Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

das  Saargebiet  nur  noch  während  einer  Übergangsphase  als  Einheit  behandelt  werden
solle41 42.  Doch  schon  das  „Gesetz  über  die  vorläufige  Verwaltung  des  Saarlandes“  vom
30.  Januar  19354:  besiegelte  drei  Wochen  darauf  das  definitive  Ende  der  seit  1920
ruhenden  staatsrechtlichen  Zugehörigkeit  der  saarländischen  Landkreise  bzw.  Bezirke
  zu  Preußen  und  Bayern43.
*  *  *
Der  folgende  komprimierte  Abriß  der  politischen,  wirtschaftlichen,  sozialen  und
kulturellen  Geschichte  der  Saarregion  vor  191844  beschränkt  sich  auf  einzelne  Episoden
  und  Entwicklungslinien,  die  sich  im  kollektiven  Gedächtnis  der  Saarländer
einnisteten,  sich  zu  ihrem  Erfahrungshorizont  verdichteten,  in  den  Schulen  unterrichtet
  und  von  der  Saarpropaganda  der  Zwischenkriegszeit  immer  wieder  aufgegriffen
  wurden.  Über  ihre  Authentizität  herrschte  kein  Zweifel.  Vor  diesem  Hintergrund
betrieben  die  Saarländer  Politik,  kämpften  gegen  die  als  Unrecht  empfundene  französische
  Besetzung  bzw.  die  Völkerbundsregierung  und  ließen  sich  nicht  zuletzt  1935
in  ihrer  Entscheidung  beeinflussen45.
Am  Vorabend  der  Französischen  Revolution  war  das  Gebiet  des  heutigen  Bundeslandes
  hauptsächlich  in  das  Kurfürstentum  Trier  im  Norden,  das  Königreich  Frankreich
  im  Westen,  das  Fürstentum  Nassau-Saarbrücken  auf  dem  Saarkohlensattel
sowie  das  Herzogtum  Pfalz-Zweibrücken  im  (Nord-)  Osten  parzelliert46.  Die  territoriale
  Neuordnung  des  Grenzgebietes  an  der  mittleren  Saar  bestätigte  nach  der  Napoleonischen
  Ära  jedoch  nicht  die  vorrevolutionäre  Grenze  von  1792,  sondern
übertrug  im  Ersten  Pariser  Frieden  (30.  Mai  1814)  neben  der  Festung  Saarlouis  und
der  Doppelstadt  Saarbrücken-St.  Johann  auch  den  Großteil  des  saarländischen
Kohlengebietes  an  Frankreich.  Sollte  damit  der  Herrschaftsantritt  der  wiedereingesetzten
  Bourbonen  erleichtert  werden47,  so  rief  diese  restaurative  Konzession  beim
Saarbrücker  Bürgertum  heftige  Proteste  hervor.  Die  Wellen  der  Entrüstung  schlugen
um  so  höher,  da  die  bisherigen  Verlautbarungen  aus  Paris  die  feste  Überzeugung
genährt  hatten,  daß  zumindest  die  ehemals  nassau-saarbrückischen  Gebiete  Preußen
einverleibt  würden.  Erst  nach  der  Schlacht  von  Waterloo  zeigten  die  siegreichen
europäischen  Großmächte  erheblich  weniger  Konzessionsbereitschaft  gegenüber
Frankreich  und  schrieben  im  Zweiten  Pariser  Frieden  (20.  November  1815)  jenen

41  Vgl.  Brief  von  Neuraths  an  Frick  (07.01.35),  in:  BA-R  43-1/256.
42  RGBl  1935/1,  S.  66  ff.
44  Nach  Gebietserweiterungen  im  Norden  und  Osten  fand  schließlich  1957  die  „kleine  Wiedervereinigung“,
  die  zunächst  politische,  zwei  Jahre  darauf  auch  wirtschaftliche  Rückgliederung  des  nach
dem  Zweiten  Weltkrieg  teilautonomen  Saarlandes  in  die  Bundesrepublik  Deutschland  statt.
44  Vgl.  zur  politischen  Geschichte  des  Reviers  BELLOT;  KLEIN:  Geschichte  des  Landkreises  Saarbrücken;
KLOEVEKORN:  Preußischer  Gebietsteil;  PÖHLMANN:  Bayerischer  Gebietsteil.
47  Vgl.  zur  Problematik  der  Erinnerung  das  Kapitel  „Das  lebendige  Band  der  Generationen“  in:  HALB¬WACHS,
  S.48-55.
46  Siehe  hierzu  die  Karte  in:  Herrmann/  Sante.  S.  27.
47  Vgl.  SlEBURG:  Geschichte  Frankreichs,  S.  248  f.

19
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.