Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

zu  weisen202.  Die  Flut  der  Hilfsgesuche  ebbte  auch  nach  der  nationalsozialistischen
„Machtergreifung“  zunächst  nicht  ab.  Erst  in  den  letzten  Monaten  vor  dem  Saarplebiszit
  begannen  die  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  der  Reichsregierung  zu
greifen203.  Als  Instrument  zur  Eindämmung  der  Jugendarbeitslosigkeit  war  Mitte
1931  von  Brüning  der  „Freiwillige  Arbeitsdienst“  (FAD)  ins  Leben  gerufen  worden204,
  dessen  propagandistisches  Potential  sich  auch  die  neuen  Machthaber  zunutze
machten.  Da  der  reichsdeutsche  Arbeitsdienst  auf  viele  junge  Männer  aus  dem
Saargebiet  eine  weitaus  größere  Anziehungskraft  als  das  von  der  Regierungskommission
  initiierte  Pendant  ausübte,  erfuhren  in  den  Jahren  1933  und  1934  etwa  20.000
Saarländer  in  den  Lagern  eine  vormilitärische  Ausbildung,  die  von  propagandistischen
  Schulungen  flankiert  wurde.  Die  regelmäßig  von  seiten  der  Saarregierung
erhobenen  Beschwerden  und  das  von  ihr  erlassene  Werbeverbot  für  den  FAD205
leisteten  dem  Zulauf  keinen  Abbruch.  Schenkt  man  dem  Sachbearbeiter  beim  Reichskommissar
  für  den  Freiwilligen  Arbeitsdienst  Glauben,  so  wurden  die  Saarländer  in
bevorzugten  Lagern  untergebracht  und  kamen  in  den  Genuß  von  Privilegien,  die
ihren  reichsdeutschen  Kameraden  verwehrt  blieben206.
Großes  Engagement  konnte  die  Geschäftsstelle  „Saar-Verein"  in  den  letzten  Monaten
vor  der  Abstimmung  für  die  Arbeitsdienstwilligen  oder  im  Bereich  der  Arbeitsbeschaffung
  nicht  mehr  entfalten,  da  sie  zu  sehr  mit  der  Erfassung,  der  Betreuung
und  den  Planungen  für  den  Transport  der  Abstimmungsberechtigten  beschäftigt  war.
Allerdings  leistete  sie  gemeinsam  mit  ihren  Ortsgruppen  und  Obleuten  wertvolle
Unterstützungsdienste,  indem  sie  den  Landesarbeitsämtern  Namen  und  Anschriften
erwerbsloser  Saarländer  im  Reich  mitteilte207.  Unmittelbar  nach  Bekanntgabe  des

202  Vgl.  BA-R  8014/967-972.
20'  Das  RMPropaganda  teilte  Ende  Oktober  1934  mit,  daß  die  Reichsanstalt  für  Arbeitsvermittlung  und
Arbeitslosenversicherung  darauf  drängen  werde,  die  gemeldeten  arbeitslosen  Saarländer  bevorzugt
und  unverzüglich  in  Arbeit  zu  bringen:  Vgl.  Aufzeichnung  (31.10.34),  in:  LA  Saarbrücken,  Saar-Verein
  28.  Als  Indikator  für  die  relative  Stabilisierung  der  wirtschaftlichen  Lage  kann  der  Umstand
gewertet  werden,  daß  nach  1934  verstärkt  Anträge  bei  der  CSV  eingingen,  in  welchen  sich  private
Initiativen  für  die  Errichtung  von  Saar-Denkmälern  stark  machten.  Zu  den  im  Saargrenzgürtel
forcierten  Maßnahmen  der  Reichsregierung  vgl.  BLAICH,  S.  104—109:  ME1NZER,  S.  163-170.
204  Der  FAD  trug  weniger  zur  Beseitigung  der  Ursachen  der  Wirtschaftskrise  bei,  als  er  Entschlossenheit.
(Volks-)  Gemeinschaft  und  Aufbruchsstimmung  suggerierte.  Zu  Anfang  des  Jahres  1932  hatten  erst
etwa  7.000  Männer  ihren  nicht  besoldeten  Dienst  angetreten,  Anfang  August  des  gleichen  Jahres
waren  es  bereits  knapp  100.000.  Bis  zur  Einführung  der  Arbeitsdienstpflicht  1935  pendelte  sich  die
Zahl  zwischen  200.000  und  220.000  ein.  so  daß  Mitte  1934  etwa  44%  der  arbeitslosen  Jugendlichen
im  Reich  Arbeitsdienst  leisteten:  Vgl.  PATEL:  „Soldaten  der  Arbeit",  S.  143-151.  Zum  FAD  im
Saargebiet  vgl.  JACOBY,  S.  138  ff.;  PAUL:  Deutsche  Mutter,  S.  145  f.;  SF  15  (1934)  18/19,  S.
382-386.
205  Vgl.  Briefe  der  Reko  an  das  Generalsekretariat  des  Völkerbundes  (03.08.34  und  17.08.34),  in:  JO  15
(1934)9,  S.  1140  f.  und  JO  15(1934)  10,  S.  1188-1200.
206  Vgl.  Brief  eines  Sachbearbeiters  an  die  GSV  (01.08.34).  in:  BA-R  8014/684.
2,)  Eine  entsprechende  Weisung  war  nach  einer  Besprechung  zwischen  Vertretern  verschiedener  Reichsund
  Parteiressorts  Ende  Oktober  1934  mit  Vogel  und  Debusmann  ergangen:  Vgl.  Aktennotiz
(23.10.34),  in:  BA-R  8014/1131.  Vgl.  hierzu  den  Schriftverkehr  in  BA-R  8014/1161  ff.;  Rundschreiben
  der  GSV  (23.10.34)  und  vierte  Anweisung  der  GSV  an  die  Saarobmänner  (09.11.34),  in:

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