Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

ihrer  überwiegenden  Zahl  aus  Kreisen  der  Bergarbeiterschaft  stammenden  Saarländer
auf,  sich  auf  direktem  Wege  ins  rheinisch-westfälische  Revier  zu  begebenis(1.
Eine  besondere  Situation  trat  mit  den  Ausweisungen  ein,  die  der  kommandierende
General  Brissaud-Desmaillet  im  August  1920  infolge  des  Beamtenstreiks  verfügt
hatte,  da  nun  -  anders  als  bei  den  Ausweisungsschüben  von  April  und  Oktober  1919
-  überwiegend  Personen  des  Landes  verwiesen  wurden,  die  zuvor  führende  Positionen
  in  der  Verwaltung  und  im  Pressewesen  bekleidet  hatten.  Es  galt,  dieser  Gruppe
besondere  Aufmerksamkeit  zu  widmen,  denn  einerseits  wurde  die  deutsche  Position
an  der  Saar  durch  ihre  Verbannung  geschwächt,  andererseits  standen  die  exponierten
Persönlichkeiten  stärker  im  Interesse  der  Öffentlichkeit,  was  zur  Folge  hatte,  daß  an
ihrem  Schicksal  auch  größerer  Anteil  genommen  wurde1*1.  Die  Ausweisung  einer
größeren  Zahl  von  Beamten  im  Sommer  1920  überstieg  die  finanziellen  Möglichkeiten
  der  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“  bei  weitem,  da  den  Staatsdienern  sowohl
ihre  laufenden  Bezüge  als  auch  zusätzliche  Tagegelder  für  die  doppelte  Haushaltsführung
  und  gegebenenfalls  einmalige  Unterstützungen  gezahlt  werden  mußten1*2.
Vogels  diesbezügliche  Interventionen  bei  den  Behörden  waren  erfolgreich:  Der
Unterstützungssatz  für  ausgewiesene  Nichtbeamte  stieg  ab  Herbst  auf  pauschal  50
Mark  am  Tag* 183 184,  die  in  Höhe  der  allgemeinen  Richtlinien  von  den  Vertriebenenfürsorgestellen
  des  Roten  Kreuzes  übernommen  wurden.  Gegenüber  den  Flüchtlingen
galt  die  Sprachregelung,  daß  die  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“  den  Fehlbetrag  zu
dieser  Summe  übernahm1*4.  Ab  diesem  Zeitpunkt  waren  die  „Saarfreunde“  offizielle

iK"  Vgl.  Plakat  für  die  Eisenbahndirektionen  Westdeutschlands  (02.10.19),  in:  BA-R  8014/975.  Dennoch
suchten  im  Durchschnitt  monatlich  40-80  Saarländer  in  Berlin  die  GSV  auf:  Vgl,  Bericht  der  GSV
über  die  Verwendung  von  Geldern  für  die  Flüchtlingsfürsorge  (02.05.21),  in:  BA-R  8014/973.
181  Außerdem  sah  sich  die  GSV  in  der  Verantwortung  gegenüber  den  Ausgewiesenen,  denen  unter
anderem  Tätigkeit  für  den  Heimatdienst  bzw.  den  Saarverein  vorgeworfen  wurde.
]s;  Vgl.  Brief  des  PrMI  an  die  GSV  (17.11.20),  in:  BA-R  8014/979.  Gegenüberden  etwa  20.000  Mark
bis  Jahresmitte  1920  gelangte  bis  November  1920  etwa  der  fünffache  Betrag  zur  Auszahlung:  Vgl.
Brief  der  GSV  an  die  Flüchtlingsfürsorge  des  Bundes  der  deutschen  Grenzmarken-Schutzverbände
(09.12.20).  in:  BA-R  8014/973.
183  Hiermit  reagierte  Preußen  auf  den  nicht  länger  haltbaren  Zustand,  daß  preußische  (nichtbeamtete)
Flüchtlinge  bisher  nur  einen  Tagessatz  von  25  Mark  erhalten  hatten,  wohingegen  den  saarpfälzischen
Vertriebenen  der  doppelte  Betrag  bewilligt  wurde:  Vgl.  den  Schriftwechsel  in:  BayHStA.  Haupthilfsstelle
  Pfalz  1  sowie  BayHStA,  MA  108.236.  Die  Sonderbehandlung  der  saarländischen  Flüchtlinge
erregte  bei  anderen  Vertriebenen  berechtigten  Neid,  da  sich  elsaß-lothringische  Flüchtlinge  mit  9
Mark  pro  Tag  begnügen  mußten:  Vgl.  Brief  der  Fürsorgestelle  Mannheim  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer
  an  die  GSV  (18.09.20),  in:  BA-R  8014/788.
184  Vgl.  Aufzeichnung  des  RMI  (21.10.20),  in;  PA  AA,  II  a  Saargebiet,  R  75.624.  Zur  Verdeutlichung  ein
Rechenbeispiel:  Das  Rote  Kreuz  zahlte  monatlich  1.000  Mark  zuzüglich  6  Mark  Erwerbslosenfürsorge
  und  3  Mark  Zusatzunterstützung  pro  Tag,  was  einen  Tagessatz  von  42,30  Mark  ergab.  Den  Rest
von  7,70  Mark  trug  der  Saarverein:  Vgl.  Brief  des  Zentralkomitees  der  Deutschen  Vereine  vom  Roten
Kreuz  an  die  Landes-  und  Provinzialvereine  und  Zentralfürsorgestellen  (Oktober  1920),  in:  BA-R
8014/981.  Ein  weiterer  Erlaß  des  RMI  (02.02.21,  in:  BA-R  8014/666)  beendete  im  darauffolgenden
Frühjahr  den  Antagonismus  Berlins  und  Münchens  zumindest  in  der  Frage  der  aus  dem  Saargebiet
Vertriebenen,  da  fortan  alle  preußischen  und  bayerischen  Flüchtlinge  von  der  Saar  von  den  Fürsorgestellen
  des  Deutschen  Roten  Kreuzes  betreut  wurden.  Der  Saarverein  gewährte  gegebenenfalls
zusätzliche  Beihilfen  zu  dieser  Grundversorgung.

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