hinaus  wertvolles  statistisches  Material  und  ebenso  wie  der  „Saarkalender“  Details
über  Vorgänge  auch  außerhalb  der  Saarmetropole.  Es  würde  zu  weit  führen,  den
„Saar-Freund“  als  prodeutsche  Alternative  zum  Amtsblatt  der  Regierungskommission
zu  bezeichnen,  doch  gerade  seine  ersten  Jahrgänge  berichteten  immer  wieder  über  die
rechtlichen  Vorschriften  zur  Einreise  in  das  Saargebiet54  und  wiesen  auf  wichtige
Anlaufstellen  der  Behörden  in  Berlin  hin55.  Meldungen  über  die  aktuellen  Kohlen-,
Strom-  und  Gaspreise  an  der  Saar  deuten  darauf  hin,  daß  die  Zeitung  durchaus  auch
ein  Informationsorgan  im  Saargebiet  selbst  sein  wollte56.  Da  es  Vogel  gelungen  war,
mit  Dr.  Walther  Cartellieri57.  Dr.  Georg  Krause-Wichmann58,  Matthias  Karius59 60  oder
Dr.  Curt  Groten6"  Spezialisten  für  die  Erörterung  wirtschaftlicher,  juristischer  und

53  Es  finden  sich  ebenso  Berichte  über  internationale  Verhandlungen  wie  über  Parteitage  und  Bezirkskonferenzen
  oder  beispielsweise  das  Budget  der  angefeindeten  Reko.  Ab  Mitte  der  zwanziger  Jahre
nahmen  derartige  Beiträge  immer  breiteren  Raum  ein.
54  Vgl.  SF  1  (1920)  11,  S.  92;  SF  1  (1920)  13,  S.  120;  SF  1  (1920)  16.  S.  162;  SF  1  (1920)20,  S.  207;  SF
2  (1921)  4,  S.  44  f.  Aus  gegebenem  Anlaß  wurde  dieser  Service  nach  1933  erneut  aufgegriffen;  Vgl.
beispielsweise  SF  14(1933)  11,  S.  173.
55  Vgl.  SF  1  (1920)  11,  S.  92;  SF  1  (1920)  12,  S.  104;  SF  1  (1920)  22,  S.  232.  Ebenso  findet  sich  der
exakte  Zugfahrplan  von  Saarbrücken  nach  München  und  Frankfurt  am  Main:  Vgl.  SF  5  (  1924)  4,  S.  58.
Vgl.  SF  1  (1920)5/6,  S.  35.
>7  Der  Sohn  des  Historikers  Alexander  Cartellieri  wechselte  im  Jahr  1923  aus  dem  Heidelberger  Privatsekretariat
  Hermann  Röchlings  an  die  Saar,  wo  er  vier  Jahre  später  die  Leitung  des  neu  gegründeten
Saarwirtschaftsarchives  der  Saarbrücker  Handelskammer  übernahm.  Im  Namen  des  Saarvereins  hielt
Cartellieri  zahlreiche  Vorträge  vor  akademischem  Publikum,  so  beispielsweise  im  Januar  1933  an
tschechischen  und  österreichischen  Hochschulen:  Vgl.  Ehren-Tafel  treubewährter  Helfer,  S.  358;
Hellwig:  Das  Saarwirtschaftsarchiv,  S.  16.
58  Die  Verbindungen  des  späteren  stellvertretenden  Syndikus  der  Trierer  Industrie-  und  Handelskammer
zumBdS  waren  auch  der  französischen  Sürete'  nicht  verborgen  geblieben:  Vgl.  Aufzeichnung  der  Sûreté
générale  (28.01.22).  in:  MAE,  Sarre  115.
54  Karius,  seit  1904  Geschäftsleiter  des  Gewerkvereins  in  Lothringen,  wechselte  zehn  Jahre  später  in  die
Saarbrücker  Rechtschutzabteilung  über,  wo  er  für  knappschaftliche  Fragen  der  Sozialversicherung
zuständig  war.  1922  und  1924  wurde  er  als  Zentrumskandidat  in  den  Landesrat  gewählt,  trat  aber  schon
im  Oktober  1924  die  Nachfolge  von  August  Brust  als  Direktor  des  Niedersächsischen  Kohlensyndikats
in  Hannover  an.  Aus  gesundheitlichen  Gründen  gab  er  diesen  Posten  im  Sommer  1930  auf:  Vgl.  SF  5
(  1924)  19.  S.  297.  Dem  Aufsichts-  und  Beratungsausschuß  derGSV  gehörte  Karius  von  Oktober  1924
bis  1933  an.  1930  wurde  er  zum  Ehrenmitglied  des  Bundes  ernannt:  Vgl.  SF  11  (1930)  21.  S.  398.
60 Die  Darlegungen  des  Gerichtsassessors  und  Mitarbeiters  der  SFG  über  Themen  wie  „Der  völkerrechtliche
  Wohnsitzbegriff“  (vgl.  SF  12  (1931)  1.  S.  8)  oder  „Abstimmungsfragen“  (vgl.  SF  12  (1931)  24.
S.  392  f.)  fanden  auch  die  Beachtung  der  Behörden  und  wurden  von  diesen  als  Informationsquelle
weiterempfohlen:  Vgl.  Aktennotiz  (04.12.31),  in:  BayHStA.  MA  106.099.  Zu  Groten  vgl.  Freund,  S.
91  f.
            
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