Der Verhinderung weiterer Abwanderung als vorbeugende Fürsorge und der Hilfeleistung
für bereits verdrängte und geflüchtete Saarländer167. Beide Aspekte besaßen
hohen propagandistischen Wert und erlaubten der Geschäftsstelle zugleich, ihre
sonstigen Aktivitäten hinter der Fassade der gemeinnützigen Fürsorge zu verbergen.
Bis Februar 1921 zeichneten die betroffenen Länder Preußen und Bayern in der
Fürsorge verantwortlich - mit der Konsequenz, daß zeitweise mehr von Konkurrenz
als von Kooperation gesprochen werden konnte. In dieser Phase engagierte sich die
Geschäftsstelle fast ausschließlich für preußische Verdrängte, wobei sie an die
Kooperation zwischen dem Saargebietsschutz, dem Roten Kreuz und Vaterländischen
Frauenverbänden anknüpfen konnte168 169. Anfänglich wurden die preußischen
Saarflüchtlinge zunächst auf dem Bahnhof in Frankfurt am Main erfaßt und an die
Gießener „Übernahme- und Verteilungsstelle“ zur Ausstellung der amtlichen Flüchtlingspapiere
weitergeleitet, welche die Voraussetzung für den Erhalt von Unterstützungsgeldern
waren166. Für den Fall, daß sich Saarländerohne entsprechende Papiere
aus Gießen bei anderen Fürsorgestellen meldeten, sollte diese entweder vom Roten
Kreuz oder einer Ortsgruppe des Saarvereins bzw. des „Reichsverbands der Rheinländer“
vorläufig unterstützt werden. Die Kooperation mit den lokalen Saarvereinen
wurde den Fürsorgestellen explizit ans Herz gelegt170. Die Berliner Geschäftsstelle
„Saar-Verein“ und die Landesverbände des Roten Kreuzes171 172 tauschten hierbei
wechselseitig Listen der Antragsteller aus, um so den zahlreichen Betrugsfällen einen
Riegel vorzuschieben. Saarpfälzische Flüchtlinge wandten sich in dieser Zeit an die
„Zentralstelle für pfälzische Angelegenheiten“ in Mannheim, welche die Hilfesuchenden
nach Feststellung der Bedürftigkeit an das Würzburger Durchgangsamt zur
Verteilung in Bayern weiterleitete177. Bei ihren Hilfsmaßnahmen173 * war die Geschäftsstelle
„Saar-Verein“ zu einem Spagat gezwungen: Auf der einen Seite galt es.
167 Vgl. Bericht der GSV über die Verwendung von Geldern für die Flüchtlingsfürsorge (02.05.21), in:
BA-R 8014/973. Vgl. auch den Aufruf „Der Saarlande Not und Hilfe“ (November 1919), in: BA-R
8014/2.
168 Vgl. Brief der GSV an die Zentralfürsorgestelle in Düsseldorf (10.10.19), in: BA-R 8014/785 sowie
den gesamten Schriftverkehr der Bände 785-789; RIESENBERGER, S. 181 ff.
169 Ab Herbst 1920 erfaßte die Übernahmestelle für elsaß-lothringische Flüchtlinge in Frankfurt am Main
auch die preußischen Vertriebenen und versorgte sie mit den notwendigen Papieren. Ausgewiesene
Beamte hatten sich an die Kasseler Zweigstelle des Berliner Fürsorgeamtes zu wenden; für saarpfälzische
Vertriebene hingegen blieb weiterhin die Pfalzzentrale in Mannheim zuständig: Vgl. SF I
(1920) 17, S. 176; SF 1 (1920) 20, S. 208.
1711 Vgl. Richtlinien zur Zusammenarbeit, in: Nachrichten der Vertriebenen-Fürsorge (22.07.20), in: BA-R
8014/734.
171 Als Dachorganisation wurde das „Deutsche Rote Kreuz“ erst Anfang 1921 gegründet: Vgl. RlESEN-BERGER,
S. 174.
172 Vgl. Brief des BayMInn an den Landeshilfsverein vom Roten Kreuz, Abteilung Flüchtlingsfürsorge
(05.11.19), in: BayHStA, MA 108.097. Vgl. auch GEMBRIES, S. 157 f.
173 Im ersten Jahr nach ihrer Gründung zahlte die GSV in 434 Fällen insgesamt etwas mehr als 20,000
Mark an Unterstützungsgeldern aus; durchschnittlich erhielten die Bittsteller zwischen 20 und 50
Mark, in besonderen Fällen - bei ausgewiesenen Lehrern, Redakteuren, Bürgermeistern oder Beamten
- auch bedeutend höhere Summen.
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