Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

gebrauch  seien  sogar  zahlreiche  Tote  zu  beklagen'47.  Da  die  gegen  die  Schuldigen
verhängte  Strafen  in  aller  Regel  verhältnismäßig  mild  ausfielen,  stand  für  den  „Saar-Freund“
  fest:  „Diese  Herrschaften  durften  morden,  vergewaltigen,  anrempeln,
schlagen,  stechen,  schießen.  Herr  Rault  lächelte  nur  befriedigt  [.„]“347 348.  Vor  allem
Frauen  und  Kinder  fielen  immer  wieder  dem  ungebührlichen  Verhalten  der  französischen
  Soldaten  zum  Opfer:  die  Bandbreite  der  unterstellten  Delikte  reicht  von
einfacher  Belästigung  auf  offener  Straße  über  Vergewaltigung  bis  hin  zum  Sexualmord349.
  In  noch  viel  stärkerem  Maße  als  die  einfachen  Soldaten  aus  Innerfrankreich
waren  die  farbigen  Besatzungstruppen  den  Haßtiraden  des  Vereins  ausgeliefert.
Ähnlich  wie  im  gesamten  Rheinland  wurden  auch  an  der  Saar  die  aus  Nordafrika  und
Indochina  stammenden  Verbände  als  Provokation  für  die  deutsche  Bevölkerung
empfunden.  Schon  die  reine  Anwesenheit  des  „verbrecherischen  Gesindels  aus  dem
Osten“  bzw.  der  ,,schwarze[n]  Pest“350  galt  als  Gefahr  für  die  Zivilbevölkerung:  Nicht
nur  die  Zahl  der  mit  Geschlechtskrankheiten  infizierten  Personen  sei  dramatisch
angestiegen,  sondern  die  farbigen  Soldaten  wurden  bezichtigt,  die  Schlafkrankheit
eingeschleppt  zu  haben"1.  Die  gesamte  europäische  Zivilisation  schien  durch  die
Kolonialregimenter  bedroht352.  In  ihrem  Propagandafeldzug  kooperierte  die  Berliner
Zentrale  mit  verschiedenen  Organisationen  wie  beispielsweise  der  „Rheinischen
Frauenliga“,  in  deren  Auftrag  sie  die  Flugschrift  „Farbige  Franzosen  am  Rhein“  einer
frühen  Ausgabe  des  „Saar-Freund“  beilegte353.  Da  bis  Anfang  1922  alle  farbigen
Regimenter  aus  dem  Saargebiet  abgezogen  waren,  rückte  die  rassistische  Komponente
  der  Saarvereinsagitation  gegen  die  französischen  Verbände  in  den  Hintergrund.
*  *  *
Schon  allein  durch  die  Einbindung  der  Völkerbundssatzung  in  das  Versailler  Vertragswerk
  mußte  das  als  Aufsichts-  und  Schiedsorgan  konzipierte  Gremium  zur
friedlichen  Beilegung  internationaler  Konflikte  und  zur  Wahrung  der  kollektiven
Sicherheit  der  deutschen  Propaganda  verdächtig  erscheinen.  Ihre  Befürchtungen

347 Insgesamt  zehn  Opfer  gingen  bis  1924  auf  das  Konto  der  französischen  Truppen:  Vgl.  BRUCH:
Franzosen  im  Saargebiet,  S.  5.
ms  <jp  -j  (1926)  5,  S.  77.  Sonstige  ähnliche  Vorwürfe  -  allein  bezogen  auf  das  Jahr  1920  in:  SF  1
(1920)7,  S.  40;  SF  1  (1920)  8,  S.  47  f.;  SF  1  (1920)9,  S.  62;  SF  1  (1920)  13,S.  114  ff.;  SF  1  (1920)
14,  S.  125;  SF  1  (1920)  17,  S.  170;  SF  1  (1920)  20,  S.  203;  SF  1  (1920)  22,  S.  223.  Die  Unzufriedenheit
  unter  den  französischen  Soldaten  nach  Kriegsende  und  deren  enttäuschte  Erwartungen,  die
manche  Entgleisung  zwar  nicht  rechtfertigen,  aber  verständlicher  machen  können,  hat  CABANES
untersucht.
349  Vgl.  die  Berichte  über  die  Vergewaltigung  eines  Dienstmädchens  durch  zwei  asiatische  Soldaten,  in:
SF  1  (1920)  3,  S.  11;  SF  1  (1920)  8,  S.  48.  Vgl.  auch  SF  1  (1920)  11,  S.  87;  SF  1  (1920)  16,  S.  155;
SF  7  (1926)  19,  S.  361  f.;SF  10(1929)  10,  S.  186  f.
350  SF  1  (1920)  9,  S.  63.  Weitere  Ausfälle  gegen  die  farbigen  Soldaten:  „Unheil  stiftenden
Heuschreckenschwarm“  (SF  2  (1921)  3,  S.  27),  „Niggergreuel  im  besetzten  Gebiet“  (SF  2  (1921)  12,
S.  164)  oder  auch  „finstere  Menschen  finsterer  Erdteile“  (SF  2  (1921)  2,  S.  15).
351  Vgl.  SF  2  (1921)  3,  S.  29;  SF  2  (1921)  7,  S.  82.
352  Vgl.  SF  1  (1920)  16,  S.  155;  SF  2  (1921)  6,  S.  68  f.;  SF  2  (1921)  6,  S.  86;  SF  2  (1921)  7,  S.  102.
353  Vgl.  SF  1  (1920)  12,  S.  95  ff.  und  S.  104.

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