weitgehend mit Gleichgültigkeit aufgenommen, zugleich aber als willkommene
Gelegenheit genutzt, seine Politik der Unterdrückung erneut zu brandmarken"2.
Trotz aller Ressentiments, die der „Saar-Freund'1 der Regierungskommission als
Institution entgegenbrachte, ernteten ihre neuen Mitglieder in späteren Jahren zunächst
Vorschußlorbeeren - sofern sie nicht offensichtlich dem französischen Lager
zuzurechnen waren '33. Es lag in der Natur der Sache, daß sich die drei Nachfolger
Raults als Präsidenten der Regierungskommission stärker der Kritik an ihrer Amtsführung
ausgesetzt sahen als die Verantwortlichen der anderen Ressorts. Die Reichsregierung
forcierte dabei aus außenpolitischen Erwägungen keineswegs die Ernennung
eines saarländischen Präsidenten, da sich die prodeutsche Propaganda hätte
größere Zurückhaltung auferlegen müssen, während der deutsche Vorsitzende
gezwungen gewesen wäre, Entscheidungen mitzutragen, die den Interessen des
Reichs entgegenstanden332 334.
Das Verhältnis zu den insgesamt vier saarländischen Mitgliedern der Regierungskommission,
die in aller Regel für Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Volkswohlfahrt
und Sozialversicherung zuständig waren, läßt sich nicht auf einen Nenner
bringen: Alfred von Boch (1920) zollte der Verein vor allem rückblickend Anerkennung
für seine Entscheidung, aus Protest gegen das Vorgehen Raults während des
Beamtenstreiks zurückzutreten. Jacob Hector (1920-1923) sah sich wegen seines
profranzösischen Kurses von Anfang an heftiger Kritik ausgesetzt335, während sein
Nachfolger Julius Land (1923-1924) als Marionette in den Händen der französischen
Partei galt und sich durch sein Eintreten für eine Notverordnung vollends diskreditierte336.
Erst zu Bartholomäus Koßmann (1924-1935) entwickelte sich nach anfänglichen
Differenzen ein weitgehend reibungsfreies Verhältnis337.
332 Vgl. SFll (1930) 15, S. 293; SF 15 (1934) 18, S. 338 f.
ni Im kanadischen Mitglied Richard Deans Waugh schien die prodeutsche Partei sogar einen Fürsprecher
gefunden zu haben, der infolgedessen explizit von der Kritik ausgenommen wurde. Waugh geriet
mehrfach mit seinen Kollegen in Konflikt: Beispielsweise erklärte er. daß der Versailler Vertrag für
ihn seine Bibel sei „et il faudrait etre sür de ne pas aller ä l’encontre de ses dispositions“, worauf
Moltke-Huitfeld ihm antwortete, daß es die Aufgabe der Reko sei, den Vertrag eben genau wie die
Bibel zu interpretieren: Vgl. Proces-Verbal vom 28.07.20, in: LA Saarbrücken, NL Koßmann 1.
334 Vgl. Brief von Bülows an die deutsche Delegation in Genf (29.09.30), in: PA AA, Referat Völkerbund,
R 97.302.
335 Als kommissarischer Bürgermeister von Saarlouis hatte der Arzt (1872-1954) im Juli 1919 eine nicht
autorisierte Ergebenheitsadresse der Stadt an Clemenceau gerichtet. Da er in einem Gerichtsverfahren
unter Eid leugnete, das Schreiben verfaßt zu haben, mußte er im März 1923 zurücktreten. Für ihn
hatte der Meineid jedoch keine juristische Konsequenzen: Vgl. die Sammelmappe „Dr. Hector
Saarlouis Landesverrat“ (1919-1934), in: BA-R 8014/894. Im eigentlichen Abstimmungskampf
betätigte er sich ebenso wie sein Sohn Edgar in der „Saarländischen Wirtschaftsvereinigung“ zugunsten
des Status quo: Vgl. ZENNER: Parteien und Politik, S. 314 f.
336 Vgl. SF 4 (1923) 16, S. 232; SF 5 (1924) 3, S. 31 f.
337 Über Koßmann (1883-1952) war ein Dossier in der GSV angelegt worden, mit welchem er wegen
seines Eintretens für den Verbleib General Andlauers 1919 hätte an den Pranger gestellt werden
können. Während seiner Zeit als Präsident des Landesrates stand er mehrfach im Zentrum der Kritik:
Vgl. undatiertes Dossier, in: BA-R 8014/891; SF 3 (1922) 3, S. 30; SF 3 (1922) 8, S. 92 f.; SF 3
(1922) 15, S. 233. Zu Koßmann allgemein, der 1944 im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler
189