dienste, zog sich als roter Faden durch die Publikationen und Vorträge. Bis das
Bundesorgan im Frühjahr 1935 nach über 15 Jahren sein Erscheinen einstellte, gab
es keine Ausgabe des „Saar-Freund“, in welcher die Regierungskommission nicht
neuer Amtsvergehen und Vertragsbrüche bezichtigt worden wäre320. Damit setzte die
Redaktion die Völkerbundsregierung dem Vorwurf aus, sie nehme ihr Mandat mit
dem ausschließlichen Ziel wahr, das Deutschtum zu schwächen und Frankreich zu
begünstigen. Diese Behauptung erhielt dadurch eine neue Qualität, daß der Verein ihr
vorsätzliches Handeln attestierte: Beispielsweise nehme sie mit voller Absicht den
Ruin der saarländischen Wirtschaft und eine Hungersnot in Kauf, um die angeschlagene
Mark durch die französische Währung zu verdrängen321. Als „Platzhalterin der
französischen Annexionisten“ stehe sie unter dem beherrschenden Einfluß der
Bergwerksdirektion, welche die eigentliche Regierung im Saargebiet darstelle322. Zeit
seines Bestehens kritisierte der Bund der Saarverein aufs schärfste sämtliche Maßnahmen
der Regierungskommission, welche auf die Eigenständigkeit des Grenzlandes
bzw. eine dauerhafte Separation abzielten ’23. Schließlich waren die Saarländer
Deutsche und wollten „bis auf einen lächerlich geringen Prozentsatz mit französischem
Geld gekaufter Verräter"2'24 auch Deutsche bleiben. Paradoxerweise forderte
ausgerechnet der Bund der Saarvereine von der Regierungskommission und dem
Völkerbund demokratische Strukturen ein, während seine eigenen Protagonisten -
1211 Allein bezogen auf das Jahr 1925 erhob der SF die Vorwürfe, daß die Reko der französischen „Société
Houllière de Sarre et Moselle“ erlaubt habe, von lothringischer Seite saarländische Flöze abzubauen,
während sie die durch Raubbau bedingten Grubenschäden dulde. Sie lehne eine höhere Besoldung der
Beamten ab, da sie die Steuererleichterungen für den französischen Fiskus nicht antasten wolle und
sabotiere eine ordnungsgemäße Rechtsprechung, indem sie die Richter nicht bestätige. Die Arbeitskammer
verfüge lediglich über Akklamationsrechte. Da ihr die Wohlfahrt der saarländischen Bevölkerung
keineswegs am Herzen liege, habe die Reko nichts gegen die zollpolitische Abschnürung des
Saargebiets unternommen und die Einführung des Franc aktiv begünstigt, während die saarländischen
Sozialversicherungsleistungen bis zu 80% hinter den reichsdeutschen zurückblieben. Entgegen
eindeutigen Bestimmungen des Saarstatuts habe sie neue Steuern nach französischem Vorbild wie
auch andere Verordnungen ohne vorherige Befragung des Landesrates eingeführt und trotz der
Aufforderung des Völkerbundsrates nichts in der Schulfrage unternommen. Mit Billigung der Reko
seien im Saargebiet Werber für die Fremdenlegion unterwegs, die Tätigkeitsberichte an den Völkerbund
seien stets tendenziell gehalten. Sie verbiete den saarländischen Beamten die Teilnahme an
offiziellen Veranstaltungen der Jahrtausendfeier, während Rault persönlich die französischen Militärparaden
abnehme. Sie habe die Spannungen auf dem Wohnungsmarkt zu verantworten und setze
ihre Machtbefugnisse diktatorisch ein, wohingegen sie im Vorfeld des Generalstreiks auf den Gruben
untätig geblieben sei.
221 Vgl. SF 4 (1923) 6/7, S. 80. Im Verlauf dieser Kontroverse um die Einführung des Francs mußte sich
die Reko die Unterstellung gefallen lassen, sie kalkuliere den Tod der hinsiechenden saarländischen
Sozialrentner bewußt ein, damit diese den Tag der Abstimmung nicht mehr erlebten: Vgl. SF 3 (1922)
17, S. 245 f. Siehe auch SF 6 (1925) 3, S. 35 f,; SF 6 (1925) 6, S. 90 f.
322 Vgl. SF 6 (1925)3, S. 33 f. Zitat: SF 6 (1925) 2, S. 19.
22 Vgl. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 07.05.22 ( 18.05.22), in: B A-R 8014/21. Längerfristig
plane Paris, einen „Duodezstaat von Frankreichs Gnaden“ zu errichten: Vgl. SF 2 (1921) 18, S. 255.
Aus der Flut von ähnlichlautenden Artikeln im SF vgl. exemplarisch: SF 12 (1931) 4, S. 48 ff.
324 Vgl. SF 5 (1924) 15, S. 218.
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