Änderung der Westgrenzen brachte431, vom Bund der Saarvereine mit Skepsis erwartet.
Zurückhaltend, aber nichtsdestoweniger deutl ich, unterbreitete der „Saar-Freund“
der deutschen Reichsregierung Vorschläge für die bevorstehende Verhandlungsführung432.
Insbesondere in Hinblick auf das Schicksal des Saargebietes hatte er
natürlich konkrete Vorstellungen, galt ihm doch das Vorgehen der Entente in der
Saarfrage als Gradmesser für deren ehrlichen Willen, einen dauerhaften Frieden in
Europa zu schaffen. Im Verlauf der elf Tage, während derer die Delegationen in dem
schweizerischen Ort verhandelten, untermauerten weitere Artikel die Forderungen
des Bundes: Angesichts dessen, daß Briand in Locarno kein ehrliches Spiel treibe
und gemeinsam mit dem britischen Premier Chamberlain einen Verhandlungskrieg
führe, müsse das Ziel der deutschen Politik sein, die Abstimmung an der Saar möglichst
weit vorzuverlegen. Unter keinen Umständen könne allerdings auf das Plebiszit
verzichtet werden433 434.
Die Reaktion des Bundes der Saarvereine auf das Vertrags werk, das Ende November
1925 nach kontroversen Diskussionen im Reichstag angenommen wurde, war ambivalent:
Einerseits trug er die Entschließung des „Westausschusses“ mit, derzufolge
der Vertrag als Fortschritt auf dem Weg der Befriedung Europas gewertet wurde,
machte aber auf der anderen Seite keinen Hehl aus seiner Kritik an der Kompromißlösung.
Vermutlich erst nach einer deutlichen Aufforderung seitens der Berliner
Wilhelmstraße wertete der „Saar-Freund“ die Ausblendung der Saarfrage in Locarno
nicht länger als Verrat, sondern interpretierte sie als klugen diplomatischen Schachzug,
der die Möglichkeit zu weiteren bilateralen Verhandlungen mit Paris eröffnet
habe. Ein weiteres Mal hatte das Bundesorgan damit seine Bereitschaft unter Beweis
gestellt, dem Auswärtigen Amt als Sprachrohr zu dienen.
In den folgenden Wochen und Monaten war die Haltung des Bundes zum Abkommen
von Locarno durch sein beharrliches Insistieren auf notwendige Erleichterungen
infolge von Teilrevisionen des Versailler Vertrages gekennzeichnet. Hierbei entwikkelte
sich der vielbeschworene „Geist von Locarno“ schnell zu einem geflügelten
Wort und alles, was den deutsch-saarländischen Interessen und Wünschen zuwiderlief,
stellte automatisch die Verständigungsbereitschaft Frankreichs in Frage, wohingegen
positive Entwicklungen wie die Räumung der Kölner Zone als Selbstverständlichkeiten
bagatellisiert wurden4'4.
431 Vgl. hierzu: HAGSPIEL, S. 165-171 und S. 248-287; KRÜGER: Außenpolitik, S. 269-372; MAXELON.
S. 164-241; NERLS. 71-76; WURM.
432 Vgl. SF 6 (1925) 19, S. 313 f.
433 Vgl. SF 6 (1925) 20. S. 329-334. Vgl. hierzu auch den Runderlaß des AA (14.10.24. in: ADAP, A XI.
Dok. 110, S. 263 f.), die Aufzeichnung Köpkes (07.01,26, in: ADAP, B 1/1, Dok. 30, S. 97) sowie die
Aufzeichnung Voigts (29.08.26, in: ADAP, B 1/2, Dok. 65, S. 137-142). ln dieser Frage zeigte sich
der SF in den folgenden Jahren konzilianter, da Frankreich durch den deutschen Verzicht auf das
Referendum eine moralische Niederlage erspart zu bleiben schien und so Konzessionen abgerungen
werden konnten: Vgl. SF6 (1925) 21. S. 350 f.; SF7 (1926) 8, S. 123 f.; SF8 (1927) 15, S. 233 f.;
SF 9 (1928) 9, S. 129 f. Vgl. auch: Groten: Die Volksabstimmung im Saargebiet, S. 61-69.
434 Vgl. SF6 (1925) 5, S. 72 f.; SF 6 (1925) 24, S. 398 f.; SF 7 (1926) 2, S. 26;ÄF 7 (1926) 3, S. 40 f.;
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