Abstimmungsergebnisses forderte die Geschäftsstelle „Saar-Verein" die Personalien
der noch immer arbeitslosen Saarländer bis Anfang Februar 1935 an. damit die
Landesgruppenleiter mit den Landesarbeitsämtern schnelle Abhilfe leisten konnten211*.
Während dieser Übergangsphase traten zahlreiche Bergbeamte an Vogel mit der Bitte
heran, sich für sie bei der Neubesetzung der Saarbrücker Grubendirektion zu verwenden.
3.2.4 Wirtschaftspropagandistische Maßnahmen des Bundes der Saarvereine
Neben allgemeinen Standortnachteilen hemmte das Fehlen einer einheitlichen Wirtschaftspolitik
die saarländische Schwerindustrie der Völkerbundszeit in ihrer Entwicklung.
Mehrere, nur partiell in ihren Zielsetzungen übereinstimmende Protagonisten
agierten neben- und gegeneinander und banden auf diese Weise Kräfte, so daß
Chancen entweder nicht erkannt oder aus nationalpolitischen Erwägungen nicht
genutzt wurden. Die Regierungskommission verzichtete angesichts ihrer begrenzten
Amtsdauer, längerfristig wirkende Strukturmaßnahmen einzuleiten, während die
Vertreter Frankreichs ihre Ambitionen ab einem gewissen Punkt darauf beschränkten,
bis zur absehbaren Rückgliederung an Deutschland den größtmöglichen Profit aus
dem saarländischen Pfand zu ziehen. Wegen der unzureichenden Kompetenzen des
Landesrates mußten die Handelskammer, die Gewerkschaften sowie Arbeitgeberorganisationen
auf der Seite der Saarländer mit der Regierungskommission bzw. der
„Administration des Mines Domaniales“ verhandeln. Obwohl sich in ihren ersten
Jahren eine Gründungswelle neuer Betriebe nachweisen läßt, fällt die wirtschaftspolitische
Bilanz der Völkerbundsverwaltung insgesamt gesehen negativ aus* 209-ein
Umstand, auf den der Bund der Saarvereine kontinuierlich hinwies, wenn er wie die
anderen Propagandisten des Rückgliederungslagers betonte, daß das Saargebiet nur
als ein wirtschaftliches und politisches Glied Deutschlands existieren könne210.
Ähnlich wie ihr karitatives Engagement dienten die wirtschaftspropagandistischen
Maßnahmen der Geschäftsstelle „Saar-Verein" dem Zweck, sowohl unter den
ausgewanderten und ausgewiesenen Saarländern als auch unter ihren zurückgebliebenen
Verwandten dem Gefühl entgegenzutreten, von reichsdeutscher Seite im Stich
gelassen worden zu sein. Angesichts einer unbestimmten Dauer der Abtrennung211
mußte von Anfang an verhindert werden, daß die französischen „Wohltaten" ihr Ziel
erreichten und Frankreich als am Ausgang des Plebiszit interessierte Macht die
LA Saarbrücken, Saar-Verein 27.
JW Vgl. Rundschreiben der GSV an die Ortsgruppen und selbständigen Saarobmänner im Reiche
(19.01.35), in: Ebd.
209 Vgl. Herrmann/ Sante, S. 63 ff.
210 Vgl. SF2 (1921) 17, S. 246 f.; SF 8 (1927) 13, S. 201 ff.; SF 8 (1927) 16, S. 272 f.; SF 11 (1930)
13/14, S. 244 f.; CARTELLIERl: Wirtschaftskunde, S, 72-77; Mayer: Französische Politik. S. 49-63;
Die Saarwirtschaft zwischen Deutschland und Frankreich, S. 9-20; SAVELKOULS: Die Wirtschaft im
Saargebiet, S. 207-216.
Das Saarstatut sah zwar eine 15jährige Übergangsphase vor, doch hätte diese durch bilaterale
Verhandlungen zwischen Berlin und Paris verkürzt werden können.
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