Die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ polemisierte nicht nur gegen das Völkerbundsorgan
als solches, sondern agitierte ebenso gegen deren politische Entscheidungen.
Zwei der Propagandathemen des Saarvereins aus dem Bereich der saarländischen
Innenpolitik sollen im folgenden in geraffter Form dargestellt werden.
Der Kampf gegen die französische Schule und den französischen Sprachunterricht
stand in keinem Verhältnis zu der eigentlichen Bedeutung des Problems: Trotz aller
Vergünstigungen für die Kinder und deren Eltern und trotz teilweise massiver
Druckmittel seitens der Grubenverwaltung”s besuchten auf dem Höhepunkt der
Werbekampagne lediglich etwa 5% der schulpflichtigen saarländischen Kinder
französische Schulen. Drei Jahre vor dem Plebiszit waren es nach einem starken
Rückgang zu Ende der zwanziger Jahre ungefähr 3.200 Kinder' '1'. Dessenungeachtet
stand für das Bundesorgan fest:
„Die französische Schule ist eine Pestbeule an dem saarländischen Schulkörper. Sie zu bekämpfen.
muß uns jedes Mittel recht sein, das sittlich erlaubt und erfolgversprechend ist [...]. Hinweg
mit diesem welschen Gewächs!“338 340
Die Agitation nahm teilweise groteske Formen an. So heroisierte der „Saar-Freund“
beispielsweise die mangelnde Lernbereitschaft einer saarländischen Oberklasse im
Französischunterricht als Akt des stillen Widerstandes341. In zahlreichen Artikeln und
Vorträgen ereiferten sich Vogels Mitstreiter vor allem gegen die Zurückdrängung der
traditionellen Konfessionsschule und gegen die mangelnde Befähigung der protegierten
französischen Lehrerschaft, die es den Kindern später unmöglich mache, ein
Studium in Deutschland aufzunehmen. Ebenso machte sie gegen die inhaltliche
Ausrichtung der reformierten Schulbücher mobil, die ihrer Meinung nach den saarländischen
Heimatgedanken auf Kosten des deutschen Nationalgefühls überbetonten342.
Ebenso war das im Saargebiet stationierte französische Militär vielen Mitgliedern des
Bundes der Saarvereine ein Dorn im Auge, hatten die meisten von ihnen doch selbst
im Feld gestanden und während der etwa 15monatigen Dauer des Besatzungsregimes
eigene leidvolle Erfahrungen sammeln müssen. Mit dem Inkrafttreten des Saarstatuts
und dem Amtsantritt der Regierungskommission Ende Februar 1920 war die Phase
der französischen Militärverwaltung zwar de iure beendet, tatsächlich verstand es die
verhaftet, aus Mangel an Beweisen aber freigesprochen wurde, vgl. Mallmann/ Paul: Bartholomäus
Koßmann; BOST.
338 Vgl. SF4 (1923) 2, S. 16: SF4 (1923) 20, S. 262; SF4 (1923) 22, S. 282; SF 5 (1924) 12, S. 176.
339 Vgl. SF 14(1933)6, S. 92.
340 SF8 (1927) 11. S. 171.
341 Vgl. SF 8 (1927) 8, S. 125.
342 Vgl. zur deutschen Position: HANNIG: Historisch-politische Erziehung im Saargebiet, S. 73-76. Vgl.
allgemein zum „Schulkampf': SF4 (1923) 3, S. 25 ff.; SF5 (1924) 6, S. 78 f.; SF 5 (1924) 9, S. 134
f.; SF5 (1924) 10, S. 137- 142; SF 5 (1924) 10, S. 146; SF 7 (1926) 21, S. 386 ff.; SFB (1927) 12,
S. 192 f.; SF 11 (1930) 13/14. S. 248 ff.; SF 11 (1930) 22, S. 406 ff.; SF 12 (1931) 4, S. 55 f.; SF 12
(1931)6, S. 90 f.; SF 12(1931) 13/14, S. 209-212; SF 12 (1931) 13/14, S. 222-227; SF 12(1931)
20, S. 337 f.; SF 12 (1931) 21, S. 355 f.; SF 12 (1931) 22, S. 369 f.; SF 12 (1931) 23, S. 402 ff.
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