Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

dienste,  zog  sich  als  roter  Faden  durch  die  Publikationen  und  Vorträge.  Bis  das
Bundesorgan  im  Frühjahr  1935  nach  über  15  Jahren  sein  Erscheinen  einstellte,  gab
es  keine  Ausgabe  des  „Saar-Freund“,  in  welcher  die  Regierungskommission  nicht
neuer  Amtsvergehen  und  Vertragsbrüche  bezichtigt  worden  wäre320.  Damit  setzte  die
Redaktion  die  Völkerbundsregierung  dem  Vorwurf  aus,  sie  nehme  ihr  Mandat  mit
dem  ausschließlichen  Ziel  wahr,  das  Deutschtum  zu  schwächen  und  Frankreich  zu
begünstigen.  Diese  Behauptung  erhielt  dadurch  eine  neue  Qualität,  daß  der  Verein  ihr
vorsätzliches  Handeln  attestierte:  Beispielsweise  nehme  sie  mit  voller  Absicht  den
Ruin  der  saarländischen  Wirtschaft  und  eine  Hungersnot  in  Kauf,  um  die  angeschlagene
  Mark  durch  die  französische  Währung  zu  verdrängen321.  Als  „Platzhalterin  der
französischen  Annexionisten“  stehe  sie  unter  dem  beherrschenden  Einfluß  der
Bergwerksdirektion,  welche  die  eigentliche  Regierung  im  Saargebiet  darstelle322.  Zeit
seines  Bestehens  kritisierte  der  Bund  der  Saarverein  aufs  schärfste  sämtliche  Maßnahmen
  der  Regierungskommission,  welche  auf  die  Eigenständigkeit  des  Grenzlandes
  bzw.  eine  dauerhafte  Separation  abzielten  ’23.  Schließlich  waren  die  Saarländer
Deutsche  und  wollten  „bis  auf  einen  lächerlich  geringen  Prozentsatz  mit  französischem
  Geld  gekaufter  Verräter"2'24  auch  Deutsche  bleiben.  Paradoxerweise  forderte
ausgerechnet  der  Bund  der  Saarvereine  von  der  Regierungskommission  und  dem
Völkerbund  demokratische  Strukturen  ein,  während  seine  eigenen  Protagonisten  -

1211  Allein  bezogen  auf  das  Jahr  1925  erhob  der  SF  die  Vorwürfe,  daß  die  Reko  der  französischen  „Société
Houllière  de  Sarre  et  Moselle“  erlaubt  habe,  von  lothringischer  Seite  saarländische  Flöze  abzubauen,
während  sie  die  durch  Raubbau  bedingten  Grubenschäden  dulde.  Sie  lehne  eine  höhere  Besoldung  der
Beamten  ab,  da  sie  die  Steuererleichterungen  für  den  französischen  Fiskus  nicht  antasten  wolle  und
sabotiere  eine  ordnungsgemäße  Rechtsprechung,  indem  sie  die  Richter  nicht  bestätige.  Die  Arbeitskammer
  verfüge  lediglich  über  Akklamationsrechte.  Da  ihr  die  Wohlfahrt  der  saarländischen  Bevölkerung
  keineswegs  am  Herzen  liege,  habe  die  Reko  nichts  gegen  die  zollpolitische  Abschnürung  des
Saargebiets  unternommen  und  die  Einführung  des  Franc  aktiv  begünstigt,  während  die  saarländischen
Sozialversicherungsleistungen  bis  zu  80%  hinter  den  reichsdeutschen  zurückblieben.  Entgegen
eindeutigen  Bestimmungen  des  Saarstatuts  habe  sie  neue  Steuern  nach  französischem  Vorbild  wie
auch  andere  Verordnungen  ohne  vorherige  Befragung  des  Landesrates  eingeführt  und  trotz  der
Aufforderung  des  Völkerbundsrates  nichts  in  der  Schulfrage  unternommen.  Mit  Billigung  der  Reko
seien  im  Saargebiet  Werber  für  die  Fremdenlegion  unterwegs,  die  Tätigkeitsberichte  an  den  Völkerbund
  seien  stets  tendenziell  gehalten.  Sie  verbiete  den  saarländischen  Beamten  die  Teilnahme  an
offiziellen  Veranstaltungen  der  Jahrtausendfeier,  während  Rault  persönlich  die  französischen  Militärparaden
  abnehme.  Sie  habe  die  Spannungen  auf  dem  Wohnungsmarkt  zu  verantworten  und  setze
ihre  Machtbefugnisse  diktatorisch  ein,  wohingegen  sie  im  Vorfeld  des  Generalstreiks  auf  den  Gruben
untätig  geblieben  sei.
221  Vgl.  SF  4  (1923)  6/7,  S.  80.  Im  Verlauf  dieser  Kontroverse  um  die  Einführung  des  Francs  mußte  sich
die  Reko  die  Unterstellung  gefallen  lassen,  sie  kalkuliere  den  Tod  der  hinsiechenden  saarländischen
Sozialrentner  bewußt  ein,  damit  diese  den  Tag  der  Abstimmung  nicht  mehr  erlebten:  Vgl.  SF  3  (1922)
17,  S.  245  f.  Siehe  auch  SF  6  (1925)  3,  S.  35  f,;  SF  6  (1925)  6,  S.  90  f.
322  Vgl.  SF  6  (1925)3,  S.  33  f.  Zitat:  SF  6  (1925)  2,  S.  19.
22  Vgl.  Protokoll  der  Mitgliederversammlung  vom  07.05.22  (  18.05.22),  in:  B  A-R  8014/21.  Längerfristig
plane  Paris,  einen  „Duodezstaat  von  Frankreichs  Gnaden“  zu  errichten:  Vgl.  SF  2  (1921)  18,  S.  255.
Aus  der  Flut  von  ähnlichlautenden  Artikeln  im  SF  vgl.  exemplarisch:  SF  12  (1931)  4,  S.  48  ff.
324 Vgl.  SF  5  (1924)  15,  S.  218.

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