gebrauch seien sogar zahlreiche Tote zu beklagen'47. Da die gegen die Schuldigen
verhängte Strafen in aller Regel verhältnismäßig mild ausfielen, stand für den „Saar-Freund“
fest: „Diese Herrschaften durften morden, vergewaltigen, anrempeln,
schlagen, stechen, schießen. Herr Rault lächelte nur befriedigt [.„]“347 348. Vor allem
Frauen und Kinder fielen immer wieder dem ungebührlichen Verhalten der französischen
Soldaten zum Opfer: die Bandbreite der unterstellten Delikte reicht von
einfacher Belästigung auf offener Straße über Vergewaltigung bis hin zum Sexualmord349.
In noch viel stärkerem Maße als die einfachen Soldaten aus Innerfrankreich
waren die farbigen Besatzungstruppen den Haßtiraden des Vereins ausgeliefert.
Ähnlich wie im gesamten Rheinland wurden auch an der Saar die aus Nordafrika und
Indochina stammenden Verbände als Provokation für die deutsche Bevölkerung
empfunden. Schon die reine Anwesenheit des „verbrecherischen Gesindels aus dem
Osten“ bzw. der ,,schwarze[n] Pest“350 galt als Gefahr für die Zivilbevölkerung: Nicht
nur die Zahl der mit Geschlechtskrankheiten infizierten Personen sei dramatisch
angestiegen, sondern die farbigen Soldaten wurden bezichtigt, die Schlafkrankheit
eingeschleppt zu haben"1. Die gesamte europäische Zivilisation schien durch die
Kolonialregimenter bedroht352. In ihrem Propagandafeldzug kooperierte die Berliner
Zentrale mit verschiedenen Organisationen wie beispielsweise der „Rheinischen
Frauenliga“, in deren Auftrag sie die Flugschrift „Farbige Franzosen am Rhein“ einer
frühen Ausgabe des „Saar-Freund“ beilegte353. Da bis Anfang 1922 alle farbigen
Regimenter aus dem Saargebiet abgezogen waren, rückte die rassistische Komponente
der Saarvereinsagitation gegen die französischen Verbände in den Hintergrund.
* * *
Schon allein durch die Einbindung der Völkerbundssatzung in das Versailler Vertragswerk
mußte das als Aufsichts- und Schiedsorgan konzipierte Gremium zur
friedlichen Beilegung internationaler Konflikte und zur Wahrung der kollektiven
Sicherheit der deutschen Propaganda verdächtig erscheinen. Ihre Befürchtungen
347 Insgesamt zehn Opfer gingen bis 1924 auf das Konto der französischen Truppen: Vgl. BRUCH:
Franzosen im Saargebiet, S. 5.
ms <jp -j (1926) 5, S. 77. Sonstige ähnliche Vorwürfe - allein bezogen auf das Jahr 1920 in: SF 1
(1920)7, S. 40; SF 1 (1920) 8, S. 47 f.; SF 1 (1920)9, S. 62; SF 1 (1920) 13,S. 114 ff.; SF 1 (1920)
14, S. 125; SF 1 (1920) 17, S. 170; SF 1 (1920) 20, S. 203; SF 1 (1920) 22, S. 223. Die Unzufriedenheit
unter den französischen Soldaten nach Kriegsende und deren enttäuschte Erwartungen, die
manche Entgleisung zwar nicht rechtfertigen, aber verständlicher machen können, hat CABANES
untersucht.
349 Vgl. die Berichte über die Vergewaltigung eines Dienstmädchens durch zwei asiatische Soldaten, in:
SF 1 (1920) 3, S. 11; SF 1 (1920) 8, S. 48. Vgl. auch SF 1 (1920) 11, S. 87; SF 1 (1920) 16, S. 155;
SF 7 (1926) 19, S. 361 f.;SF 10(1929) 10, S. 186 f.
350 SF 1 (1920) 9, S. 63. Weitere Ausfälle gegen die farbigen Soldaten: „Unheil stiftenden
Heuschreckenschwarm“ (SF 2 (1921) 3, S. 27), „Niggergreuel im besetzten Gebiet“ (SF 2 (1921) 12,
S. 164) oder auch „finstere Menschen finsterer Erdteile“ (SF 2 (1921) 2, S. 15).
351 Vgl. SF 2 (1921) 3, S. 29; SF 2 (1921) 7, S. 82.
352 Vgl. SF 1 (1920) 16, S. 155; SF 2 (1921) 6, S. 68 f.; SF 2 (1921) 6, S. 86; SF 2 (1921) 7, S. 102.
353 Vgl. SF 1 (1920) 12, S. 95 ff. und S. 104.
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