dem Exodus der Saarländer Einhalt zu gebieten162 bzvv. den Vertriebenen und ihren
Angehörigen helfend zur Seite zu stehen. Es war abzusehen, daß sieh die Entwicklung
nach Inkrafttreten des Versailler Vertrages noch verschärfen würde und hierdurch
die staatliche Fürsorge angesichts der Massenemigration überfordert gewesen
wäre. Aus diesem Grund schlossen sich im Frühjahr 1919 verschiedene landsmannschaftliche
Vereinigungen, unter ihnen auch der Saargebietsschutz, zum „Bund der
Deutschen Grenzmarken-Schutzverbände“ unter dem Vorsitz des Oberregierungsrats
von Tilly zusammen16'. Obwohl sich der Bund primär auf die gefährdeten Ostgebiete
konzentrierte, sicherte die Präsenz Vogels im Verwaltungsrat die Berücksichtigung
der saarländischen Flüchtlinge und Vertriebenen. Im Mittelpunkt stand außer der
notwendigen Versorgung der bereits aus den Grenzgebieten geflüchteten Deutschen
die prophylaktische Flüchtlingsfürsorge, lag es doch im ureigensten Interesse des
Reiches, daß sich die Kräfteverhältnisse in den Abstimmungsgebieten nicht durch
Abwanderung veränderten164. Prinzipiell sollten daher zwar alle bedürftigen „Pioniere
der deutschen Kultur“ von seiten des Bundes Hilfe erfahren, jedoch wurden die
gegen ihren eigenen Willen Vertriebenen gegenüber den freiwillig Verzogenen
bevorzugt unterstützt165.
Der Beitritt des Saargebietsschutzes bzw. der Geschäftsstelle „Saar-Verein“ zu dem
Dachverband166, dem das Finanzministerium im Kronprinzenpalais Räumlichkeiten
zur Verfügung gestellt hatte, zeigt, daß Vogel bemüht war, in möglichst zahlreichen
Organisationen der Deutschtumspflege vertreten zu sein. Auf diese Weise erhielt er
die Möglichkeit, vor interessierten Foren auf die besondere Situation des Saargebietes
hinzuweisen und damit die Saarfrage gerade angesichts der gravierenden
Probleme in den östlichen Abstimmungsgebieten präsent zu halten. Zugleich sicherte
ihm die Mitgliedschaft in den Führungsgremien Einfluß auf die Vergabe von Geldern.
Ähnlich wie beim Arbeitsausschuß der Grenzmarken-Schutzverbände basierte
die Flüchtlingsfürsorge der Geschäftsstelle „Saar-Verein“ auf zwei Hauptpfeilern:
162 Dies schien auch deshalb angeraten, weil die abgewanderten deutschen Arbeiter und Angestellten
umgehend durch Franzosen mit deren Familien ersetzt wurden: Vgl. Aufzeichnung des AA
(13.02.22). in: BA-R 43-1/240; Brief des Oberpräsidenten von Groote an die Reko (27.02.20), in:
Weißbuch, Dok. 38, S. 75.
163 Vgl. die Satzungen des Bundes (07.11.19), in: BA-R 8014/973.
164 Verlagsdirektor Ginschel drückte es auf der Gründungsversammlung drastisch aus: „[...] wer von dort
flieht, vergeht sich am Volke und am Vaterlande.“: Undatiertes Protokoll vom 25.07.19, in: BA-R
8014/973.
165 Die Betrugsfälle, in denen „Wanderflüchtlinge“ (so der amtliche Sprachgebrauch) an verschiedenen
Stellen Unterstützungsgelder erschlichen, hatten derart überhand genommen, daß sich das RMI in
einem Rundschreiben vom 07.11.19 genötigt sah, darauf hinzuweisen, daß Flüchtlinge künftig nur
noch unter Vorlage eines amtlichen Ausweisungsbefehls oder einer Bescheinigung der Heimatbehörde
durch die Fürsorgestellen zu betreuen waren: BayHStA, MA 108.097.
166 Im Sommer 1919 gehörten dem Bund an: Der „Reichsverband Ostschutz“, der „Zweckverband Ost“,
der „Pfälzer Hilfsausschuß“, der „Hilfsbund für die Elsaß-Lothringer im Reich“, der „Deutsche
Ausschuß für Schleswig“, der „Rheinische Hilfsbund“ und der Saarverein. Wenig später trat auch der
„Deutsche Heimatbund Posener Flüchtlinge“ bei. Alle Mitglieder bearbeiteten „ihr“ Gebiet in eigener
Verantwortung.
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